Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6889 Inhalte gefunden
924.113 - Verfügung betreffend kantonale Hangbeiträge
landwirtschaftliche Pacht und das bäuerliche Bodenrecht1), verfügt: § 1 1 Der Beitrag beträgt in allen Zonen pro Hektare und Jahr für Dauerweiden Fr. 10.– und für übrige beitragsberechtigte Flächen Fr
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz)
Antragstellung für vorsorgliche Schutzmassnahmen; h) Beratung von Behörden und Privatpersonen in allen Fragen des Denk- mal- und Kulturgüterschutzes; i) * Durchführung von Kulturgüterschutzmassnahmen in
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
variable Hypotheken seit Fälligkeit ohne Eintragung im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht zu, das allen eingetragenen Pfandrechten vorgeht2). Das gesetzli- che Pfandrecht entsteht mit der Rechtskraft der
Reglement zum Schulgesetz
räch 1 Bei Schülern mit besonderer Förderung finden regelmässig schulische Standortgespräche mit allen Beteiligten statt. 2 Förderziele, Massnahmen, Zuständigkeiten sowie die Dauer bis zur Über­ prüfung
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
in Absprache mit der einweisenden Behörde. 10 331.11 2 Die Anstaltsleitung kann im Einzelfall bei allen anderen Inhaftierten zur Gewährleistung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie im Rahmen der erhöhten
751.14 - Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
Strassen und Wege dürfen im Rahmen ihrer Zweckbestim- mung und der gesetzlichen Vorschriften von allen benutzt werden. Die Be- nutzung darf den bestimmungsgemässen Gebrauch durch andere nicht über- mässig
931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
verfü- gen über das für den Vollzug der Waldgesetzgebung notwendige Zutritts- und Zufahrtsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 3 Soweit für die Durchführung von behördlich angeordneten Massnahmen- notwendig
651.1 - Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz; ZGKBG)
Statuten. § 6 Andere Finanzierungsformen 1 Die Zuger Kantonalbank kann sich weitere Betriebsmittel in allen banküb- lichen Formen oder auf dem Finanzmarkt beschaffen. 2 Die Zuger Kantonalbank kann Titel herausgeben
911.1 - Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesversorgung
sorgt für die Planung, Vorbereitung, Anordnung und Durchführung sämtlicher Aufgaben und Massnahmen in allen Bereichen der wirtschaftlichen Landesversorgung; b) * sie koordiniert die Tätigkeit der Organe der
512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
Polizei gelöscht. 3 Ist eine Person mit mehreren Delikten erfasst, so bleiben die Eintragungen zu allen Delikten so lange in den Personen- und Falldaten gespeichert, bis die Aufbewahrungsfristen für alle

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch