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412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
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räch 1 Bei Schülern mit besonderer Förderung finden regelmässig schulische Standortgespräche mit allen Beteiligten statt. 2 Förderziele, Massnahmen, Zuständigkeiten sowie die Dauer bis zur Über- prüfung
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
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von der Gegenpartei für den Fall gütlicher Beilegung des Streites angeboten wurde, so kann sie zu allen Kosten verurteilt werden. 4 Der Enteigner hat für die notwendigen aussergerichtlichen Kosten der Ent-
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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und überwacht die Ausbildung von kaufmännischen Ler- nenden, unterstützt die Berufsbildenden in allen anderen Lehrberufen sowie bei Praktika und berät die Direktionen bei der Schaffung neuer Lehrstellen
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931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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verfü- gen über das für den Vollzug der Waldgesetzgebung notwendige Zutritts- und Zufahrtsrecht zu allen Grundstücken und Anlagen. 3 Soweit für die Durchführung von behördlich angeordneten Massnahmen- notwendig
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2024/2025
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Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) vom 25. Okto- ber 19904) kann die Passjagd innerhalb der Jagdzeit an allen Wochentagen von Montag bis Samstag sowie während dieser Nächte ausgeübt werden. * 3 Das Amt für Wald
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414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
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erheben. Art. 10 Hochschulsport Campus Luzern 1 Die Rektorin oder der Rektor ist ermächtigt, von allen Studierenden für die Bereitstellung des Angebots des Hochschulsports Campus Luzern einen Beitrag von
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
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von der Gegenpartei für den Fall gütlicher Beilegung des Streites angeboten wurde, so kann sie zu allen Kosten verurteilt werden. * 4 Die Enteignerin bzw. der Enteigner hat für die notwendigen aussergericht-
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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und überwacht die Ausbildung von kaufmännischen Ler- nenden, unterstützt die Berufsbildenden in allen anderen Lehrberufen sowie bei Praktika und berät die Direktionen bei der Schaffung neuer Lehrstellen
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257.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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‘Patentabgaben begrüssen. Demgegenüber werde die Abschaffung des staatlichen Föhigkeitsausweises mit allen Mitteln bekömpft. Diese Haltung bestätigten die beiden Vertreter des Wirtevereins auch vor der Kommission