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§§ 137 Abs. 3 und 196 Abs. 1 StG
Juni 2001 und endet am 22. Dezember 2010. Als Erlös im Sinne von § 194 StG gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen der erwerbenden Person. Der Kaufpreis beträgt gemäss Ziff. II 1. des Kaufvertrages n mit der Gebäudeversicherung vom 21. Juni 2011, aus der sich ergibt, dass es sich praktisch bei allen Positionen um Arbeiten handle, die nicht durch die Gebäudeversicherung versichert seien. Die Rechnung Kraft treten würde. Bei den Rekursverfahren im Steuerrecht führt ein Rückzug des Rekurses nicht unter allen Umständen zur Abschreibung des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht. Zu prüfen ist nun, unter welchen
Personalrecht
und es bestehe wenig Führung und Führungsunterstützung. Beim Anstellungsgespräch sei er nicht in allen Punkten genügend informiert worden; so sei ihm nicht bewusst gewesen, dass verschiedene Themen (. Garantie eines fairen Verfahrens konkretisiert sich unter anderem im Anspruch des Betroffenen, sich zu allen wesentlichen Punkten in einem Verfahren vorgängig zu äussern und von den Behörden alle dazu notwendigen der ganzen Mitarbeiterbeurteilung. Wie das erwähnte Formular zeigt, erfüllte E. die Erwartungen bei allen andern Merkmalen voll. Auch das bereits angeführte Zwischenzeugnis lässt keine Zweifel an den guten
Rechtspflege
ist bzw. weshalb diese Entscheidung fehlerhaft erscheint. Sie legt einzig dar, dass sie sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das Urteil vom 29. August 2011 zur Wehr setzen werde. Sollte Hinweis). Gemäss Art. 398 Abs. 2 StPO kann das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil in allen angefochtenen Punkten umfassend überprüfen, so dass es insoweit über dieselbe Kognition wie die erste Art. 12 lit. d BGFA überlassen. Nach Schütz ist das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bei allen Formen der anwaltlichen Aussenwerbung zu bejahen, unabhängig davon, ob Hinweise auf Plakaten, Banden
Grundrechte
bildet die Gemeinverträglichkeit. Eine Nutzung wird als gemeinverträglich betrachtet, wenn sie von allen interessierten Bürgern gleichermassen ausgeübt werden kann, ohne dass andere an der entsprechenden Beschwerdeführerin vorgebracht, nicht ersichtlich. Dies jedenfalls solange die Plakatierung jeweils allen offensteht, welche die einschränkenden Voraussetzungen nach Massgabe der Art des Urnengangs erfüllen
Art. 176 Abs. 3 ZGB, Art. 6 Abs. 1 EMRK
Ergebnis summarisch mitgeteilt wird. Bei der Obhutszuteilung hat das Wohl des Kindes Vorrang vor allen anderen Überlegungen. Ist aufgrund der fehlenden Beziehungstoleranz eines Elternteils eine Entfremdung der Verfassung eingeschränkt werden. Insbesondere im Bereich des Kindesschutzes kann sich, wie in allen persönlichkeitsbezogenen Angelegenheiten, eine Einschränkung des Rechts auf Teilnahme an Beweiserhebungen darauf verwiesen werden kann (Vi act. 50 Erw. Ziff. 3.1). Demnach hat das Wohl des Kindes Vorrang vor allen anderen Überlegungen, insbesondere vor den Wünschen der Eltern. Der betreuende Elternteil muss zur
Öffentlichkeitsprinzip
Regeste: § 13 Abs. 2 ÖffG – Ein Gesuch um Zugang  zu allen Gemeinderatsprotokollen zwischen dem 10. Mai 2014 und 15. November 2015 ist nicht hinreichend genau formuliert. Es gibt keinen Anspruch auf Sachverhalt: A. reichte am 15. November 2015 beim Gemeinderat Steinhausen ein Gesuch um Zugang zu allen Protokollen der Sitzungen des Gemeinderates seit dem 10. Mai 2014 ein. Mit Schreiben vom 25. November Dokumente behilflich sein. Mit Schreiben vom 30. November 2015 ersuchte A. explizit um Zugang zu allen Protokollen der Gemeinderatssitzungen bzw. der behandelten Geschäfte. Er könne die ihn interessierenden
§ 195 Abs. 2 StG
Überführung ins Privatvermögen besteuerte Gewinn) übersteigt. Als Erwerbspreis gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen der erwerbenden Person. Liegt die massgebende Handänderung mehr als 25 Jahre zurück berücksichtigt (BGE 134 II 49 ff. 76 Erw. 15.1). Der Ertragswert muss aber nicht notwendigerweise bei allen Grundstücken berücksichtigt werden. Bei Wohnliegenschaften, die aufgrund ihrer Gestaltung in erster ausschlaggebende Bedeutung zu, weshalb hier kein Ertragswert berücksichtigt werden muss. d) In allen Fällen, in denen durch die Veranlagungsbehörden für die Grundstückgewinnsteuer Vergleichspreise beigezogen
Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
Verkehrswerts des veräusserten Grundstücks, ist die Steuer zu erheben. Als Erlös gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen der erwerbenden Person, somit ohne den als Schenkung erhaltenen Wertanteil (E Überführung ins Privatvermögen besteuerte Gewinn) übersteigt. Als Erwerbspreis gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen der erwerbenden Person (§ 195 Abs. 1 StG). Liegt die massgebende Handänderung des Verkehrswerts des übertragenen Grundstücks ausmachen. Als Erlös gilt dabei der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen, die vom Erwerber (gemischt beschenkte Person) erbracht werden (§ 194 erster Satz
Art. 37 Abs. 4 ATSG
praktisch allen Revisionsverfahren bejaht werden müsste, müssen doch in allen Revisionsverfahren medizinische und/oder wirtschaftliche Sachverhalte verglichen werden. Mithin stellen sich in allen Revisio
§ 13 Abs. 2 ÖffG
Regeste: – Ein Gesuch um Zugang  zu allen Gemeinderatsprotokollen zwischen dem 10. Mai 2014 und 15. November 2015 ist nicht hinreichend genau formuliert. Es gibt keinen Anspruch auf wahlloses Bedientwerden Sachverhalt: A. reichte am 15. November 2015 beim Gemeinderat Steinhausen ein Gesuch um Zugang zu allen Protokollen der Sitzungen des Gemeinderates seit dem 10. Mai 2014 ein. Mit Schreiben vom 25. November Dokumente behilflich sein. Mit Schreiben vom 30. November 2015 ersuchte A. explizit um Zugang zu allen Protokollen der Gemeinderatssitzungen bzw. der behandelten Geschäfte. Er könne die ihn interessierenden

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