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933.21 - Gesetz über die Fischerei
tzgebung notwendige Zutrittsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 2 Sie dürfen, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, Untersu- chungen in allen Gewässern vornehmen oder anordnen. § 22
414.134 - Promotionsordnung für die kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug (COVID-19-Pandemie)
134 § 2 Promotion bei Schülerinnen und Schülern, welche nicht einer Abschlussklasse angehören 1 Bei allen Schülerinnen und Schülern, welche nicht einer Abschlussklasse angehören, wird die Promotion (sowohl Dieser kann geprüft wer- den. § 3 Promotion bei Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen 1 Allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen wird per Ende des Schuljahrs 2019/20 ein Zeugnis gemäss Es werden folglich auch allfällige Leistungsbe- urteilungen aus dem Fernunterricht oder aus dem allenfalls wiederaufge- nommenen Regelunterricht in die Zeugnisnoten eingerechnet. 3 Leistungsbewertungen
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Gemeindebehörden und Kommissionen sowie die gemeindlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben vor allen Instanzen in den Ausstand zu treten bei der Vorbereitung, Behandlung und Erledigung von Geschäften iber. 27 171.1 2 Der Gemeinderat ist selbstständig zur Wahrung der Interessen der Gemein- de vor allen Gerichten und anderen Behörden befugt, insbesondere zur Er- hebung von Klagen und Beschwerden sowie 2. die wesentlichen Leistungen, gegliedert in mehrere Leistungsgruppen; 3. die Leistungs- und allenfalls die Wirkungsziele; 4. die Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. 3 Die Leistungsaufträge werden
414.185 - Reglement über die Brückenangebote
gungen, auswärtige Projekttage und dgl.); § 15 Leichte Verstösse 1 Bei leichten Verstössen steht allen Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern in eigener Verantwortung folgende Massnahme zu: Mündliche Verwarnung Lernende bzw. der betroffene Ler- nende anzuhören. Dabei ist ein Protokoll zu erstellen, das von allen Betei- ligten zu unterzeichnen ist. Zudem wird beim Coach bzw. bei der Lernbera- terin/beim Lernberater
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
Privatschulen, die Lehrer- schaft, die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schü- ler in allen die Schule belangenden Fragen der Gesundheitspflege so- wie der Sozial- und Präventivmedizin; 8 412 Zentrum ist die kantonale Dokumentations- und Verleih- stelle für schulische Medien. 2 Es steht allen Lehrpersonen der Schulen im Kanton Zug, den gemeindli- chen und kantonalen Schulbehörden, den zugerischen bei Privatschulungen. Sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur aufgrund der Ergebnisse allenfalls notwendige Massnahmen. Sie * a) prüft insbesondere die Gleichwertigkeit der Angebote der einzelnen
414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
abgelegt wird, ent- spricht die Note dem arithmetischen Mittel aus Erfahrungsnote und Prü- fungsnote. In allen andern Fächern entspricht sie der Erfahrungsnote. 2 Die Erfahrungsnote ergibt sich aufgrund der Leistungen Abschlusses 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig: a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4,0 erreicht; b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind; und c) die Summe der
163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
oder ungenügend bewertet. 2 Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn das Ergebnis der Prüfung in allen Gebieten mindestens als genügend bewertet wird. 3 Wird das Prüfungsergebnis in einem Gebiet als ungenügend Verwaltungsrecht; e) Anwaltsrecht. 2 Zeigt das Prüfungsgespräch, dass die beruflichen Fähigkeiten in allen oder einzelnen Rechtsgebieten ungenügend sind, ordnet die Kommission die ein- malige vollständige
1815.2 - Antwort des Regierungsrates
ein erhöh- tes Risiko unter anderem für Stress, Schulversagen, Gewaltbereitschaft oder Suizid. In allen ge- meindlichen Schulen wird denn auch Deutsch als Zweitsprache unterrichtet, mit dem Ziel, die Schüle- tegration in die Regelklasse zu unterstützen. In schwierigen Fällen werden mit den Betroffenen und allen wichtigen Bezugspersonen Roundtable-Gespräche mit Dolmetschern geführt. Gemäss Feststellung der Direktion
1796.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
stehen. b) Förderungsobjekte Finanzielle Beiträge für energietechnisch bessere Lösungen sind in fast allen Kantonen, aller- dings auf unterschiedliche Art geregelt. Zwar gibt es das harmonisierte Fördermodell Betrag von 100 Mio. Franken für Fördermassnahmen im Bereich der Energie- und Abwärme- nutzung stehen allen Kantonen ansehnliche Mittel nach Art. 15 EnG zur Verfügung. Maximal 80 Mio. Franken sollen in Form bewährt, um sie vermehrt fördern zu können. Sonnenkollektoranlagen dienen der Warmwasserbereitung und allenfalls der Unterstützung einer Zentralheizung. Sie sparen Strom, der sonst für elektrische Boiler ver-
1833.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
betroffen: 10.4% aller Alleinerziehenden im Kanton Zug bezogen im Jahr 2008 Sozialhilfeleistungen. Von allen Altersgruppen haben die Jungen das grösste Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu werden: Die So liegt als jene der Familien, welche Sozialhilfe bezie- hen. 2 Prozentsatz der erwerbstätigen Armen an allen Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 59 Jahren und in einem Haushalt le- bend, dessen kumulierter E mehrheitlich der Ansicht, eine Regelung der EL für Familien sei nicht auf kan- tonaler Ebene, sondern allenfalls auf eidgenössischer Ebene zu treffen. Eine Minderheit der Bürgergemeinden teilt mit, dass solche

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