-
1562.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
alte, chronisch kranke und behinderte Personen (ACB) aufzubauen. Trotz in- tensiven Bemühungen von allen involvierten Verantwortlichen ist es nicht gelungen, genügend Studierende für diesen Ausbildungsgang stehe, die Ausbildung auf Tertiärstufe für die Lang- zeitpflege anzubieten. Dem Regierungsrat und allen involvierten Fachpersonen attestiert die Kommission ausdrück- lich, dass sie sehr grosse Anstrengungen
-
1528.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Lehrper- sonen an der Sekundarstufe I, einzureihen. Diese Regelung entspricht der gleichen wie an allen kantonalen Schulen gesetzlich vorgesehen sei. Ein Kommissionsmitglied ist der Auffassung, dass das werden gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, auf allen Stufen eingesetzt. In der Praxis gibt es keine Sekundarlehrpersonen, die über eine zusätzli- che besteht; der Regierungsrat wurde deshalb beauftragt, diese Besoldungen diesbezüglich zu überprüfen und allenfalls Änderungen zu beantragen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die vorliegende Gesetzesänderung eine
-
1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
und Martin Billeter, Leiter Finanz- kontrolle, zur Verfügung. Finanzdirektor Peter Hegglin nimmt an allen Sitzungen der Stawiko von Amtes wegen teil. Bei der Beratung der Sicherheitsdirektion stand uns S Bewirtschaftung der Rückforderungen aus bereits abgeschriebenen Verfahrenskosten trägt Früchte. Bei allen Instanzen konnten im Konto Nr. 43601 Erträge von insgesamt 146'000 Franken verbucht werden. Zusammen das kantonale Amt für Umweltschutz zu erwarten. Die Stawiko-Delegation rechnet damit, dass dann allenfalls auch Personal eingespart werden kann. Beim Hochbauamt ist bemerkenswert, dass der budgetierte Aufwand
-
3196.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
verfahrens 4.1. Allgemeine Bemerkungen Nach der 1. Lesung der Vorlage im Regierungsrat wurde bei allen im Kantonsrat vertretenen politischen Parten sowie beim Advokatenverein des Kantons Zug ein Verne Anwendungsbereich bei Chatroom-Ermittlungen wäre beispielsweise von ei- ner übermässigen Einwirkung und allenfalls gar tatprovozierendem Verhalten auszugehen, wenn präventiv verdeckt Fahndende eigeninitiativ das
-
3221.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Datenschutzstelle geprüft und eine datenschutztechnische Folgeabschätzung durchgeführt? Die Möglichkeit, allen geimpften Personen automatisch einen Impfnachweis per E-Mail zuzu- stellen, wurde von Softwareanbieter E-Learning-Tool zur Datensicherheit. Dieses muss gemäss Regierungsratsbeschluss vom 10. Dezember 2013 von allen Mitarbeitenden der kanto- nalen Verwaltung, der Gerichte, der öffentlich-rechtlichen Anstalten des
-
3155.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Schulen vor Herausforderungen hin- sichtlich Datensicherheit und Datenschutz stehen. Hier sind auf allen Ebenen und bei al- len Akteuren weitere Fortschritte ebenso nötig wie wahrscheinlich. b) Welche Schäden durch die Schul-IT, sondern auf dem kantonalen Verwaltungsnetz betrieben wird. Sie kommt aber an allen Schulen zum Einsatz. Die Prozess- und Anwendungsver- antwortung und damit die Zuständigkeit für deren Wo ist es sinnvoll, dass die kantonalen Schulen weiterhin eigenständig über die Verwendung ihrer allenfalls spezifischen Software entscheiden können? Dort, wo sich die Schulen mit der Benützung einer bestimmten
-
3156.1 - Postulatstext
-
aufgefordert, sich im Rahmen seiner Oberaufsichtspflicht gemäss Ge- sundheitsgesetz § 2 Abs 1 bei allen Institutionen des öffentlichen Gesundheitswesens im Kan- ton Zug für eine Verbesserung der Situation Regierungsrat auf, sich im Rahmen seiner Ober- aufsichtspflicht gemäss Gesundheitsgesetz § 2 Abs 1 bei allen Institutionen des öffentlichen Gesundheitswesens im Kanton Zug für eine Verbesserung der Situation
-
3199.1 - Petitionstext
-
beantragen diese Standesinitiative des Kantons Zug zur parlamentarischen Motion an den Bundesrat: In allen Erlassen des Bundes (zum AHV-und 1V-Recht) sind die schwer missverständlichen und nicht selbsterklärenden einen allgemein leicht verständlichen und nicht weiter erklärungsbedürftigen Begriff zu ändern. 1) In allen Erlassen des Bundes in denen der Begriff “Hilfslosenentschädigung“ vorkommt ist dieser wie folgt zu
-
3205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Bemerkungen Nach der 1. Lesung der Vorlage im Regierungsrat wurde bei allen im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, allen Einwohner- und Korporationsgemeinden des Kantons Zug sowie dem Advokatenverein
-
2995.2 - Antwort des Regierungsrats
-
stammt einzig und allein aus dem Kanton Zürich, der sich für freie Materialflüsse und freien Zugang zu allen Ablagerungsstellen einsetzt. Bis anhin lehnten sowohl die Zürcher Baudirektion als auch das Amt für den Bewilligungen begegnete die Baudirektion diesen Befürchtungen dahingehend, dass die Deponien allen Unternehmungen zu gleichen Bedingungen offenstehen müssten und marktüb- liche Ansätze zu verrechnen Sofern erforderlich, kann die Begleitgruppe in der Folge weitere Pflegeanordnungen treffen und allenfalls Korrekturmassnahmen anordnen. b) Müsste, falls die Bewilligungsauflagen verschärft würden, auch