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1672.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
besuchen auch ausserkantonale Sonderschulen. Der Kanton Zug ist des- halb daran interessiert, dass in allen Kantonen die gleichen Qualitätsstandards erreicht werden. Von zentralem Interesse für die Kommission Sonderschulen wie der Kanton Zug hat. Diese Reduktion ist ein langsamer Prozess. Im Moment nehmen in allen Kantonen die Sonder- schülerzahlen wieder zu. Auch die Leistungsvereinbarungen mit den Sonderschulen mitreden, mitdenken und mitbe- einflussen können. Die Arbeit werden wir dennoch machen müssen, allenfalls als Trittbrettfah- rende, unter massiver Kostenfolge. Ausserdem ist es wichtig, dass wir die anderen
1775.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lebens- und Wirtschaftsraum eingeholt. Die Nachfrage von Personen aller Einkommensschichten aus allen Regionen der Schweiz nach Wohnraum im Kanton Zug ist derart hoch, dass die vorgängig geschilderten reichen Raum- und Zonenplanung und Baugesetzgebung aufgezeigt, dass die vorgesehenen Instrumente nicht allen Forderungen gerecht werden können. In diesem Zusammenhang sei auf folgende Punkte hingewiesen: • Die dazu gehört insbesondere die Baulandbeschaffung - die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden mit allen im Wohnungsbau tätigen Kreisen voraussetzt. Mit den vorgesehenen Instrumenten verfolgt er die Sto
1850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Unternehmen und Mitarbeitende anbietet, insbesondere durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf allen Stufen. Gemäss Ziff. 4.4 dieses Papiers sorgt der Kanton für die Vernetzung der Höheren Fachschulen sehr eng miteinander gekoppelt sind. Energie in Form von Wärme Bei der Umwandlung und Nutzung von allen Energieformen entstehen Verluste, meist in Form von Abwärme. Mit geeigneten Massnahmen kann diese könnte. f. Bestehende Bildungsangebote Die folgenden Bildungsangebote existieren in der Schweiz. In allen Angeboten ist das Thema Energie-Rückgewinnung kein zentrales Ausbildungsthema: − Bachelor Umwelti
1855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Planung des weiteren Ausbaus der S-Bahn Zürich, der 4. Teilergänzung (4. TE), begonnen. Wie bei allen Planungen ist auch bei der S-Bahn Zürich prägend, dass die Nachfra- ge im öffentlichen Verkehr un Tunnelröhre und/oder Fluchtstollen) beinhalten sollten. 4.3. Beschlüsse zum ZBT II Im Unterschied zu allen anderen in der Schweiz zur Diskussion stehenden Bahnprojekten wur- de der ZBT II in zwei Volksabstimmungen welche in etwa entlang den bisherigen einspurigen Albis- und Zimmerbergtunnels gebaut würden. Allenfalls könnte auch noch die bereits errichtete unterirdische Abzweigungsstelle bei Thalwil Richtung Horgen
1725.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
überwiesen. Seite 6/21 1984.1/1662.4/1725.2/1938.2 - 13579 2. Die Motionsanliegen Wie gesagt, es geht bei allen drei Vorstössen um die polizeiliche Aufgabenerfüllung im Ver- hältnis zum Personalbestand der Zuger ist richtig so. Gemäss unserer Verfassung ist der Regierungsrat "mit der Staats- verwaltung … in allen Teilen beauftragt"6. Es ist somit Sache des Regierungsrats, die Verwal- tung – und damit auch die Sachbeschädigungen, Raub, Überfall): 80 % der Einsätze in maximal 10 Minuten; nicht über 15 Minuten In allen übrigen Fällen, in welche keine eigentliche Dringlichkeit gegeben ist (z.B. Unfälle ohne Verletzte
1828.2 - Antwort des Regierungsrates
grosses Sparpotential liegt allerdings bei den Leistungsbezügerinnen und Leis- tungsbezügern, also bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons (mehr Eigenver- antwortung, weniger Konsum von medizinischen behandelt. Dies senkt die Kosten, weil der Kanton Zug nicht die volle medizinische Versorgung in allen Teilbereichen sicherstellen muss. Würde er diese heute ausgelagerten Leistungen alle selber anbieten
1922.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bei Auffäl- ligkeiten auch proaktiv handeln können und zwar über alle Direktionen hinweg und auf allen Stufen, also auch bei Amtsleitenden und Generalsekretärinnen und Generalsekretären. Zu 4. Wer in einem ihnen in Ausübung ihrer behördlichen, amtlichen oder beruflichen Tä- tigkeit bekannt werden, mit allen sachdienlichen Angaben zur Anzeige bringen. Grundsätzlich besteht in einer öffentlichen Verwaltung zu nehmen. Gemäss aktueller Praxis berät und unterstützt das Personalamt die Füh- rungskräfte in allen Angelegenheiten betreffend das Personal, so auch im Bereich der Gesund- heitsvorsorge. Werden bei
1923.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bei Auffäl- ligkeiten auch proaktiv handeln können und zwar über alle Direktionen hinweg und auf allen Stufen, also auch bei Amtsleitenden und Generalsekretärinnen und Generalsekretären. Zu 4. Wer in einem ihnen in Ausübung ihrer behördlichen, amtlichen oder beruflichen Tä- tigkeit bekannt werden, mit allen sachdienlichen Angaben zur Anzeige bringen. Grundsätzlich besteht in einer öffentlichen Verwaltung zu nehmen. Gemäss aktueller Praxis berät und unterstützt das Personalamt die Füh- rungskräfte in allen Angelegenheiten betreffend das Personal, so auch im Bereich der Gesund- heitsvorsorge. Werden bei
2002.1c - Beilage 3
als Überführung in das Privatvermögen. 3 Wird bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erben- den fortgeführt, so wird die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb ü Selbstanzeige nach § 204 Abs. 3 oder § 210bis Abs. 1 vor, so wird von einer Strafverfolgung wegen allen anderen Straftaten abge- sehen, die zum Zweck dieser Steuerhinterziehung begangen wurden. Diese Bestimmung Selbstanzeige wegen Veruntreuung der Quel- lensteuer vor, so wird auch von einer Strafverfolgung wegen allen ande- ren Straftaten abgesehen, die zum Zweck der Veruntreuung der Quel- lensteuer begangen wurden
2002.2 - Antrag des Regierungsrates
als Überführung in das Privatvermögen. 3 Wird bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erbenden fortgeführt, so wird die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übe Selbstanzeige nach § 204 Abs. 3 oder § 210bis Abs. 1 vor, so wird von einer Strafverfolgung wegen allen anderen Straftaten abgesehen, die zum Zweck dieser Steuerhinterziehung begangen wurden. Diese Bestim- Selbstanzeige wegenVeruntreuung der Quellensteu- er vor, so wird auch von einer Strafverfolgung wegen allen anderen Straftaten abgesehen, die zum Zweck der Veruntreuung der Quellensteuer begangen wurden. Diese

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