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1180.2 - Antwort des Regierungsrates
«Ein besonderes Ereignis am Arbeitsplatz veranlasste X seine Stelle zu kündigen. Er ist frei von allen Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber, ausgenommen von der amtlichen Schweigepflicht. Wir können Erfolgt aufgrund der sofortigen Entlassung zu Lasten des Kantons Zug eine Lohnfortzahlung und allenfalls für wie lange? Per Datum der fristlosen Entlassung wurden die Lohnzahlungen an X unverzüglich
861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
serhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen. 2 Die Vereinbarungskantone arbeiten in allen Belangen der IVSE zusam- men. Sie tauschen insbesondere Informationen über Massnahmen, Erfah- rungen weitere Bereiche sozialer Einrichtungen ausdehnen. 3 Die Kantone können einzelnen, mehreren oder allen Bereichen beitreten. 2 861.52 Art. 3 * Ausnahmen 1 Einrichtungen, die einem Konkordat über den Vollzug
213.53 - Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
des Publikumsverkehrs; 6. Führung des Rechnungswesens des KES; 7. Unterstützung der Amtsleitung in allen administrativen Amtsgeschäf­ ten. § 21 Sitzungen 1 Die abteilungsinternen Sitzungen sowie die Sit Fachperson der KE­ SUD delegieren. 11. Beschlussfassung § 39 Zuständigkeit 1 Die Kammern entscheiden in allen kindes­ und erwachsenenschutzrechtli­ chen Verfahren. Vorbehalten bleiben Entscheidungen der Mitglieder
215.35 - Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif)
Gesetzliches Pfandrecht 1 Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 9 Auskunfts­ und Grenze von Abs. 1, entfällt die Faktor­ gewichtung für den die Grenze übersteigenden Betrag. 4 Bei allen übrigen Geschäften und bei gemeinnützigen Institutionen, die nach kantonalem Recht steuerbefreit sind
Gesetz über die Fischerei
tzgebung notwendige Zutrittsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 2 Sie dürfen, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, Untersu­ chungen in allen Gewässern vornehmen oder anordnen. 1)
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes
Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» * 3 Die Gelöbnisformel Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten gewissenhaft nach­ zukommen.» * § 2 Wahl des Vizepräsidenten 1 Das Verwaltungsgericht Geschäfte. § 17 Einberufung des Gerichtes 1 Der Präsident versammelt das Gericht und ergänzt es allenfalls durch Ersatzleute. 1) BGS 161.113 6 162.11 § 18 Leitung des Verfahrens 1 Der Präsident trifft die
Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Gemeindebehörden und Kommissionen sowie die gemeindlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben vor allen Instanzen in den Ausstand zu treten bei der Vorbereitung, Behandlung und Erledigung von Geschäften Gemeindeschreiber. 2 Der Gemeinderat ist selbstständig zur Wahrung der Interessen der Gemeinde vor allen Gerichten und anderen Behörden befugt, insbesondere zur Erhebung von Klagen und Beschwerden sowie 2. die wesentlichen Leistungen, gegliedert in mehrere Leistungsgruppen; 3. die Leistungs­ und allenfalls die Wirkungsziele; 4. die Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. 3 Die Leistungsaufträge werden
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
Prüfungen erfolgt in Absprache mit der Fach- lehrperson. § 12 Notenskala 1 Die Leistungen werden in allen Fächern mit den Noten von 6,0 bis 1,0 be- wertet. 6,0 ist die beste, 1,0 ist die schlechteste Note en geregelt. § 14 Bestehensnorm 1 Das Handelsdiplom wird erteilt, wenn a) * der Durchschnitt aus allen Noten (= Gesamtnote) mindestens den Wert von 4,0 erreicht; b) nicht mehr drei Fachnoten ungenügend
Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
abgelegt wird, ent- spricht die Note dem arithmetischen Mittel aus Erfahrungsnote und Prü- fungsnote. In allen andern Fächern entspricht sie der Erfahrungsnote. Die Erfahrungsnote ergibt sich aus dem arithmetischen worden ist. 3 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4,0 erreicht, b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und c) die Summe der
Interkantonale Universitätsvereinbarung
Die Universitätskantone gewähren den Studierenden, Studienanwärterin- nen und Studienanwärtern aus allen Vereinbarungskantonen die gleiche Rechtsstellung wie denjenigen des eigenen Kantons. Art. 4 Unive Zulassungsbeschränkungen geniessen die Studienanwärterin- nen, Studienanwärter und Studierenden aus allen Vereinbarungskantonen die gleiche Rechtsstellung wie diejenigen des Universitätskantons. 2 Erlässt

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