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2969.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Schätzungskommission über die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis zu nehmen; - den Mitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission den Dank für
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2985.2 - Antrag des Regierungsrats
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Personen Auskunft über ihre Rechte; d) vermittelt zwischen den Organen und betroffenen Personen bei allen Streitig- keiten über den Datenschutz; e) nimmt zu rechtsetzenden Erlassen aus datenschutzrechtlicher
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3018.1 - Interpellationstext
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Berufslehre. Unser ausgewiesenes und vielseitig geschätztes Plus ist eine qualitativ hochstehende und allen zugängliche Berufsbildung. Wir entlassen uns e- re Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit
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3058.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ihren Beitritt erklären. Die IUV regelt den gleichberechtigten Zugang von Schweizer Studierenden zu allen universitären Hochschulen und regelt den Lastenaus- gleich zwischen den Kantonen. Neu werden die Tarife
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3110.1 - Motionstext
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müssen, je- doch als Baubewilligungsbehörde im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Die Einsprachen bei allen Baugesuchen in der Schweiz zeigen, dass ein Teil der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und unseres
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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Güterabwä- gung. Einerseits haben die amtlichen Publikationen gerade den Sinn und Zweck, Informationen allen Interessierten zugänglich zu machen. Anderseits sind aus Gründen des Persönlichkeits- schutzes Pe
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414.192 - Promotionsordnung für die Fachmittelschule
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Promotionsent- scheid. Die Jahresnote in den einzelnen Fächern entspricht dem arithmeti- schen Mittel aus allen erteilten Prüfungsnoten und wird auf halbe Noten ge- rundet. * § 2 a.F. * … 1) BGS 414.11 GS 28, 401 Klassenlehrperson mit der Schülerin bzw. dem Schüler ein Gespräch zur Klärung der Gründe und über die allenfalls zu treffenden Massnahmen. 5 Am Ende des zweiten Semesters jedes Schuljahres erhalten die Lernenden
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412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
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Schülerinnen und Schülern mit besonderer Förderung finden regel- mässig schulische Standortgespräche mit allen Beteiligten statt. * 2 Förderziele, Massnahmen, Zuständigkeiten sowie die Dauer bis zur Über- prüfung
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131.2 - Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)
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Gemeindeschreiberin oder den Gemeinde- schreiber. 9.2. Wahlzettel * § 46 Gestaltung der Wahlzettel 1 Auf allen Wahlzetteln ist die Zahl der zu vergebenden Mandate anzuge- ben. 2 Sofern nicht für alle Mandate
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825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
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Verantwortung nach einer klinischen Untersuchung der Patientin oder des Patienten. * § 9 * Impfung 1 Allen Kantonseinwohnern werden die in der bundesrätlichen Verordnung über die kostenlosen Impfungen vorgesehenen