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1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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Kanzlei oder eine ganze Unternehmung wie PWC, Ernst&Young oder KPMG Fides für den ganzen Kanton in allen verwaltungsrechtlichen Verfahren zu blockieren. Heinz Tännler sieht dadurch gerade den Sinn des Aufbaus bringt, die aber nicht zu dem Tarif ent- schädigt wird, den er als Anwalt in Rechnung stellen kann. Allen die dies bisher zu Gunsten der Allgemeinheit trotzdem getan haben, sei an dieser Stelle einmal der einem Mandat als nebenamtlicher Verwaltungsrichter eine ganze Kanzlei oder eine ganze Unternehmung in allen verwaltungsrechtlichen Rechtsmit- telverfahren zu blockieren, erachten wir als berechtigt. In diesem
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1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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oder ver- worfen werden kann. Da sich die beiden Räte auch nach drei Differenzbereinigungen nicht in allen Fragen restlos einigen konnten, war eine Einigungskonferenz erforder- lich. In der Schlussabstimmung 9 und die neu vorgesehenen Abzüge und die Krippenkostenanrechnung von maximal Fr. 7‘000.- kommen allen und nicht nur den reichen Haushalten zugute. � Die Massnahmen unter dem Titel Umsatzabgabe fördern omischer Hinsicht als angebracht, die Zuger Bun- desparlamentarier laufend mit seiner Meinung zu allen erdenklichen Geschäften zu konfrontieren, welche sich in parlamentarischer Beratung befinden. Eine
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1116.2 - Antwort des Regierungsrates
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angeboten, wie dies im Kanton Zug schon seit Jahren kompetent getan wird. Die Notwendigkeit ist allen klar, die gesundheitliche Schädlichkeit des Suchtmittel- konsums ist ebenfalls erwiesen - ich hoffe Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. 2. Unterstützt die Regierung ein einheitliches Vorgehen an allen öffentlichen Zuger Schulen gegen den Konsum von Cannabis während den Schulzeiten und auf den Schularealen eine Kompetenzverlagerung von den Ge- meinden auf den Kanton hinaus. Dies stünde im Gegensatz zu allen bisherigen und 1116.2 - 11158 7 zukünftigen Bestrebungen, den (gemeindlichen) Schulen mehr Eigenv
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1149.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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oder ver- worfen werden kann. Da sich die beiden Räte auch nach drei Differenzbereinigungen nicht in allen Fragen restlos einigen konnten, war eine Einigungskonferenz erforder- lich. In der Schlussabstimmung 9 und die neu vorgesehenen Abzüge und die Krippenkostenanrechnung von maximal Fr. 7‘000.- kommen allen und nicht nur den reichen Haushalten zugute. � Die Massnahmen unter dem Titel Umsatzabgabe fördern omischer Hinsicht als angebracht, die Zuger Bun- desparlamentarier laufend mit seiner Meinung zu allen erdenklichen Geschäften zu konfrontieren, welche sich in parlamentarischer Beratung befinden. Eine
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1165.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Strassenver- kehr vom 30. Oktober 1986 (nachfolgend Strassenverkehrssteuergesetz). Inhaltlich geht es allen Motionären darum, bestimmte Fahrzeugkategorien steuerlich zu 2 1426.1/1022.2/1165.2/1306.2/1224.2 g mit der Strassenver- kehrssteuergesetzgebung. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, zu allen vier Motionen in der gleichen Vorlage dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Gleichzeitig beantwortet dem Ver- ordnungsweg anzupassen. 3. Verwendung des Steuerertrags Der Regierungsrat sieht vor, bei allen Fahrzeugarten die Steuern zu erhöhen, nach- dem das bisherige Gesetz und damit die Steuersätze aus
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1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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oder ver- worfen werden kann. Da sich die beiden Räte auch nach drei Differenzbereinigungen nicht in allen Fragen restlos einigen konnten, war eine Einigungskonferenz erforder- lich. In der Schlussabstimmung 9 und die neu vorgesehenen Abzüge und die Krippenkostenanrechnung von maximal Fr. 7‘000.- kommen allen und nicht nur den reichen Haushalten zugute. � Die Massnahmen unter dem Titel Umsatzabgabe fördern omischer Hinsicht als angebracht, die Zuger Bun- desparlamentarier laufend mit seiner Meinung zu allen erdenklichen Geschäften zu konfrontieren, welche sich in parlamentarischer Beratung befinden. Eine
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1132.2 - Antwort des Regierungsrates
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ren-Konferenz Zentralschweiz BKZ beschloss im Juni 2001, eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus allen BKZ-Kantonen unter der Leitung der Bildungsplanung Zentralschweiz einzusetzen und einen Bericht " positiv gewichtet und als Stärke der B-V-S bezeichnet. Die individuelle Lernvereinbarung, die mit allen Schülerinnen und Schülern abgeschlossen wird, sollte noch verstärkt als Steuerungsinstrument genutzt Maturitätsausweise sind schweizerisch anerkannt und garantieren im Grundsatz den freien Zugang zu allen Fachbereichen der Schweizer Hochschulen. Beide Schulen haben also den gleichen Anforderungen zu e
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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h) Querschnittsanwendungen unterstützen Geschäftsprozesse sowie die Büroautomation. Sie werden von allen oder mehreren Behörden ein gesetzt und wie folgt unterteilt: 1. Standardanwendungen sind handelsübliche bearbeitet werden, ist gleichzeitig die Datenschutzstelle zu informieren. 3 Die Projektleitung hat bei allen ITVorhaben und Projekten, die im IT Projektportfolio (§ 14) aufgeführt sind, durch eine zertifizierte inklu sive Submissions und Vertragswesen; p) Stellung mindestens einer ITTeilprojektleitung bei allen IT Projekten, die im ITProjektportfolio aufgeführt sind; q) Erarbeitung von Controllingberichten
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821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
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ausüben. * 1) SR 812.21 2) BGS 821.1 3) SR 811.11 3 821.11 6 Die Gesundheitsdirektion nimmt bei allen Inhaberinnen und Inhabern ei ner Berufsausübungsbewilligung nach erfolgter Bewilligungserteilung sowie deren Zugänge. 1) SR 810.21 2) BGS 821.1 3) BGS 821.1 18 821.11 3 Als geschlossen gilt jeder in allen Dimensionen rauchundurchlässig be grenzte Raum. Fenster, Türen, Lüftungsvorrichtungen und dergleichen verpflich tet, den Kontrollorganen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Unterlagen und Zutritt zu allen Einrichtungen zu gewähren sowie Probenahmen zu ermögli chen. 2 Sie haben ausserordentliche Vorkommnisse
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Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
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über die kantonalen Schulen und nach der Schulordnung. 2 Die Schülerorganisation hat das Recht, in allen Belangen der Schule zu handen der zuständigen Instanzen Anträge zu stellen. § 3 Unterrichtszeit 1 Schülerinnen und Schüler sowie Zu sammenarbeit im Lehrerkollegium, mit Erziehungsberechtigten und allen an der Ausbildung Beteiligten; b) Mitarbeit bei der Gestaltung des Schullebens, Mitwirkung bei der Gestaltung des Unterrichts und mit Fragen der Organisation der Schule. 4 Die Konferenz hat das Recht, in allen Belangen der Schule zuhanden der zuständigen Instanzen Anträge an die Direktion für Bildung und Kultur