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1316.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wenig klar ist und zu Auslegungsschwierigkeiten führen könnte. Das Grundbuchamt wäre gezwungen, bei allen Institutionen nachzuprüfen, ob sie die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllen. Dies kann aber sich für die Gemeinden um eine wichtige Einnahmequelle handelt. Ein Ausfall dieser Mittel müsste allenfalls mit Steuererhöhungen kompensiert werden und somit die gesamte Bevölkerung zusätzlich belasten.
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1329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im sozialen Bereich und zur Klärung zentraler Finanzfragen wurde eine entsprechende Umfrage bei allen betroffenen Direktionen durchgeführt. Die eingegangenen Meldungen werden derzeit bezüglich des Op
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1223.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bereits zitierten Branchenkasse ergaben eine Steigerung um bis zu 40 Prozent. Dies widerspricht der von allen Seiten geforderten Entlastung der KMU-Betriebe von administrativen Aufgaben diametral. Der administrative Ansät- ze im EDV-System zu erfassen, neue Zulagenverfügungen zu erstellen und zu ver- senden und allenfalls Rechtsmittelverfahren durchzuführen. Parallel dazu haben die Arbeitgebenden ihre Arbeitnehmenden Zusatzarbeiten an. So haben die Familienausgleichskassen die Zulagenansätze jährlich zu mutieren, allenfalls verschiedene Staatsangehörige in andere Kaufkraftgruppen einzuteilen, dafür neue Zulagenentscheide
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1222.2 - Antwort des Regierungsrates
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erwähnten Stabilisierungsprogramms. Die Umsetzungsverhandlungen sind spätes- tens seit Anfang 2004 in allen Bereichen in vollem Gang; erste konkrete Resultate können dem Budget 2005 entnommen werden. 5. Ist bei externen Aufträgen weiterhin nach Sparmöglichkeiten geforscht. 4. Werden die Steuerausfälle allenfalls durch Kürzung der Beiträge an die Ge- meinden oder weitere Institutionen kompensiert? Welche? Antwort:
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1243.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kommissionssitzung 2001 wurde die Revision des SHG auf Ende 2004 in Aussicht gestellt. Jedoch war allen klar, dass ein Nichteintreten auf die Vorlagen eindeutig die Falschen treffen würde. Denn die Arb
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1274.2 - Antrag des Regierungsrates
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genauere Bestimmungen. Art. 23 Steuerfreiheit Die ZBSA ist für ihre hoheitlichen Verrichtungen von allen Kantons-, Be- zirks- und Gemeindesteuern der Konkordatskantone befreit. 5. Abschnitt Anwendbares Recht
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1274.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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genauere Bestimmungen. Art. 23 Steuerfreiheit Die ZBSA ist für ihre hoheitlichen Verrichtungen von allen Kantons-, Be- zirks- und Gemeindesteuern der Konkordatskantone befreit. 5. Abschnitt Anwendbares Recht
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1274.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2005
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genauere Bestimmungen. Art. 23 Steuerfreiheit Die ZBSA ist für ihre hoheitlichen Verrichtungen von allen Kantons-, Be- zirks- und Gemeindesteuern der Konkordatskantone befreit. 5. Abschnitt Anwendbares Recht
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1283.2 - Antwort des Regierungsrates
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die Schweiz entsandt werden. 1283.2 - 11680 7 Es zeigt sich, dass die Versicherungspflicht nicht in allen Sozialversicherungszwei- gen gleich geregelt ist, was tatsächlich ein Problem darstellen kann, wie
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1284.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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beraten die ressourcenstarken Kantone ihre Anliegen und koordinieren soweit als möglich das Vorgehen in allen Fragen zur NFA. Der Finanzdirektor hat seit Frühling 2005 Einsitz im Vorstand der Konferenz der kantonalen