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1224.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Strassenver- kehr vom 30. Oktober 1986 (nachfolgend Strassenverkehrssteuergesetz). Inhaltlich geht es allen Motionären darum, bestimmte Fahrzeugkategorien steuerlich zu 2 1426.1/1022.2/1165.2/1306.2/1224.2 g mit der Strassenver- kehrssteuergesetzgebung. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, zu allen vier Motionen in der gleichen Vorlage dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Gleichzeitig beantwortet dem Ver- ordnungsweg anzupassen. 3. Verwendung des Steuerertrags Der Regierungsrat sieht vor, bei allen Fahrzeugarten die Steuern zu erhöhen, nach- dem das bisherige Gesetz und damit die Steuersätze aus
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1192.2 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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namentlich aus Organisations- und Kostengründen - für ein "Staatsanwalt- schaftsmodell light", bei dem allen heutigen Untersuchungsrichterinnen und Unter- suchungsrichtern zusätzlich die Anklage- und Vertre Staatsanwalt- schaft. Diese neue Staatsanwaltschaft hätte die oben genannten Aufgaben und Kompetenzen bei allen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen (unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Gemeinderäte). Hinzu verantwortlich für die Justizkontrolle. Die Vertretung der Anklagen vor den Gerichten würde zwar in allen Instanzen der neuen Staatsanwaltschaft obliegen. Die Oberstaatsanwaltschaft wäre aber im Rahmen ihres
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1229.1 - Interpellationstext
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Regierungsrat erläutert, dass mit der Umsetzung dieser Revision die Forderungen des Initiativkomitees in allen Teilen erfüllt werden. Nachdem die damals zitierte 2. KVG-Revision in der Wintersession 2003 vom keine Rede davon sein, dass mit der Gesetzesrevision des KVG die Forderungen des Initiativkomitees in allen Teilen erfüllt werden, ausser, der Regierungsrat würde diesen freiwillig nach- kommen. 2 1229.1 - nnen überein, dass die vorge- schlagene KVG-Revision die Anliegen des Initiativkomitees nicht in allen Teilen erfüllt? Wenn ja, wird der Kanton Zug nach Annahme der Gesetzes- revision KVG diese vollständig
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1306.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Strassenver- kehr vom 30. Oktober 1986 (nachfolgend Strassenverkehrssteuergesetz). Inhaltlich geht es allen Motionären darum, bestimmte Fahrzeugkategorien steuerlich zu 2 1426.1/1022.2/1165.2/1306.2/1224.2 g mit der Strassenver- kehrssteuergesetzgebung. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, zu allen vier Motionen in der gleichen Vorlage dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Gleichzeitig beantwortet dem Ver- ordnungsweg anzupassen. 3. Verwendung des Steuerertrags Der Regierungsrat sieht vor, bei allen Fahrzeugarten die Steuern zu erhöhen, nach- dem das bisherige Gesetz und damit die Steuersätze aus
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1316.10 - Anträge der Kommission
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9 Gesetzliches Pfandrecht Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 10 Auskunfts- und gemäss Abs. 2, findet ausschliesslich der Tatbestand mit der höchsten Maximalgebühr An- wendung. 3 Bei allen übrigen Geschäften berechnet sich die Gebühr gemäss § 14. § 16 Beurkundungsgebühren Die Gebühren für d) wird zu Bst. e) e) wird zu Bst. d) f) wird zu Bst. g) g) wird zu Bst. f) Abs. 3 lautet neu: Bei allen übrigen Geschäften und namentlich auch bei gemeinnützigen Institutionen, die nach kantonalem Recht
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2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Amt über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS). Es bestehe eine elektronische Geschäftskontrolle mit allen fallrelevanten Angaben, welche zweimal jährlich an den Direkt i- onsvorsteher gehe. Weiter erfolge wöchentlich, zum Teil zweimal wöchentlich Rapporte. Daneben gebe es wöchentl i- che Sitzungen mit allen Amtsleitern. Natürlich könne man sagen, der Informationsfluss sei eine Selbstverständlichkeit. Aber vertritt die Ansicht, dass sich der R e- gierungsrat direktionsübergreifend und systematisch mit allen relevanten Risiken (Gefahren und Chancen) zu befassen hat, was heute, wie die Beratung zur Änderung
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2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für Kindergarten/Unterstufe mit der Lehrbefähigung im Kindergarten und auf der 1./2. Primarstufe in allen Fachbereichen: Der Studiengang nimmt das Bedürfnis nach einem nahtlosen Übergang Kindergarten – Unterstufe und prioritär auf die gemeindlichen Schulen. Forschung und Ent- wicklung als Grundauftrag ist in allen Leistungsbereichen der PH Zug verankert. An der PHZ Zug werden in folgenden Bereichen Forschungs- Massgabe der formalen und materiellen Lohnentwicklung im Kanton Luzern vorgenommen. Gemäss Absatz 3 wird allen Mitarbeitenden der PH Zug eine Besitzstandgarantie in Bezug auf die Besoldung gewährt. Es ist ger
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2205.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und 28. Juni 2013 wurde die Notwendigkeit und Bedeutung der SKOS-Richtlinien von allen Teilnehmenden bekräftigt und allen Kantonen empfohlen, sie weiterhin anzuwenden. Die SKOS-Richtlinien bilden die Vielfalt Schweizerischen Konfe- renz für Sozialhilfe (SKOS) weiterhin anzuwenden. Diese Richtlinien bilden in allen Kan- tonen die Basis für die Berechnung der Sozialhilfe und haben sich bewährt. Auf das be- treib
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2098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Alter fügt sich gut in diesen Abschnitt. 8 "Im Rahmen dieses Aktionsplans sind wir entschlossen, auf allen Ebenen, einschließlich der nationalen und internationalen Ebene, in drei vorrangigen Aktionsrichtungen werden soll, ist der Zusammenhalt unter den Generationen. Ist dieser Zusammenhalt vorhanden, dient das allen Generationen. Die Förderung der Lebensqualität der älteren Bevölkerung soll nicht auf Kosten der Generationen er- reicht werden. Eine wichtige Rahmenbedingung für die Umsetzung der Alterspolitik in allen Phasen ist die Partizipation der älteren Generation. Förderliche Rahmenbedingungen können im Weiteren
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2055.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Bericht ver- fasst, der im Nachgang zur Sitzung allen Stawiko-Mitgliedern zugestellt worden ist. Die Sta- wiko wird diesen Bericht prüfen und allenfalls mit der GVZG und der Sicherheitsdirektion Rücksprache und Walter Hunziker, Leiter Finanzkontrolle zur Verfügung. Finanzdirektor Peter Hegglin nimmt an allen Sitzungen der Stawiko von Amtes wegen teil. Wir unterbreiten Ihnen hiermit den wie folgt gegliederten Konditionen erzie- len könnte. Im Übrigen hat die Stawiko bereits des Öfteren gefordert, dass in allen kantonalen Schulen die gleichen IT-Standards anzuwenden sind. � Die Stawiko fordert den Regierungsrat