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1413.06a - Anhang
Unterrichtszeit, Mitwirkung der Klassen- lehrer/innen erwünscht Jährliche Verkehrsinstruk- tion in allen Volksschul- klassen Vollziehungs- verordnung zum Schul- gesetz vom 07. Juli 1992, § 21, Ziff. 2 und
1413.11a - Beilage
Unterrichtszeit, Mitwirkung der Klassen- lehrer/innen erwünscht Jährliche Verkehrsinstruk- tion in allen Volksschul- klassen Vollziehungs- verordnung zum Schul- gesetz vom 07. Juli 1992, § 21, Ziff. 2 und
2108.06 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
en, amtlichen oder beruflichen Tätigkeit bekannt werden, der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit allen sachdienlichen Angaben anzeigen. Vorbehalten bleiben ab- weichende gesetzliche Regelungen. § 39 Abs
2156.2 - Antwort des Regierungsrates
Bau- stelle stehen, nicht anders als im Idealfall bei einer Baustelle innerhalb der Bauzonen. Wie in allen Verwaltungsangelegenheiten muss staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig
2179.2 - Antwort des Regierungsrates
"Bergwerkregals" auf. Dieses andernorts "Bergregal" genannte ausschliessliche Recht des Kantons an allen gewerblich verwertbaren Mineralien im Erduntergrund wäre um das Recht der Wärmegewinnung zu erweitern
2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Konkordatsrats notwendig ist. Art. 34 Steuerfreiheit Die Fachhochschule ist in den Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die
2093.2 - Antrag des Regierungsrates
Konkordatsrats notwendig ist. Art. 34 Steuerfreiheit Die Fachhochschule ist in den Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die
2162.2 - Antwort des Regierungsrates
mit Leistungsaufschub" aufgenommen? Es ist davon auszugehen, dass Sans-Papiers Betreibungen unter allen Umständen vermeiden wollen, weil damit ein Entdeckungsrisiko verbunden ist. Nicht-staatliche Anlaufstellen
2167.1 - Antwort des Regierungsrates
steuerlichen Vorbescheids (Steuerruling) abgeben. Dieses gemeinsame Vorgehen kommt bei praktisch allen grösseren Unternehmensreorganisationen in der ganzen Schweiz und somit auch im Kanton Zug zur Anwendung
2176.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren ge- winnen an Klarheit, einheitlich sind sie ohnehin in allen Einwohnergemeinden. c) Ebenso kann ein Postulat der Raumplanungskommission betreffend Überprüfung Bestimmung im Rahmen der Bestandesgarantie. Die Besta n- desgarantie schützt rechtmässig erstellte, allenfalls zonenf remd gewordene oder sonst wie den gerade geltenden Bauvorschriften nicht entsprechende Bauten

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