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2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
mehr Kosten als kleineren Kantonen. Gleichzeitig kommen diese Ausbildungsleistungen schlussendlich allen Kantonen zugute, da die ausgebildeten Fachärztin- nen und Fachärzte sich in der ganzen Schweiz ni Vereinbarungen die Ausbildung von Zugerinnen und Zugern in den Höheren Fachschulen und Fachhochschulen in allen Beru- fen. Die Beiträge an die Ausbildung in den Betrieben hingegen beschränken sich auf Berufe im
2830.2 - Antwort des Regierungsrats
Weiterbil- dung, beantragt Beiträge an gemeinnützige Anbieter und fördert die Zusammenarbeit zw ischen allen Anbietern (vgl. § 82 SchulG und § 37 SchulV). Die KAW fördert Projekte, die geeignet sind, bildun von Kursen «Lesen und Schreiben für deutschspr a- chige Erwachsene» abgeschlossen. Die Kurse sind allen deutschsprachigen Erwachsenen aus der ganzen Zentralschweiz zugänglich. Das Regionale Schulgeldabkommen
2845.3e - Beilage 5 Gehalt CEO
Kantonalbank bestimmt, wird Kandidatinnen und Kandidaten von einem Wechsel zur Zuger Kantonalbank (auf allen Führungsstufen) abhalten. Denn das Risiko, dass politische Veränderungen später noch zu e i- ner tieferen dass eine Unternehmung, die nicht marktkonforme Gehälter bezahlt, eine Erosion fähiger Leute auf allen Führungsstufen erfährt. Weiter würde eine Festsetzung eines Obergehalts des CEO die Zuger Kantonalbank
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
Stufenprofil 1 Der Studiengang Kindergarten/Unterstufe bildet Studierende für den Un- terricht in allen unterrichtsrelevanten Fächern und Fachbereichen aus. Das Fach Englisch kann fakultativ im Rahmen des ierten Variante ("pi"). * 3 Der Studiengang Primarstufe bildet Studierende für den Unterricht in allen unterrichtsrelevanten Fächern aus. Eine Fremdsprache kann abgewählt wer- den. Auf Antrag bei der
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
Verfahren gewährt. 2 Wichtige Auskünfte an eine Anbieterin oder einen Anbieter müssen gleichzeitig auch allen anderen mitgeteilt werden. § 17 Vertraulichkeit und Urheberrechte 1 Eingereichte Unterlagen müssen und die Preise der Angebote sowie allfälliger Angebotsvarianten oder Teilangebote festzuhalten. 4 Allen Anbieterinnen und Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in dieses Protokoll
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
Privatschulen, die Lehrer- schaft, die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schü- ler in allen die Schule belangenden Fragen der Gesundheitspflege so- wie der Sozial- und Präventivmedizin; 9 412 Zentrum ist die kantonale Dokumentations- und Verleih- stelle für schulische Medien. 2 Es steht allen Lehrpersonen der Schulen im Kanton Zug, den gemeindli- chen und kantonalen Schulbehörden, den zugerischen bei Privatschulungen. Sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur aufgrund der Ergebnisse allenfalls notwendige Massnahmen. Sie * a) prüft insbesondere die Gleichwertigkeit der Angebote der einzelnen
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
Schullei- tung, die Lehrpersonen, die Erziehungsberechtigten sowie die Schüle- rinnen und Schüler in allen die Schule belangenden Fragen der Ge- sundheitspflege sowie der Sozial- und Präventivmedizin; b) * Zentrum ist die kantonale Dokumentations- und Verleih- stelle für schulische Medien. 2 Es steht allen Lehrpersonen der Schulen im Kanton Zug, den gemeindli- chen und kantonalen Schulbehörden, den zugerischen bei Privatschulungen. Sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur aufgrund der Ergebnisse allenfalls notwendige Massnahmen. Sie * a) prüft insbesondere die Gleichwertigkeit der Angebote der einzelnen
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
Schullei- tung, die Lehrpersonen, die Erziehungsberechtigten sowie die Schüle- rinnen und Schüler in allen die Schule belangenden Fragen der Ge- sundheitspflege sowie der Sozial- und Präventivmedizin; b) * Zentrum ist die kantonale Dokumentations- und Verleih- stelle für schulische Medien. 2 Es steht allen Lehrpersonen der Schulen im Kanton Zug, den gemeindli- chen und kantonalen Schulbehörden, den zugerischen bei Privatschulungen. Sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur aufgrund der Ergebnisse allenfalls notwendige Massnahmen. Sie * a) prüft insbesondere die Gleichwertigkeit der Angebote der einzelnen
931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
Wald über eine Zeitdau- er von höchstens 10 Jahren die maximale nachhaltige Holznutzungsmenge. Bei allen anderen Waldeigentümerschaften ist die Einhaltung der nachhalti- gen Holznutzungsmenge durch die verfü- gen über das für den Vollzug der Waldgesetzgebung notwendige Zutritts- und Zufahrtsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 3 Soweit für die Durchführung von behördlich angeordneten Massnahmen- notwendig
162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» * 3 Die Gelöbnisformel Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten gewissenhaft nach- zukommen.» * § 2 Wahl des Vizepräsidenten 1 Das Verwaltungsgericht Geschäfte. § 17 Einberufung des Gerichtes 1 Der Präsident versammelt das Gericht und ergänzt es allenfalls durch Ersatzleute. 6) BGS 161.113 6 162.11 § 18 Leitung des Verfahrens 1 Der Präsident trifft die

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