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412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
räch 1 Bei Schülern mit besonderer Förderung finden regelmässig schulische Standortgespräche mit allen Beteiligten statt. 2 Förderziele, Massnahmen, Zuständigkeiten sowie die Dauer bis zur Über- prüfung
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
von der Gegenpartei für den Fall gütlicher Beilegung des Streites angeboten wurde, so kann sie zu allen Kosten verurteilt werden. 4 Der Enteigner hat für die notwendigen aussergerichtlichen Kosten der Ent-
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
und überwacht die Ausbildung von kaufmännischen Ler- nenden, unterstützt die Berufsbildenden in allen anderen Lehrberufen sowie bei Praktika und berät die Direktionen bei der Schaffung neuer Lehrstellen
931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
verfü- gen über das für den Vollzug der Waldgesetzgebung notwendige Zutritts- und Zufahrtsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 3 Soweit für die Durchführung von behördlich angeordneten Massnahmen- notwendig
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2024/2025
Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) vom 25. Okto- ber 19904) kann die Passjagd innerhalb der Jagdzeit an allen Wochentagen von Montag bis Samstag sowie während dieser Nächte ausgeübt werden. * 3 Das Amt für Wald
414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
erheben. Art. 10 Hochschulsport Campus Luzern 1 Die Rektorin oder der Rektor ist ermächtigt, von allen Studierenden für die Bereitstellung des Angebots des Hochschulsports Campus Luzern einen Beitrag von
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
von der Gegenpartei für den Fall gütlicher Beilegung des Streites angeboten wurde, so kann sie zu allen Kosten verurteilt werden. * 4 Die Enteignerin bzw. der Enteigner hat für die notwendigen aussergericht-
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
und überwacht die Ausbildung von kaufmännischen Ler- nenden, unterstützt die Berufsbildenden in allen anderen Lehrberufen sowie bei Praktika und berät die Direktionen bei der Schaffung neuer Lehrstellen
257.3 - Bericht und Antrag der Kommission
‘Patentabgaben begrüssen. Demgegenüber werde die Abschaffung des staatlichen Föhigkeitsausweises mit allen Mitteln bekömpft. Diese Haltung bestätigten die beiden Vertreter des Wirtevereins auch vor der Kommission

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