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1093.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2003
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gen nach dem dritten und letzten Aufruf der oder dem Meistbietenden erteilt. § 17 Streitfälle In allen Streitfällen entscheidet die Gantbeamtung, insbesondere darüber, ob und wem eine Sache zugeschlagen
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1093.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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gen nach dem dritten und letzten Aufruf der oder dem Meistbietenden erteilt. § 17 Streitfälle In allen Streitfällen entscheidet die Gantbeamtung, insbesondere darüber, ob und wem eine Sache zugeschlagen
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1335.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2005
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Indexpunkten gemäss Regierungsratsbeschluss vom 22. Dezember 20032). § 3 Diese einmalige Leistung wird allen Bezugsberechtigten gemäss § 1 aus- gerichtet, die a) im Jahre 2004 in einem Arbeitsverhältnis mit
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1354.2c - Beilage 3
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eidgenössische Sportkom- mission). Sie werden mit Wegleitungen und Weisungen im Bereich J+S von allen anderen Kantonen ebenfalls in gedruckter Form geliefert. Fazit: Unverändert beibehalten. Vorbemerkung
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1362.1 - Interpellationstext
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Nebenstandorten zu prüfen ist? 5. Ist die Regierung bereit, eine umfassende Machbarkeitsstudie mit allen Vor- und Nachteilen nicht nur für die zweite Grossschule in Cham, sondern auch für die Beibehaltung
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1375.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kantons geblieben, weil der ursprüngliche Zweck geändert hat oder nicht mehr erreicht werden kann. In allen Fällen ist der Kanton nur dann bereit, eine private Liegenschaft zu erwer- ben, wenn sich ein Ver
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1388.1 - Motionstext
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Kantonsrat eine Vorlage zu unter- breiten, wonach Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber bei allen Gemeindearten nicht mehr durch das Volk gewählt, sondern durch die zustän- digen Gemeindeexekutiven
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1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dargestellt und damit verankert. o Die Zuständigkeiten sind klar festzulegen. o Die Professionalität auf allen Ebenen wird ausgebaut. Insgesamt soll das teilrevidierte Gesetz ein zukunftsorientierter und flexibler Effizienz und Koordination der diversen Ein- richtungen und Institutionen verbessert werden kann, allenfalls unter Auslagerung oder Zusammenlegung von Dienstleistungen. 3. Es sei als Folge des Berichtes gemäss
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1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Mittwoch, 24. Mai 2006, 08.30 – 11.00 Uhr Ausser den Kommissionsmitgliedern waren folgende Personen an allen Sitzungen anwesend: • RR Brigitte Profos, Direktion des Innern • Donat Knecht, Leiter Kantonales Sozialamt die Aufgaben der Bürgergemeinden diskutiert. Am Schluss der Gesetzesberatung hat die Kommission allenfalls über die Einrei- chung einer Motion zu entscheiden oder eine andere Form der Weiterbearbeitung maximal drei Monaten neu maximal sechs Monate Probezeit gelten. • Lit. c) sei zu streichen oder allenfalls zu erweitern. Es gibt grundsätzliche Bedenken, indem Löhne subventioniert werden, was zu einer
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1394.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(Koordinatoren, medizinisches Personal, Logistiker/innen, Baufachleute und ein Telekom-Spezialist). Bei allen geplanten Vorhaben achtet das SRK insbesondere darauf, dass die Hilfe- leistungen gerecht verteilt