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1909.2 - Antrag des Regierungsrates
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einzuleiten. Der Antrag wird allen Regierungen der Kantone mit einer Einladung zur ersten Verhandlungssitzung zugestellt. 2 Änderungen treten in Kraft, wenn sie von allen Kantonen genehmigt worden sind Vorbereitung von Unterstützungseinsätzen; b) die Vorbereitung der Geschäfte der ZPDK. Sie kann zu allen Geschäften Anträge stellen; c) den Erlass ihrer von der ZPDK zu genehmigenden Geschäftsordnung. 3
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1909.4 - Ergebnis 1. Lesung im Kantonsrat
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einzuleiten. Der Antrag wird allen Regierungen der Kantone mit einer Einladung zur ersten Verhandlungssitzung zugestellt. 2 Änderungen treten in Kraft, wenn sie von allen Kantonen genehmigt worden sind Vorbereitung von Unterstützungseinsätzen; b) die Vorbereitung der Geschäfte der ZPDK. Sie kann zu allen Geschäften Anträge stellen; c) den Erlass ihrer von der ZPDK zu genehmigenden Geschäftsordnung. 3
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1909.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
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einzuleiten. Der Antrag wird allen Regierungen der Kantone mit einer Einladung zur ersten Verhandlungssitzung zugestellt. 2 Änderungen treten in Kraft, wenn sie von allen Kantonen genehmigt worden sind Vorbereitung von Unterstützungseinsätzen; b) die Vorbereitung der Geschäfte der ZPDK. Sie kann zu allen Geschäften Anträge stellen; c) den Erlass ihrer von der ZPDK zu genehmigenden Geschäftsordnung. 3
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1984.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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überwiesen. Seite 6/21 1984.1/1662.4/1725.2/1938.2 - 13579 2. Die Motionsanliegen Wie gesagt, es geht bei allen drei Vorstössen um die polizeiliche Aufgabenerfüllung im Ver- hältnis zum Personalbestand der Zuger ist richtig so. Gemäss unserer Verfassung ist der Regierungsrat "mit der Staats- verwaltung … in allen Teilen beauftragt"6. Es ist somit Sache des Regierungsrats, die Verwal- tung – und damit auch die Sachbeschädigungen, Raub, Überfall): 80 % der Einsätze in maximal 10 Minuten; nicht über 15 Minuten In allen übrigen Fällen, in welche keine eigentliche Dringlichkeit gegeben ist (z.B. Unfälle ohne Verletzte
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2488.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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n sind mit der Projektführungsmethode «HERMES 5.1» vertraut und zertifiziert. In Zukunft wird in allen Projekten, welche im Informatikprojektportfolio enthalten sind, mindes- tens für das IT-Teilprojekt HERMES ausdrücklich als Projektführungsmethodik festgelegt. Empfehlung 6: «Das AIO soll künftig in allen Projekten mit einem IT-Anteil die Verantwortung für das IT-Teilprojekt übernehmen. In dieser Rolle Informatik werden Aufgaben, Kompetenzen und Verant- wortung neu geregelt. Das AIO stellt künftig in allen Projekten, welche im Informatikprojektport- folio des Kantons enthalten sind mindestens die IT-Te
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2537.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Lehre zu Art. 48 der Bundesver- fassung, wonach die Kantone sich an interkantonalen Verträgen in allen Bereichen beteiligen können, welche eigene oder vom Bund delegierte kantonale Aufgaben betreffen, effizienten und rechtsgleichen Leistungserbringung der kantonalen Behörden und der Verwaltung. Bei allen Konkordaten und Verwaltungsvereinbarungen sind die jeweiligen Kündigungsregeln zu beachten. Ohne Kündigung versuchen, gegenüber dem Bund folgendes Verhandlungsergebnis, wenn möglich in Zusammenarbeit mit allen oder ausgewählten Geberkantonen zu erzielen, weshalb dieses Pos- tulatsanliegen erheblich erklärt
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2489.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ereiche 8) Budgeterhöhung aufgrund des allgemeinen Anstiegs der Trägerschaftsrestfinanzierung an allen Standorten (Gebäudekosten, Forschung etc.) 1) Budget 2015 (Dezember 2014) inkl. Standortvorleistung voll & Finance voll (Vollausbau) 7) Budgeterhöhung aufgrund des Wachstums der Zuger Studierenden an allen Standorten Bis im Jahr 2020 ergibt sich eine Erhöhung aller Zuger Beiträge an die FHZ/HSLU um 5,3 Auf- baukosten müssten im Rahmen der im FHZ-Konkordat vorgesehenen Trägerschaftsfinanzie- rung von allen Zentralschweizer Kantonen getragen werden. Der Antrag wurde abgelehnt und die Stawiko ist mit 4 Ja-
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2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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erwähnt, zu denen in der Stawiko Voten a b- gegeben wurden oder Anträge gestellt worden sind. Bei allen übrigen Erlassen folgt die Sta- wiko stillschweigend den Anträgen der Regierung. Zu § 29 Abs. 1 (Beiträge der Spitex bei der Ausbildung von Pflegefachpersonen ist jedoch weiterhin möglich. Gemeinsam ist allen drei Varianten (geltendes Recht, Antrag des Regierungsrats und Antrag der Kommission), dass der R der öffentl ichen Hand braucht: a) Es gehört zu den Kernaufgaben von Betrieben und Unternehmen in allen Branchen, eine genügende Förderung von Aus- und Weiterbildungen sicherzustellen, um einerseits Be-
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2644.3 - Bildungskommission
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gemeindlichen Schulen weisen darauf hin, dass mit den bestehenden Regelstrukturen und den praktisch bei allen Schulen unterstützenden Angeboten in Deutsch als Zweitsprache nicht genügend Ressourcen vorhanden Übergriffen oder strafrechtlichen Tatbeständen ist im Auge zu behalten. Damit die Zusammenarbeit allen einen Gewinn bringt, braucht es eindeutige Zustän- digkeiten und klar umschriebene Tätigkeiten. Es zentralen Standorten geführt. Die weiteren Kosten der Integrati- onsklassen sollen solidarisch von allen Gemeinden mitgetragen werden. Auch dies entspricht grundsätzlich der heute geltenden gesetzlich f
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2652.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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tzes (FHG). Der Kan- tonsrat kann gemäss der Geschäftsordnung vom 28. August 2014 (BGS 141.1) zu allen Paragrafen Änderungsanträge stellen, also auch zu denjenigen, die der Regierungsrat nicht ändern will Ergebnis der Erfolgsrechnung über einen bestimmten Zeitraum fordert, sowohl beim Bund als auch in allen Kantonen (ausser AI) gilt. Zwei Beispiele: In der Jahresrechnung 2015 wäre folgender Betrachtungszeitraum festgehalten ist, durch die Finanzkontrolle fachlich unterstützt. Die Stawiko hat jederzeit Zugang zu allen Revisionsberichten der Finanzkontrolle, die in einem Arbeitsraum auf iZug abgelegt sind. Zu § 41