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1093.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2003
gen nach dem dritten und letzten Aufruf der oder dem Meistbietenden erteilt. § 17 Streitfälle In allen Streitfällen entscheidet die Gantbeamtung, insbesondere darüber, ob und wem eine Sache zugeschlagen
1093.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
gen nach dem dritten und letzten Aufruf der oder dem Meistbietenden erteilt. § 17 Streitfälle In allen Streitfällen entscheidet die Gantbeamtung, insbesondere darüber, ob und wem eine Sache zugeschlagen
1335.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2005
Indexpunkten gemäss Regierungsratsbeschluss vom 22. Dezember 20032). § 3 Diese einmalige Leistung wird allen Bezugsberechtigten gemäss § 1 aus- gerichtet, die a) im Jahre 2004 in einem Arbeitsverhältnis mit
1354.2c - Beilage 3
eidgenössische Sportkom- mission). Sie werden mit Wegleitungen und Weisungen im Bereich J+S von allen anderen Kantonen ebenfalls in gedruckter Form geliefert. Fazit: Unverändert beibehalten. Vorbemerkung
1362.1 - Interpellationstext
Nebenstandorten zu prüfen ist? 5. Ist die Regierung bereit, eine umfassende Machbarkeitsstudie mit allen Vor- und Nachteilen nicht nur für die zweite Grossschule in Cham, sondern auch für die Beibehaltung
1375.2 - Antwort des Regierungsrates
Kantons geblieben, weil der ursprüngliche Zweck geändert hat oder nicht mehr erreicht werden kann. In allen Fällen ist der Kanton nur dann bereit, eine private Liegenschaft zu erwer- ben, wenn sich ein Ver
1388.1 - Motionstext
Kantonsrat eine Vorlage zu unter- breiten, wonach Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber bei allen Gemeindearten nicht mehr durch das Volk gewählt, sondern durch die zustän- digen Gemeindeexekutiven
1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dargestellt und damit verankert. o Die Zuständigkeiten sind klar festzulegen. o Die Professionalität auf allen Ebenen wird ausgebaut. Insgesamt soll das teilrevidierte Gesetz ein zukunftsorientierter und flexibler Effizienz und Koordination der diversen Ein- richtungen und Institutionen verbessert werden kann, allenfalls unter Auslagerung oder Zusammenlegung von Dienstleistungen. 3. Es sei als Folge des Berichtes gemäss
1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Mittwoch, 24. Mai 2006, 08.30 – 11.00 Uhr Ausser den Kommissionsmitgliedern waren folgende Personen an allen Sitzungen anwesend: • RR Brigitte Profos, Direktion des Innern • Donat Knecht, Leiter Kantonales Sozialamt die Aufgaben der Bürgergemeinden diskutiert. Am Schluss der Gesetzesberatung hat die Kommission allenfalls über die Einrei- chung einer Motion zu entscheiden oder eine andere Form der Weiterbearbeitung maximal drei Monaten neu maximal sechs Monate Probezeit gelten. • Lit. c) sei zu streichen oder allenfalls zu erweitern. Es gibt grundsätzliche Bedenken, indem Löhne subventioniert werden, was zu einer
1394.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Koordinatoren, medizinisches Personal, Logistiker/innen, Baufachleute und ein Telekom-Spezialist). Bei allen geplanten Vorhaben achtet das SRK insbesondere darauf, dass die Hilfe- leistungen gerecht verteilt

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