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2956.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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uneinheitlich festgelegt (so werden Personen ohne schweizerische Staatangeh ö- rigkeit nicht in allen Kantonen gleich behandelt) . Der Kreis der beitragsberechtigten Personen der Zuger Gesetzgebung ist Stipendien ausgezahlt?). Mit dem Stipendienkonkordat werden die kantonalen Stipendiengesetze nicht in allen Belangen gleich 2956.1 - 16039 Seite 5/8 geregelt, aber in wichtigen Punkten harmonisiert. Zudem hat
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2874.2 - Antrag des Regierungsrats
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variable Hypothe- ken seit Fälligkeit ohne Eintragung im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht zu, das allen eingetragenen Pfandrechten vorgeht[Art. 836 ZGB]. Das gesetzliche Pfandrecht entsteht mit der Rechtskraft Einkommenssteuer als Abzüge (insbesondere Bau- kreditzinsen) oder Aufwand zu berücksichtigen sind. 3 Von allen Aufwendungen sind allfällige Versicherungsleistungen und Beiträge von Bund, Kanton, Gemeinde sowie
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2878.1 - Antwort des Regierungsrats
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dadurch viel weniger Support gewährleistet wird als den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung? An allen Schulen besteht ein IT-Support durch Fachpersonal. Wichtige weitere Elemente sind: Schulungen (sowohl könnte unseres Erachtens nötigenfalls gestützt auf § 13 Abs. 3 Bst. a (Pflicht zur Zusammenarbeit), allenfalls in Verbindung mit § 9 Abs. 3 (Regierungsrat bestimmt Leistun- gen und Aufwendungen der Schulen
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2884.2a - Beilage
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Leistungsvereinbarung mit dem Verein Switzerland Global Enterprise (LV S-GE) ist eine Vereinbarung mit allen Kantonen und dem Bund über das internationale Standortmarketing des Bundes (RRB vom 18. August 2015) und «WFD/FOR» in Zürich verpflichten sich mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung, bei Bedarf in allen Kantonen Entschärfungen durchzuführen 11'000 42 SD Zuger Polizei Verwaltungsvereinbarung der Zent
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2899.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kantone, darunter Zug, starteten am 1. Januar 2016 mit dem Aufbau des Katasters. Der volle Betrieb in allen Kantonen hat spätes- tens am 1. Januar 2020 zu erfolgen (Art. 26 Abs. 1 lit. b ÖREBKV). Vorgängig erläuternden Bericht wurden am 1. März 2018 den im Kantonsrat Zug vertretenen politischen Parteien sowie allen Einwohner- gemeinden des Kantons Zug, dem Verband der Bürgergemeinden, dem HEV Zugerland, der CSP-Zug Eigentumsbeschränkungen treten mit der Rechtskraft der diese verfügenden Entscheide oder mit der allenfalls notwendigen Genehmi- gung ein (vgl. § 42 Abs. 2 PBG als Beispiel), unabhängig von der Eintragung
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2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
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n Schulen». Übrigens: Der neue «Datenschutz-Leitfaden für die ge- meindlichen Schulen» steht nun allen Lehrper- sonen als Druckbroschüre (Bestellung über die Lehrmittelzentrale des Kantons Zug) oder als Ausdruck davon, dass wir insbesondere in diesem Jahr mit den uns zur Verfügung stehen- den Mitteln nicht allen Bedürfnissen, die aus der fortschreitenden Digitalisierung erwachsen, im verlangten Ausmass nachkommen erfolgt, lassen sich über die Schul- oder Klassenlizenzen Rückschlüsse auf das Lesever- halten (und allenfalls Freizeitverhalten der Fami- lie) eines bestimmten Kindes ziehen und von Antolin auf Servern ausserhalb
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2108.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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noch drei Hauptanträge zur Diskussion: Antrag des Regierungsrats Antrag auf Proporzregel bei allen Gemeinden (gleichlautender Antrag wie zu § 14) Antrag auf Proporzregel nur bei Einwohnergemeinden nergemeinden erhält 10 Stimmen (absolutes Mehr). Die Abstimmung über den Antrag auf Pr o- porzregel bei allen Gemeinden (gleichlautender Antrag wie zu § 14) entfällt somit. Die Kom- mission heisst den Antrag
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2108.02 - Antrag des Regierungsrates
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Gemeindebehörden und Kommissionen sowie die gemeindlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben vor allen Instanzen in den Ausstand zu treten bei der Vorbereitung, Behandlung und Erledigung von Geschäften Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Be- schwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag. 3. Das Gesetz über die 2. die wesentlichen Leistungen, gegliedert in mehrere Leistungsgruppen; 3. die Leistungs- und allenfalls die Wirkungsziele; 4. die Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. 3 Die Leistungsaufträge werden
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2207.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vernehmlassungsverfahrens Zum Entwurf des Videoüberwachungsgesetzes wurde intern beim Obergericht, allen Direktio - nen und beim Datenschutzbeauftragten ein Mitberichtsverfahren durchgeführt. Die in diesem Motion (Kantonsratsprotokoll vom 17. September 2009, Nr. 839) wird mit der vorliegenden Vorlage in allen Teilen erfüllt und kann deshalb als erledigt von der Geschäftsliste abgeschrieben werden. Seite 38/38 Massnahmen für die Sicherung der Daten zu sorgen. Bst. h: Die Bewilligung zur Videoüberwachung kann allenfalls unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden. Die Missachtung von Auflagen kann zur Zurücknahme
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2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Datenvernichtung Grundsätze des Ar- chivgesetzes tangiert werden. Die Fristenkontrolle erfolgt bei allen Datensammlungen com- putergestützt. 62 § 47 Kantonsverfassung 63 BGS 512.15 2165.1 - 14116 Seite 45/76 Entscheide des Regierungsrats beim Verwal- tungsgericht anfechten. Damit die/der Datenschutzbeauftragte allenfalls von diesem gesetzlich vorgesehenen Recht unabhängig Gebrauch machen kann, ohne allfällige nachteilige Beweisgrün- den. Die Formen der schriftlichen Information sind der Situation anzupassen. So kann allenfalls etwa ein Aushang genügen. Es können jedoch auch etwa einem Vertrag oder anderen Schrift- stücken