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1544.1 - Gedruckter Bericht
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beauftragt, verschie- dene Anwendungen in technischer Hinsicht näher zu überprüfen: Darunter die allen gemeindlichen Lehrpersonen zur Verfügung gestellte Software «Leh- rerOffice», der webbasierte Anr ektorat bei den vier Zivilstandsämtern wurde erfreulicherweise festgestellt, dass In- fostar bei allen Ämtern einwandfrei eingeführt wurde. Von den geprüften Registereintragungen wie auch von der Amtsführung beginnen. Zu diesem Zweck wurde eine Datenbank über alle Untersuchungen und eine zweite Datenbank mit allen dendrochronologischen Datierungen eingerichtet. Weitgehend mit eigenen personellen Ressourcen sollen
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3012.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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rat, Direktionen, Mitarbeitende Erfragung Stand der Um- setzung in allen Direktionen erfolgt Erfragung Stand der Um- setzung in allen Direktionen erfolgt Gleich A Verordnung betreffend elektronisches Register Verankerung der Unter- richtsplattform moodle in allen Abteilungen und Stufen Implementierung MS Office 365; Verankerung der Unter- richtsplattform moodle in allen Abteilungen und Stufen Sinkend B EDK-Projekte 2-teilige Workshops zur Studienwahlvorbereitung in allen Klassen 1 Jahr vor der Matura durchgeführt 2-teilige Workshops zur Studienwahlvorbereitung in allen Klassen 1 Jahr vor der Matura durchgeführt Gleich
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2309.0 - gedruckter Bericht
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g sowie Arbeitszeiterhebung bei allen Lehrpersonen-Berufs- gruppen liegen vor Expertise mit Lehrpersonen und Schulleitungsbefragung sowie Arbeitszeiterhebung bei allen Lehrpersonen-Berufs- gruppen liegen 2-teilige Workshops zur Studi- enwahlvorbereitung in allen Klassen ein Jahr vor der Matura durchgeführt 2-teilige Workshops zur Studienwahlvorbereitung in allen Klassen ein Jahr vor der Matura durchgeführt Gleich rungsrat, Gemeinden, Dritte Aktualisieren der unbebauten Bauzonen in allen Gemeinden per Ende Jahr Aktualisieren der unbebauten Bauzonen in allen Gemeinden per Ende Jahr Gleich 20 Lieferung Volkszählungsdaten
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2191.0 - gedruckter Bericht
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Grundbuch- und Vermes- sungsamtes (alle drei Jahre) Gemeinden Inspektion in allen elf Gemeinden durchgeführt Inspektion in allen elf Gemeinden durchgeführt Nur alle drei Jahre 15 Weiterbildung Delegation 2-teilige Workshops zur Studienwahlvorbereitung in allen Klassen ein Jahr vor der Matura durchgeführt 2-teilige Workshops zur Studienwahlvorbereitung in allen Klassen ein Jahr vor der Matura durchgeführt Gleich t, Gemeinden, Dritte Aktualisieren der unbebauten Bauzonen in allen Gemeinden per Ende Jahr Aktualisieren der unbebauten Bauzonen in allen Gemeinden per Ende Jahr Gleich B Erarbeiten der statistischen
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Art. 25 AHVG i.V.m. Art. 49bis und Art. 49ter AHVV
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oder wo es sich um eine Ausbildung handelt, die vorerst nicht einem speziellen Beruf dient. Unter allen Umständen ist eine systematische Vorbereitung auf eines der genannten Ziele hin erforderlich, und Grundlage eines ordnungsgemässen, rechtlich oder zumindest faktisch anerkannten (üblichen) Lehrganges. In allen Fällen muss sich sodann die strittige Vorkehr in dem von der Rechtsprechung umschriebenen Masse auf ht gerecht würden, kann demzufolge offenbleiben. Ohnehin wurden die drei Monate bei Radio A. von allen Beteiligten als Praktikum bezeichnet, so dass in der Folge einzig zu prüfen ist, ob dieses Praktikum
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Verfahrensrecht
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Pflicht der Behörde, ihren Entscheid zu begründen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie sich mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt Vollzug der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse und mit der Staatsverwaltung und Rechnungsführung in allen Teilen. Das heisst, die Regierung ist Teil der Verwaltung und steht der Exekutive als oberstes Organ dem Vorbehalt der notwendigen demokratischen und rechtsstaatlich vorgesehenen Entscheide stehen. Allen Beteiligten war durchaus klar, dass im Zeitpunkt der hier umstrittenen Interventionen des Baudirektors
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Denkmalschutz
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Fassadenbereich nicht bekannt sei. Zudem sei festzustellen, dass eine Wärmeisolation total fehle, dass in allen Geschossen die seeseitigen Böden geneigt seien, dass die Böden beim Begehen z.T. spürbar vibrierten bei Eigentümer noch beim Architekten auffindbar.
Sofern das Gebäude im heutigen Zustand mit allen erschwerenden Umständen für die Bewohner belassen werde, sei eine Sanierung des Fundamentes / Tra Zustand weder den zeitgemässen Wohnansprüchen eines Dritten genügt noch in baulicher Hinsicht unter allen Aspekten (Lärmschutz nach aussen und hausintern, Wärmeschutz, Heizungstechnik, elektrische und sanitäre
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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und es bestehe wenig Führung und Führungsunterstützung. Beim Anstellungsgespräch sei er nicht in allen Punkten genügend informiert worden; so sei ihm nicht bewusst gewesen, dass verschiedene Themen (. Garantie eines fairen Verfahrens konkretisiert sich unter anderem im Anspruch des Betroffenen, sich zu allen wesentlichen Punkten in einem Verfahren vorgängig zu äussern und von den Behörden alle dazu notwendigen der ganzen Mitarbeiterbeurteilung. Wie das erwähnte Formular zeigt, erfüllte E. die Erwartungen bei allen andern Merkmalen voll. Auch das bereits angeführte Zwischenzeugnis lässt keine Zweifel an den guten
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§§ 20 und 39 BO Cham, Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV
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Revision 2002–05 der Ortsplanung vom 14. März 2005 wird zu § 39 BO Cham Folgendes festgehalten: «Wie in allen grösseren Zuger Gemeinden stellt sich auch in Cham die Forderung nach einer Beschränkung stark ve eingeholte Expertise bestätigt, dass die Vorgaben der Vollzugshilfe mit dem prognostizierten Betrieb bei allen relevanten Lärmquellen eingehalten sind und aus lärmrechtlicher Sicht einer Bewilligung nichts en Gutachten den Nachweis, dass beim prognostizierten Betrieb die massgebenden Grenzwerte/Vorgaben bei allen relevanten Lärmquellen eingehalten werden. Ergänzend hat die Vorinstanz im Sinne des Vorsorgeprinzips
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Steuerrecht
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Juni 2001 und endet am 22. Dezember 2010. Als Erlös im Sinne von § 194 StG gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen der erwerbenden Person. Der Kaufpreis beträgt gemäss Ziff. II 1. des Kaufvertrages n mit der Gebäudeversicherung vom 21. Juni 2011, aus der sich ergibt, dass es sich praktisch bei allen Positionen um Arbeiten handle, die nicht durch die Gebäudeversicherung versichert seien. Die Rechnung automatisch in Kraft treten würde. Bei den Rekursverfahren im führt ein Rückzug des Rekurses nicht unter allen Umständen zur Abschreibung des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht. Zu prüfen ist nun, unter welchen