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3211.2 - Antwort des Regierungsrats
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beim Steuer -, Sozialversicherungs-, Aus- länder- und Arbeitsrecht Ausschau halten, wie dies bei allen anderen Kantonen der Fall ist. Der Kanton Zug ist der einzige Kanton, der einen anderen Ansatz gewählt beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), welche sicherstellt, dass Meldungen von Übertretungen allen anderen beteiligten Ämtern zur Kenntnis gebracht werden. Jedes Fachamt meldet, wenn bei eigenen Kontrollen gemachtes Strafverfahren wurde zuständigkeitshalber an den Kanton Luzern abgetreten. Das AWA steht mit allen PKs in stetem Austausch. Bei solchen Gelegenheiten werden Informa- tion zu Fällen – unter angemessener
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3230.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bemerkungen Nach der ersten Lesung der Vorlage im Regierungsrat wurde bei allen im Kantonsrat vertrete- nen politischen Parteien, allen Einwohnergemeinden des Kantons Zug sowie bei Verbänden der Gastronomie Sanktion sein. Die Alternativen – Die Grünen Zug warfen zudem die Frage auf, ob die Gemeinden von allen Personen, die eine Alkoholabgabebewilligung beantragen, also beispielsweise auch für eine Fastnachts-
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2770.2 - Antwort des Regierungsrats
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Französischlehrperson ein Schlüs- selelement für guten Unterricht. Daher wird an der PH Zug, wie an allen anderen Deutsch- schweizer PHs auch, die Wahl der Fremdsprache(n) den Studierenden überlassen. Die die Lehr- person künftig alle Fächer auf Primarstufe unterrichten kann, wobei aber im Einklang mit allen anderen Deutschschweizer PHs an der Möglichkeit zur Abwahl einer der beiden Fremdspra- chen festgehalten Integration, Digitalisierung und Überprüfung der Tagesstruk- turen. Auch die Leistungserwartung in allen anderen Fachbereichen muss in die Bewer- tung der Massnahmen in einem Fachbereich einfliessen. In
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2820.2 - Antwort des Regierungsrats
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spolitik des Kantons Zug fokussiert sich auf die allgemeinen Rahmenbedingungen, welche möglichst allen Unternehmungen sämtlicher Branchen zuträglich sind. Der Erfolg des Kantons Zug der letzten 60 Jahre redu- ziert. Diese Reduktion verleitet allzu schnell dazu, mögliche Risiken der Kryptowährungen allen Anwendungen der Blockchain zuzuschreiben. Der Regierungsrat sieht ebenfalls, dass im Be- reich der einen sinnvollen regulatori- schen Rahmen auf nationaler Ebene zu finden. Sodann gilt es – wie bei allen anderen Aspekten der Staatsfinanzen, darauf zu achten, dass die öffentliche Hand kein ungerechtfertigtes
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3237.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
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werden. Wie die kantonale Verwaltung profitierten auch die Zuger Gerichte davon, dass seit Ende 2019 allen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern als Arbeitsinstrument ein umfassend eingerichtetes Note- book konnte das Gericht auf die pensionierte frühere Kanzleisekretärin Elisabeth Dietschi-Brunner zählen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei an dieser Stelle für ihren geschätzten Einsatz in den Berichtsjahren des PBG und ihrer Ge- schäftsordnung entsprechend amtet. Gestützt darauf ist dem Präsidenten und allen Mitgliedern der Schätzungskommission wie auch der Sekretärin der Kommis- sion, Yvonne Gsell, an dieser
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414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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Qualifikationen. § 9 Dozierende 1 Dozierende sind in der Regel unbefristet angestellt. Sie werden in allen Leistungsbereichen eingesetzt. 2 Dozierende verfügen in der Regel über einen schweizerisch anerkannten Mitarbeitende 1 Wissenschaftliche Mitarbeitende sind in der Regel unbefristet angestellt. Sie werden in allen Leistungsbereichen eingesetzt. 2 Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. § 12 Besondere Mitarbeitende 1 Besondere wissenschaftliche Mitarbeitende sind befristet angestellt. Sie werden in allen Leistungsbereichen eingesetzt und unterstützen die Dozie- renden in ihren Aufgaben. 2 Sie verfügen
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden und Korruption; c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter; d) er verzichtet auf Abgebotsrunden; im Proto- koll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhal- ten sind. 4 Allen Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Ein- sicht in das Protokoll gewährt. 21 dung zur Angebotserstellung für die Einreichung der Angebote. 3 Eine Verlängerung dieser Fristen ist allen Anbietern rechtzeitig anzuzei- gen oder zu veröffentlichen. 4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs
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414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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Qualifikationen. § 9 Dozierende 1 Dozierende sind in der Regel unbefristet angestellt. Sie werden in allen Leistungsbereichen eingesetzt. 2 Dozierende verfügen in der Regel über einen schweizerisch anerkannten Mitarbeitende 1 Wissenschaftliche Mitarbeitende sind in der Regel unbefristet angestellt. Sie werden in allen Leistungsbereichen eingesetzt. 2 Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. § 12 Besondere Mitarbeitende 1 Besondere wissenschaftliche Mitarbeitende sind befristet angestellt. Sie werden in allen Leistungsbereichen eingesetzt und unterstützen die Dozie- renden in ihren Aufgaben. 2 Sie verfügen
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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Massnahmen gegen Interessenkonflikte, unzulässige Wettbe- werbsabreden und Korruption; c) er achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der Anbieter; d) er verzichtet auf Abgebotsrunden; im Proto- koll über die Öffnung der zweiten Couverts nur die Gesamtpreise festzuhal- ten sind. 4 Allen Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Ein- sicht in das Protokoll gewährt. 21 dung zur Angebotserstellung für die Einreichung der Angebote. 3 Eine Verlängerung dieser Fristen ist allen Anbietern rechtzeitig anzuzei- gen oder zu veröffentlichen. 4 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs
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95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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angebot offen: 95.1 — 8138 21 — Stützkurse werden an allen Abteilungen für leistungs— schwächere Schüler geführt. - Leistungskurse werden in allen Abteilungen für leistungs— willige und leistungsfähige Realisierung der Vorhaben wird sich auch auf den Planungsab— lauf auswirken. 42 95.1 — 8138 Von allen Teilvorhaben ist die Realisierung zumindest eines Teils der Bus-Einstelihalle der ZVB am dringlichsten; an der nördlichen Parzellengrenze in die Gesamt- bebauung ist grundstz1ich anzustreben; ob und allenfalls für welchen Zeitraum dieses Anliegen auch unter betrieblich— wirtschaftlichen Aspekten vertretbar