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3349.1 - Antwort des Regierungsrats
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in Allenwinden führt. 4. Ist der Regierungsrat bereit, dafür besorgt zu sein, dass alle Kurse (ohne die Express- kurse) während der Bauzeit von rund 18 Monaten an allen Haltestellen in Allenwinden halten den Haltestellen im Dorf Allenwinden halten? Zusätzliche Halte in Allenwinden entsprechen nicht der Nachfrage. Die Anzahl der Ein- und Aussteiger an den Haltestellen in Allenwinden steht gegenüber den du im Kanton Zug überdurchschnittlich. Es fehlt in Allenwinden das Potenzial, um ein so häufiges Busange- bot zu alimentieren. Da das Angebot für Allenwinden nach den Sanierungsarbeiten Nidfuren– Schmittli
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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werden ihre Unterschriften von allen Wahlvorschlägen für diese Wahlart gestrichen. Das ist den Vertreterinnen oder Vertretern des Wahlvorschlags mitzuteilen, damit allenfalls Ersatzunterschriften beigebracht als einem Wahlvorschlag eines Wahlkreises, so wird er von der Gemeinde- kanzlei unverzüglich auf allen diesen Wahlvorschlägen gestrichen. 2 Die Staatskanzlei streicht unverzüglich jene Vorgeschlagenen
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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Gemeindebehörden und Kommissionen sowie die gemeindlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben vor allen Instanzen in den Ausstand zu treten bei der Vorbereitung, Behandlung und Erledigung von Geschäften reiber. 27 171.1 2 Der Gemeinderat ist selbstständig zur Wahrung der Interessen der Gemeinde vor allen Gerichten und anderen Behörden befugt, insbesondere zur Erhebung von Klagen und Beschwerden sowie 2. die wesentlichen Leistungen, gegliedert in mehrere Leistungsgruppen; 3. die Leistungs- und allenfalls die Wirkungsziele; 4. die Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. 3 Die Leistungsaufträge werden
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215.35 - Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif)
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Gesetzliches Pfandrecht 1 Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt werden kann. § 9 Auskunfts- und Grenze von Abs. 1, entfällt die Faktor- gewichtung für den die Grenze übersteigenden Betrag. 4 Bei allen übrigen Geschäften und bei gemeinnützigen Institutionen, die nach kantonalem Recht steuerbefreit sind
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931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Wald über eine Zeitdau- er von höchstens 10 Jahren die maximale nachhaltige Holznutzungsmenge. Bei allen anderen Waldeigentümerschaften ist die Einhaltung der nachhalti- gen Holznutzungsmenge durch die verfü- gen über das für den Vollzug der Waldgesetzgebung notwendige Zutritts- und Zufahrtsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 3 Soweit für die Durchführung von behördlich angeordneten Massnahmen- notwendig
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414.363 - Verordnung über Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Verordnung Forschung, Entwicklung, Dienstleistungen)
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beratend zur Seite, 5 414.363 b) stimmt die Koordination, Kommunikation und Kooperation zwischen allen an Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleitungs-Projekten Be- teiligten ab und vertritt deren Interessen Instituts sind die Institutskonferenz und die Institutsleitung. 2 Die Institutskonferenz setzt sich aus allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern sowie der Institutsleitung zusammen. Sie a) berät die Geschäf
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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Gemeindebehörden und Kommissionen sowie die gemeindlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben vor allen Instanzen in den Ausstand zu treten bei der Vorbereitung, Behandlung und Erledigung von Geschäften reiber. 27 171.1 2 Der Gemeinderat ist selbstständig zur Wahrung der Interessen der Gemeinde vor allen Gerichten und anderen Behörden befugt, insbesondere zur Erhebung von Klagen und Beschwerden sowie 2. die wesentlichen Leistungen, gegliedert in mehrere Leistungsgruppen; 3. die Leistungs- und allenfalls die Wirkungsziele; 4. die Indikatoren zur Messung der Zielerreichung. 3 Die Leistungsaufträge werden
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933.21 - Gesetz über die Fischerei
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tzgebung notwendige Zutrittsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 2 Sie dürfen, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, Untersu- chungen in allen Gewässern vornehmen oder anordnen. § 22
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414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
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Prüfungen erfolgt in Absprache mit der Fachlehrperson. § 12 Notenskala 1 Die Leistungen werden in allen Fächern mit den Noten von 6,0 bis 1,0 be- wertet. 6,0 ist die beste, 1,0 ist die schlechteste Note en geregelt. § 14 Bestehensnorm 1 Das Handelsdiplom wird erteilt, wenn a) * der Durchschnitt aus allen Noten (= Gesamtnote) mindestens den Wert von 4,0 erreicht; b) nicht mehr drei Fachnoten ungenügend
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162.11 - Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts (GO VG)
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Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» * 3 Die Gelöbnisformel Volkes zu achten und zu schützen, die Ehre und Wohlfahrt des Kantons Zug zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten gewissenhaft nach- zukommen.» * § 2 Wahl des Vizepräsidiums * 1 Das Verwaltungsgericht Geschäfte. * § 17 Einberufung des Gerichtes 1 Das Präsidium versammelt das Gericht und ergänzt es allenfalls durch Ersatzmitglieder. * 11) BGS 161.112 6 162.11 § 18 Leitung des Verfahrens 1 Das Präsidium