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2145.2 - Antwort des Regierungsrates
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Fachgruppe wird eine kurze Bestandsaufnahme über bestehende Mas- snahmen im Bereich der Gleichstellung in allen Direktionen vornehmen. Im Weiteren wird sie einen Massnahmenplan entwickeln, der dem Regierungsrat
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2192.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ihrer grossen Verantwortung bewusst und war bestrebt, eine breit getragene Lösung zu erarbeiten. Von allen Betroffenen (Rentenbeziehende, beitragszahlende Arbeitnehmende und Arbeitgebende) werde erwartet, entsprechend tieferen Wertschwankungs- reserve), dann müssen die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden allenfalls früher zu einer S a- nierung beitragen. Wenn der Ausgangsdeckungsgrad tief angesetzt wird (mit Sobald die Ausgangsdeckungsgrade unterschritten werden, sind Sanierungsmassnah- men zu prüfen und allenfalls zu ergreifen. Sanierungsmassnahmen sind aber nicht vor- gesehen, sofern ein bestehender Deckungsgrad
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2192.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Die Beiträge nach § 4 Abs. 5 und 6 sind für alle Arbeitgebenden verbindlich und entsprechend von allen Arbeitgeben- den gleichermassen zu entrichten. § 7 Versicherter Jahreslohn 1 Der versicherte Jahreslohn
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2192.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2013
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Die Beiträge nach § 4 Abs. 5 und 6 sind für alle Arbeitgebenden verbindlich und entsprechend von allen Arbeitgeben- den gleichermassen zu entrichten. § 7 Versicherter Jahreslohn 1 Der versicherte Jahreslohn
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2215.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ische Auflagen sind zu erfüllen. Im Weiteren ist der Personenlift zu ersetzen und es braucht auf allen Gechossen zum Treppenhaus hin neue Türen. Dazu kommen Sitzungszimmer, ein Aufenthalts- raum mit Teeküche
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2098.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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(Direktion des Innern) sei gere- gelt. Es gebe aber im Zusammenhang mit dem Alter Berührungspunkte zu allen Politikberei- chen (Quartierentwicklung, Wohnen im Alter, hindernisgerechtes Bauen, Mobilität, Bildung
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2093.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2012
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Konkordatsrats notwendig ist. Art. 34 Steuerfreiheit Die Fachhochschule ist in den Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die
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2125.2 - Antwort des Regierungsrates
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Erarbeitung von verbindlichen Richtlinien für alle denkbaren Lernziele ist nicht realistisch. In allen Prüfungssitu- ationen ist es immer die Professionalität der Lehrperson, die eine möglichst objektive Instrumentarium zur Überprüfung in den einzelnen Schulen, den einzelnen Gemeinden, dem Kanton und allenfalls darüber hinaus, ob die Notengebung nach einheitlichen Standards erfolgt und ob Schüler mit gleichen
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2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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die in den Gemeinden zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte (vgl. folgende Abbildung), hat in allen Gemeinden zu einem Anstieg des Vermögens geführt (Einmaleffekt).12 Die Gemeinden rechnen für die nächsten Ausgleichs drängt sich nicht auf. Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist vielmehr eine Verwesentlichung bzw. allenfalls eine angemessene Reduzierung des Ausgleichs zu diskutieren. Ausgehend von diesen Erkenntnissen , ob die heutigen Messgrössen und Kriterien zur Berechnung des ZFA adäquat sind und ob bzw. wo allenfalls Anpassungsbedarf besteht. 3.1 Entwicklung der Ausgleichszahlungen 3.1.1 Ergebnisse der Datenanalyse
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2140.2 - Antwort des Regierungsrates
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zweckbestimmten Mittelverwendung durchführen können. Die Berichte zu diesen beiden Projekten und zu allen anderen laufenden Projekten im Informatikprojektpor t- folio wurden vom AIO zusammengefasst und in auf 2013 verschiebe. 3.7 Wer ist für die EDV-Verzögerungen in welchem Ausmass verantwortlich? Ist allenfalls eine mangelnde Projektkoordination zwischen DI und AIO mitverantwortlich? Wurden die Ge- meinden