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1951.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zur Verfügung. 2. Vernehmlassung Vom 13. April bis zum 14. Mai 2010 fand eine Vernehmlassung bei allen Direktionen, der Staatskanzlei, den Gerichten sowie dem Staatspersonalverband und dem Verband Zuger Stellen für noch nicht beim Kanton angestellte Menschen mit einer Behinderung zu schaffen, wird von allen Vernehmlassenden unterstützt. Die Meinungen, wie viele solcher Stellen geschaffen werden sollen, gehen keit des oder der Beschäftigen entspricht. Für die Abgeltung von Leistungseinschränkungen sind allenfalls die Sozialversicherungen zuständig. Die Anstellung erfolgt mit einem zivilrechtlichen Anstellu
2025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Entstehung der gesetzlichen Grundpfandrechte ab In-Kraft-Treten der revidierten Bestimmungen in allen Fällen die Eintragung im Grundbuch konstitutiv. Die Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts des öffentlichen Bereinigungsverfahrens ist im Amtsblatt zu publizieren. An- schliessend ist auf allen Grundstücken des jeweiligen Perimeters die Anmerkung "Öffentliches Bereinigungsverfahren" im Grundbuch
2025.2 - Antrag des Regierungsrates
Grundpfandrecht entsteht mit der Eintragung im Grund- buch. 2 Gesetzliche Grundpfandrechte gehen allen privatrechtlichen Belastun- gen vor und stehen unter sich im gleichen Rang. § 138a Öffentlich-rechtliche 153d Durchführung der Bereinigung 1 Die Durchführung des öffentlichen Bereinigungsverfahrens ist auf allen Grundstücken im betroffenen Gebiet nach erfolgter Publikation imAmtsblatt im Grundbuch anzumerken
1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n ihre Partnerorganisation – die Feuerwehren – nach Möglichkeit auch personell unterstützen. Aus allen diesen Gründen beantragt der Regierungsrat die Nichterheblicherklärung dieser Mo- tion. VI. Anträge sprachen sich die Einwohnergemeinden ebenfalls einhellig für die Beibehaltung der Ersatzabgabe aus, allenfalls für die Einführung einer Abgabe im Sinne ei- ner Steuer. Sie weisen darauf hin, der Ertrag der
1727.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
privaten sozialen Organisationen zusammen und schliesse mit ihnen Leistungsvereinbarungen (LV) ab. Allen diesen Stellen sei gemeinsam, dass sie eine Querschnittaufgabe zu erfüllen haben, in welcher sie intern Invalidität, Sucht, Gewalt oder Integration. Eine spezielle Aufmerk- samkeit richtet sich dabei von allen Seiten auf prägende Einflüsse im Frühbereich. Investitionen statt Kosten - die Frage nach der „Rendite“ ebenfalls mit Fragen von Familie, Alter, Jugend, Migration etc. befassten gemeindlichen Stellen oder allenfalls private und nicht unterstützte Organisationen, Stiftungen würden nicht einbezogen. Zu berücksichtigen
1843.1 - Postulatstext
g und ihren Folgen ist eine der wichtigsten politischen Herausforderungen überhaupt. Sie hat auf allen politischen Ebenen zu einer grossen Zahl von Massnahmen geführt. Im Kanton Zug ist neben dem Ener Beide sind notwendig für eine nachhaltige Ent- wicklung der Klima- und Energiepolitik. Denn bei allen zu ergreifenden Effizienz-, Substitutions- und Förderungs-Massnahmen ist die Wirkung sowohl auf den
1782.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Bundesgesetzes vom 14. De- zember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) geregelt. In allen Kantonen ist die Aufwandbesteuerung für die direkte Bundessteuer also zwingend vorgeschrieben; auch en dafür erfüllt sind. Eine Aufwandbesteuerung bei den Kantons- und Gemeindesteuern muss also in allen Kanto- nen im Zuzugsjahr zwingend möglich sein; also auch in Kantonen, die die Aufwandbesteuerung dem Grundsatz nach für die Beibehaltung der Auf- wandbesteuerung, jedoch für eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der Voraussetzungen sowie gegebenenfalls für die Einführung sachgerechter Mindestlimiten
1783.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Bundesgesetzes vom 14. De- zember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) geregelt. In allen Kantonen ist die Aufwandbesteuerung für die direkte Bundessteuer also zwingend vorgeschrieben; auch en dafür erfüllt sind. Eine Aufwandbesteuerung bei den Kantons- und Gemeindesteuern muss also in allen Kanto- nen im Zuzugsjahr zwingend möglich sein; also auch in Kantonen, die die Aufwandbesteuerung dem Grundsatz nach für die Beibehaltung der Auf- wandbesteuerung, jedoch für eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der Voraussetzungen sowie gegebenenfalls für die Einführung sachgerechter Mindestlimiten
1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ist dem Kanton frei gestellt. Diese faktische Gleichstellung ist in unserem Kanton noch nicht in allen Bereichen er- reicht. Daran müssen alle im täglichen Denken und Handeln arbeiten. Auf dem bis heute ommission, neu die Kommission für Chancengleichheit, ist mit Vertreterin- nen und Vertretern aus allen Parteien und Organisationen breit abgestützt. Das Thema soll im Kanton Zug aktuell behalten werden Gleichstel- lung von Frau und Mann mit einer anderen, evt. schlankeren, geeigneteren Organisationsform allenfalls besser erreicht werden könnte. 3. Variantenabklärungen Die Direktion des Innern hat in kurzer Frist
1923.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aufgabenerfüllung erhöht, was die Qualitätskontrolle und die Steuerung der Verwaltungstä- tigkeit auf allen Stufen verbessert. Die neue Verwaltungsführung ermöglicht dem Kantonsrat di- rekt Einfluss auf den Grundlage für einen Versicherungsabschluss. Ent- standen ist das Risikoinventar in Zusammenarbeit mit allen Direktionen, den Gerichten und ei- nem vertraglich engagierten Versicherungsbroker. Das Risikoinventar

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