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2407.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
n sind mit der Projektführungsmethode «HERMES 5.1» vertraut und zertifiziert. In Zukunft wird in allen Projekten, welche im Informatikprojektportfolio enthalten sind, mindes- tens für das IT-Teilprojekt HERMES ausdrücklich als Projektführungsmethodik festgelegt. Empfehlung 6: «Das AIO soll künftig in allen Projekten mit einem IT-Anteil die Verantwortung für das IT-Teilprojekt übernehmen. In dieser Rolle Informatik werden Aufgaben, Kompetenzen und Verant- wortung neu geregelt. Das AIO stellt künftig in allen Projekten, welche im Informatikprojektport- folio des Kantons enthalten sind mindestens die IT-Te
2464.1 - Beilage 1
abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Tag der Publikation der Endergebnisse ver- längert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Tag der Publikation der Endergebnisse Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen be- trägt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei
823.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
halber sei angemerkt, dass die Ermessensüberprüfung auch im verwaltungsinternen Verfahren nicht in allen Teilen unbeschränkt ist. So darf eine kantonale Beschwerdeinstanz die Handhabung des Ermessens durch EMRK Bd. I S. 102; ferner: BGE 124 IV 234, E. 3 c). Das bedeutet: Es gilt sicherzustellen, dass in allen Fällen, in denen es um "zivilrechtliche Ansprü- che" im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK geht, einem einen Instanzenzug oder - wo ein solcher besteht - auf verwaltungsunab- hängige Gerichtsbarkeit in allen Instanzen. Ausserdem wird weder in der EMRK selbst noch im Bundesrecht festgelegt, in welchem Zeitpunkt
2378.4 - Bericht und Antrag der Stawiko
Vernehmlassung den Antrag der Re- gierung mehrheitlich. Die Entlastung auf Kindergartenstufe wird von allen Gemeinden gut g e- heissen. Risch, Baar und Unterägeri sind hingegen sowohl gegen eine generelle Bildungskommission Die Bildungskommission stimmt der Entlastung für die Klassenlehrerfunktion auf allen drei Stu- fen zu, lehnt jedoch die generelle Entlastung der Primarschullehrpersonen um 1 Lektion ab bestehenden Recht zu bleiben und die Mehrkosten für die Entlastung für die Klassenlehrfunktion auf allen drei St u- fen (Kindergarten, Primar, Sekundarstufe 1) zu vermeiden. Die Stawiko folgt dem Antrag
869.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kulturelle und gemeinnützige Zwecke') finanziert hatten, fanden zwischen August und November 2002 in allen Gemeinden Veranstaltungen statt mit dem Ziel, das Buch bzw. die Schauplätze einer breiteren Öffentlichkeit Der Regierungsrat lud auf den 27. Juni 2002 zum eigentlichen Festakt ein. Rund 400 Gäste aus Bund, allen Kantonen und den Zuger Gemeinden feierten am Nachmittag im Zelt der Zuger Zünfte und dann zum Essen Besucherinnen und Besucher bei schönstem Festwetter ein attraktives, reiches und originelles Programm auf allen Plätzen der Innenstadt. Der Kanton, alle Gemeinden und weitere Organisationen or- ganisierten das
2475.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
Verwaltungsgericht unterstellten Schätzungskommission und des Verwaltungsgerichts steht in nahezu allen Fällen der Rechts- mittelweg offen. 4. Zur Geschichte der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung Leistungsaufträgen und Globalbudgets. Ziel ist insbe- sondere, dass die Verwaltung ihre Aufgaben in allen Bereichen qualitativ gut erfüllt, Leistung s- angebot und Leistungsstandard transparent sind, die Budget- und Controllingprozess gelenkt oder abgeändert werden. Haben die Gerichte den Auftrag, in allen spruchreifen Fällen Ent- 2475.2 - 15081 Seite 7/10 scheide zu fällen, im Rahmen ihrer Geschäftsführung
2476.3 - Bericht und Antrag der Kommission
einheitlich in allen Gemeinden beachtet werden. Alle kommunalen Bauordnungen sehen folgerichtig diesen Abstand vor. Mit § 101 Abs. 2 wird sichergestellt, dass dies so bleibt und in allen Gemeinden der gleiche wird. Wenn 0,5 Meter objektiv Sinn machen, weil es sachliche Gründe dafür gibt, dann soll dies in allen Gemeinden gelten. Die Kommission unterstützt den Antrag des Regierungsrates. § 102 Pflanzungen - Art
2766.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Betriebskosten. Die Stawiko macht auf Ihre Aufforderung aus dem Jahr 2015 aufmerksam, wonach bei allen Kantonsratsvorlagen sämtliche Kosten aufzuli s- ten sind, also auch der damit verbundene Personal- 25. Oktober 2016 an die Stawiko versichert, dass dieses Anliegen «im Sinne eines Dauerauftrags von allen Direktionen umgesetzt» werde. Da dies vor- liegend nicht der Fall ist, hat die Stawiko im Nachgang – nur das tat- sächlich Notwendige zu beschaffen ist. Im Weiteren ist erfahrungsgemäss bereits in allen Pos i- tionen eine Reserve eingerechnet worden. Rund 70 Prozent der Kreditsumme wird für Software
2813.2 - Antwort des Regierungsrats
die Prävention eine entscheidende Rolle spielt. Der NAP fördert das interdisziplinäre Vorgehen auf allen Ebenen des Staates gegen Radikalisierung und ge- walttätigen Extremismus. Er schafft damit die Vo Cyberkrieg, Datendiebstahl und Cyberkriminalität stehen für immer grösser werdende Ge- fahren. Auf allen Ebenen werden Bestrebungen unternommen, um Schäden zu verhindern, sei es beim Bund, den Kantonen, n. Zur Verhinderung von Cyberangriffen und Cyberkrimina- lität stehen nicht nur die Behörden auf allen staatlichen Ebenen, sondern auch die Unterne h- men sowie die Bevölkerung in der Pflicht. Aufgrund
2794.3a - Beilage: Synopse
Arrondierungen im übrigen Gemeindegebiet. S 1.2.4 Die Gemeinden sorgen mit verschiedenen Dichten in allen Wohnzonen für eine ausgewogene Entwicklung ihrer Gemeinden. Falls raumplanerisch zweckmässig sind Arrondierungen im übrigen Gemeindegebiet. S 1.2.4 Die Gemeinden sorgen mit verschiedenen Dichten in allen Wohnzonen für eine ausgewogene Entwicklung ihrer Gemeinden. Falls raumplanerisch zweckmässig sind Arrondierungen im übrigen Gemeindegebiet. S 1.2.4 Die Gemeinden sorgen mit verschiedenen Dichten in allen Wohnzonen für eine ausgewogene Entwicklung ihrer Gemeinden. Falls raumplanerisch zweckmässig sind

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