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1662.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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überwiesen. Seite 6/21 1984.1/1662.4/1725.2/1938.2 - 13579 2. Die Motionsanliegen Wie gesagt, es geht bei allen drei Vorstössen um die polizeiliche Aufgabenerfüllung im Ver- hältnis zum Personalbestand der Zuger ist richtig so. Gemäss unserer Verfassung ist der Regierungsrat "mit der Staats- verwaltung … in allen Teilen beauftragt"6. Es ist somit Sache des Regierungsrats, die Verwal- tung – und damit auch die Sachbeschädigungen, Raub, Überfall): 80 % der Einsätze in maximal 10 Minuten; nicht über 15 Minuten In allen übrigen Fällen, in welche keine eigentliche Dringlichkeit gegeben ist (z.B. Unfälle ohne Verletzte
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1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bundesbeiträge weiterleiten (§ 33). Den Gemeinden werden neu sämtliche wasserbaulichen Massnahmen an allen privaten Ge- wässern innerhalb der Bauzonen übertragen. Bis anhin oblagen die wasserbauliche Sicherung ihm beauftragte Dritte auf (§ 17 lit. e GewG). Aufgrund der NFA wird sich der Bund inskünftig bei allen Kantonen an ihren Kosten für den Hochwasserschutz beteiligen. Er wird dabei zwischen Projekten un Anhang Der Anhang zählt nur noch die öffentlichen Gewässer auf. Die übrigen Gewässer sind privat mit allen im GewG festgehaltenen Konsequenzen. 4. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN A Investitionsrechnung 2008 2009
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1680.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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übernimmt und eine entspre- chende Infrastruktur aufbaut. Eine einheitliche Haltung und Führung gegenüber allen Personen aus dem Asylbereich ohne gefestigten Aufenthaltsstatus sowie eine rechtsgleiche Behandlung geregelt werden. Die Zuständigkeit des Kantons für die Kategorien der NEE- und NAE- Personen wird von allen unterstützt. Die zentralen Anliegen der am Vernehmlassungsverfahren Teilnehmenden lassen sich wie (Unterägeri) beantragt die Übertragung der Zuständigkeit im gesamten A- sylbereich an den Kanton, allenfalls unter Kostenfolge der Ausrichtung der Sozialhilfe nach dem Sozialhilfegesetz und den SKOS-Richtlinien
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1590.07 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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mehr um einen geschlossenen Raum. Somit gilt ein dreiseitig umschlossener und gedeckter oder ein in allen Himmelsrichtungen umschlossener, aber gleichzeitig nach oben offener Raum (ohne Dach) als nicht g Spitälern, Heimen, Kultur- und Sportstätten, Schulen, Kindergärten und anderen Bildungsstätten und in allen Bereichen der Gastronomie ist das Rauchen verboten. Getrennte und entsprechend gekennzeichnete Räume Rauchverbot gilt. Nach der Solothurner Lösung wird ein allgemeines Rauchverbot verstanden, das in allen nicht explizit der Privatsphäre zuzurechnenden Räumen gilt. Gemäss telefonischer Auskunft des Rec
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1769.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nicht mehr ausgebaut worden. Das Gleiche gilt für die Marketing- und Förderungsbudgets. 2002 standen allen Wirtschaftsförderungen der Kantone rund 69.4 Mio. Franken zur Verfügung. b. Tätigkeiten im Bereich Produktionsräumen, Infra- struktur, Mobilität, Personal sowie behördliche Massnahmen und Anordnungen auf allen Staatsebenen; - zahlreiche Kontakte mit Verbänden, Berufsorganisationen, Gemeinden und Multiplikatoren durch den Kantonsrat für beide Beitritte geschaffen wer- den, womit die jährlichen Beiträge und allenfalls nötige separate Projektfinanzierung nachher zu gebundenen Ausgaben im Sinn von § 26 des Finanz
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995.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rat das Polizeigesetz vor, also einen Erlass auf Gesetzesstufe, um die polizeiliche Tätigkeit in allen Auf- gabenbereichen auf eine solide Rechtsgrundlage zu stellen. Allfällige Bestimmungen zur Bekämpfung Partnerschaft sowie für Opfer von Sexualdelikten befasst, steht die Opferberatung des „triangel“ generell allen Opfern schwerer Straftaten zur Verfügung. Daneben bietet „Die Dargebotene Hand“ eine telefonische e wird auf maximal fünf Tage seit der Aushändi- gung der Verfügung beschränkt. Diese Dauer räumt allen Beteiligten eine, wenn auch kurze, Schon- und Nachdenkzeit ein, während der vor allem das Opfer weitere
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2596.1a - Beilage 1 Synopse
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Abwägungsprozess zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen dar. Im Fokus stehen Gesamtlösungen, welche allen dienen. Nr. Vorhaben 1 Zuger-/ Baarer-/ Bahnhof-/ Grabenstrasse sowie Bundesplatz, Alpenstrasse, Neugasse Abwägungsprozess zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen dar. Im Fokus stehen Gesamtlösungen, welche allen dienen. Nr. Vorhaben 1 Zuger-/ und Baarer- Bahnhof-/ Grabenstrasse sowie Bundesplatz, Alpenstrasse Abwägungsprozess zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen dar. Im Fokus stehen Gesamtlösungen, welche allen dienen. Nr. Vorhaben 1 Zuger-/ und Baarer- Bahnhof-/ Grabenstrasse sowie Bundesplatz, Alpenstrasse
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2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nkurrenz, Versicherungspflicht und Gebäudeversicherung Die Geschädigten können grundsätzlich von allen Haftpflichtigen den Ersatz des gesamten er- littenen Schadens verlangen. Sie können somit gegen die um die öffentliche Ausschreibung einer Monopolkonzession (§ 7), greift die Karenzfrist nicht, weil allen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern die Daten für Einreichung i h- res Angebots zur Verfügung gestellt dem neuen Gesetz obsolet und kann aufgehoben werden. Das neue Gesetz räumt dem Kanton das Recht an allen Bodenschätzen ein und regelt zusätz- lich sämtliche möglichen Nutzungen des Untergrunds. 2. Neu §
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987.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ns wie in den meisten anderen Kanto- nen freiwillig. Die Gemeinden sind allerdings verpflichtet, allen Kindern während min- destens eines Jahres, höchstens aber während zwei Jahren den Besuch des Kinder- in das öffentlich-rechtliche Schul- wesen eingegliedert. Seither sind die Gemeinden verpflichtet, allen Kindern den Be- such des Kindergartens während mindestens eines Jahres, höchstens aber während zweier deutschschweizeri- schen Kantonen einheitlichen Kindergartenlehrplan eingeführt; dieser wird seither in allen gemeindlichen Kindergärten verwendet. 3. Das Kindergartenobligatorium Der Kindergarten hat die Aufgabe
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2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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über die in HERMES umschriebenen Aufgaben als Betreiber der künftigen Lösung hinausgehen, müssen bei allen Informatikprojekten vor Beginn der einzelnen Projektphasen detailliert vereinbart werden, d.h. vor Erarbeitung der neuen Informatikstrategie an die Hand nehmen. Empfehlung 6: «Das AIO soll künftig in allen Projekten mit einem IT-Anteil, die Verantwor- tung für das IT-Teilprojekt übernehmen. In dieser Rolle