-
2061.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
-
gerechnet werden. Im administrativen Bereich hat die Umstellung der EDV-Applikation Tribuna V3 bei allen Instanzen teilweise noch vermehrt Ressourcen gebunden. Von Seiten des Kantonsgerichts und des Obergerichts Letztere Massnahme wurde nun für ein weiteres Jahr bewilligt. Die Arbeitsbelastung ist nach wie vor bei allen Funktionsträgern hoch. Sollten die 112 Kollokationsklagen zur Beurtei- lung gelangen, müssten aus cht des Obergerichts für das Jahr 2010 zu genehmigen; und 2. den Richterinnen und Richtern sowie allen Mitarbeitenden der Zivil- und Strafrechts- pflege den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen
-
1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Konkordatskantone der Meinung, mit dem Inkrafttreten des Kon- sumkreditgesetzes sei das Konkordat in allen Punkten gegenstandslos geworden. Das EJPD teilte diese Meinung. Der Kanton Zug begründete seine a des Bundesamtes für Justiz, um das weitere Vorgehen festzulegen. Es zeigte sich, dass in praktisch allen Kantonen die Legislative über die Kündigung des Konkordats entscheiden muss und dass das Konkordat Folge die Kantone, die notwendigen Schritte zur Kündi- gung des Konkordats einzuleiten. In praktisch allen Konkordatskantonen, so auch im Kanton Zug, liegt die Kompetenz über die Kündigung des Konkordats zu
-
1469.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Militär- und Polizeidepartements des Kantons Schwyz und der Sicherheitsdirektion des Kantons Uri): Allen Personen, welche sich schriftlich an die Kantonspolizei Schwyz wandten, erhielten eine schriftliche Bürgerinnen und Bürger nachteilig und ärgerlich waren. Mit Sicherheit werden die Verantwortlichen auf allen Stufen für nächste ähnliche Fälle aufgrund der gemachten Erfahrungen Verbesserungen umsetzen. IV.
-
1365.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Sanierung ungenügend gross dimensionierter Bachdurchlässe. Auch umgehend umsetzbar ist, bei allen Planungen sowie bei allen Projektprüfungen neu auch die Risikoaspekte mitzubeurteilen, analog der Mitbeur- teilung solchen ausserordentlichen Ereignissen, welche seltener als alle 50 bis 100 Jahre auftreten, ist in allen Gewässern immer mit Holz- und Geschiebetrieb zu rech- nen. Wie es sich gesamtschweizerisch zeigte
-
1382.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Martin Billeter, Leiter der Finanz- kontrolle zur Verfügung. Finanzdirektor Peter Hegglin nimmt an allen Sitzungen der Stawiko von Amtes wegen teil. Wir unterbreiten Ihnen hiermit unseren Bericht, den wir Leistungsrechnung wird die Kostentransparenz noch verbessert. Im Schulbereich plant das AIO, bei allen kantonalen Schulen eine Bestandesaufnahme vorzunehmen mit dem Ziel, Optimierungs- und Einsparungspotenzial Budgetierung und die gute Zusammenarbeit bei der Überprüfung des Budgets 2006 möchten wir uns bei allen Beteiligten bedanken. Gestützt auf diesen Bericht b e a n t r a g e n wir Ihnen einstimmig, 6.1 auf
-
1401.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Einbau eines Filters zu einem Aufpreis von rund 1000 Franken. Allerdings ist die Nachrüstung nicht an allen Fahr- zeugen machbar und die Kosten können vor allem bei alten Fahrzeugen beträchtlich sein. Nachträglich ist gemäss Art. 32 Abs. 2 SVG befugt und verpflichtet, die Geschwin- digkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen zu beschränken. Von dieser Kompe- tenz hat der Bundesrat Gebrauch gemacht und in Art. 4a schutzgesetz, Artikel 44a, N25 folgende und N33 folgende). 1401.2/1491.2 - 12310 23 In praktisch allen Kantonen (mit zwei Ausnahmen) erlässt die Exekutive die Mass- nahmenpläne. Der Motionär beantragt
-
1491.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Einbau eines Filters zu einem Aufpreis von rund 1000 Franken. Allerdings ist die Nachrüstung nicht an allen Fahr- zeugen machbar und die Kosten können vor allem bei alten Fahrzeugen beträchtlich sein. Nachträglich ist gemäss Art. 32 Abs. 2 SVG befugt und verpflichtet, die Geschwin- digkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen zu beschränken. Von dieser Kompe- tenz hat der Bundesrat Gebrauch gemacht und in Art. 4a schutzgesetz, Artikel 44a, N25 folgende und N33 folgende). 1401.2/1491.2 - 12310 23 In praktisch allen Kantonen (mit zwei Ausnahmen) erlässt die Exekutive die Mass- nahmenpläne. Der Motionär beantragt
-
1114.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Erziehungsrat, die bisherigen Kleinklassen aufzuheben und eine flächendeckende integrative Schulung in allen Gemeinden des Kantons Zug einzuführen. 2.7. Entwicklungsstand im deutschsprachigen Raum Zusätzliche auf die §§ 28 und 29 des SchulG innerhalb der Regelklassen geschult werden, macht es wenig Sinn, allen Gemeinden kurzfristig eine einheitliche Form der besonderen Förderung vorzuschreiben. Somit soll jede die sozialen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dazu gegeben sein, was nur in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erreicht werden kann. 12 1114.1 - 11139 3. Vernehmlassung 3.1. Ergebnisse Insgesamt sind
-
2348.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
n/Unterstufe ist bereits heute als «Allrounder-Ausbildung» (d. h. Ausbildung der Lehrpersonen in allen zu unterrichtenden Fächern) konzipiert und entsprechend nicht Gegenstand des vorliegenden Postulats Seite 2/2 2348.3 - 15263 Implementierung per Studienjahr 2016/17 grundsätzliche Lehrbefähigung in allen Fächern (mit der Möglichkeit zur Abwahl einer Fremdsprache und in begründeten Fällen zur Dispens von 2 des Studienreglements, dass der Studiengang Primarstufe die Studierenden «für den Unterricht in allen unterrichtsrelevanten Fächern» ausbildet. In ebendie- ser Bestimmung wird festgehalten, dass eine
-
1152.2 - Antwort des Regierungsrates
-
heisst das nicht, dass Resigna- tion am Platz ist. Viel mehr sind die Anstrengungen zu verstärken. Bei allen Bemü- hungen wird der Einsatz jedes Einzelnen gefordert. 1152.2 - 11445 3 II. Zu den einzelnen Fragen obigen Ausführungen und des der- zeitigen Standes der Nichteinhaltung der Grenzwerte der LRV mit allen negati- ven Konsequenzen die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes? Ist er bereit, diesbezüglich zwei be (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG) vom 19. Dezember 1997 (SR 641.81) ist am 1. Januar 2001 in allen Teilen in Kraft getre- ten. Die Frage bleibt, was die Sparmassnahmen des Bundes bewirken. Gemäss Bundes-