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2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mehr Kosten als kleineren Kantonen. Gleichzeitig kommen diese Ausbildungsleistungen schlussendlich allen Kantonen zugute, da die ausgebildeten Fachärztin- nen und Fachärzte sich in der ganzen Schweiz ni Vereinbarungen die Ausbildung von Zugerinnen und Zugern in den Höheren Fachschulen und Fachhochschulen in allen Beru- fen. Die Beiträge an die Ausbildung in den Betrieben hingegen beschränken sich auf Berufe im
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2830.2 - Antwort des Regierungsrats
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Weiterbil- dung, beantragt Beiträge an gemeinnützige Anbieter und fördert die Zusammenarbeit zw ischen allen Anbietern (vgl. § 82 SchulG und § 37 SchulV). Die KAW fördert Projekte, die geeignet sind, bildun von Kursen «Lesen und Schreiben für deutschspr a- chige Erwachsene» abgeschlossen. Die Kurse sind allen deutschsprachigen Erwachsenen aus der ganzen Zentralschweiz zugänglich. Das Regionale Schulgeldabkommen
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2845.3e - Beilage 5 Gehalt CEO
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Kantonalbank bestimmt, wird Kandidatinnen und Kandidaten von einem Wechsel zur Zuger Kantonalbank (auf allen Führungsstufen) abhalten. Denn das Risiko, dass politische Veränderungen später noch zu e i- ner tieferen dass eine Unternehmung, die nicht marktkonforme Gehälter bezahlt, eine Erosion fähiger Leute auf allen Führungsstufen erfährt. Weiter würde eine Festsetzung eines Obergehalts des CEO die Zuger Kantonalbank
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Stufenprofil 1 Der Studiengang Kindergarten/Unterstufe bildet Studierende für den Un- terricht in allen unterrichtsrelevanten Fächern und Fachbereichen aus. Das Fach Englisch kann fakultativ im Rahmen des ierten Variante ("pi"). * 3 Der Studiengang Primarstufe bildet Studierende für den Unterricht in allen unterrichtsrelevanten Fächern aus. Eine Fremdsprache kann abgewählt wer- den. Auf Antrag bei der
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721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
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Verfahren gewährt. 2 Wichtige Auskünfte an eine Anbieterin oder einen Anbieter müssen gleichzeitig auch allen anderen mitgeteilt werden. § 17 Vertraulichkeit und Urheberrechte 1 Eingereichte Unterlagen müssen und die Preise der Angebote sowie allfälliger Angebotsvarianten oder Teilangebote festzuhalten. 4 Allen Anbieterinnen und Anbietern wird spätestens nach dem Zuschlag auf Verlangen Einsicht in dieses Protokoll
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Privatschulen, die Lehrer- schaft, die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schü- ler in allen die Schule belangenden Fragen der Gesundheitspflege so- wie der Sozial- und Präventivmedizin; 9 412 Zentrum ist die kantonale Dokumentations- und Verleih- stelle für schulische Medien. 2 Es steht allen Lehrpersonen der Schulen im Kanton Zug, den gemeindli- chen und kantonalen Schulbehörden, den zugerischen bei Privatschulungen. Sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur aufgrund der Ergebnisse allenfalls notwendige Massnahmen. Sie * a) prüft insbesondere die Gleichwertigkeit der Angebote der einzelnen
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Schullei- tung, die Lehrpersonen, die Erziehungsberechtigten sowie die Schüle- rinnen und Schüler in allen die Schule belangenden Fragen der Ge- sundheitspflege sowie der Sozial- und Präventivmedizin; b) * Zentrum ist die kantonale Dokumentations- und Verleih- stelle für schulische Medien. 2 Es steht allen Lehrpersonen der Schulen im Kanton Zug, den gemeindli- chen und kantonalen Schulbehörden, den zugerischen bei Privatschulungen. Sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur aufgrund der Ergebnisse allenfalls notwendige Massnahmen. Sie * a) prüft insbesondere die Gleichwertigkeit der Angebote der einzelnen
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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Schullei- tung, die Lehrpersonen, die Erziehungsberechtigten sowie die Schüle- rinnen und Schüler in allen die Schule belangenden Fragen der Ge- sundheitspflege sowie der Sozial- und Präventivmedizin; b) * Zentrum ist die kantonale Dokumentations- und Verleih- stelle für schulische Medien. 2 Es steht allen Lehrpersonen der Schulen im Kanton Zug, den gemeindli- chen und kantonalen Schulbehörden, den zugerischen bei Privatschulungen. Sie beantragt der Direktion für Bildung und Kultur aufgrund der Ergebnisse allenfalls notwendige Massnahmen. Sie * a) prüft insbesondere die Gleichwertigkeit der Angebote der einzelnen
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931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Wald über eine Zeitdau- er von höchstens 10 Jahren die maximale nachhaltige Holznutzungsmenge. Bei allen anderen Waldeigentümerschaften ist die Einhaltung der nachhalti- gen Holznutzungsmenge durch die verfü- gen über das für den Vollzug der Waldgesetzgebung notwendige Zutritts- und Zufahrtsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 3 Soweit für die Durchführung von behördlich angeordneten Massnahmen- notwendig
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162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
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Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» * 3 Die Gelöbnisformel Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten gewissenhaft nach- zukommen.» * § 2 Wahl des Vizepräsidenten 1 Das Verwaltungsgericht Geschäfte. § 17 Einberufung des Gerichtes 1 Der Präsident versammelt das Gericht und ergänzt es allenfalls durch Ersatzleute. 6) BGS 161.113 6 162.11 § 18 Leitung des Verfahrens 1 Der Präsident trifft die