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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb
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512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
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Zuger Polizei stellt per Inkrafttreten dieser Verordnung sicher, dass die Anstellungsverhältnisse mit allen Mitarbeitenden mit hoheitlicher poli- zeilicher Gewalt grad- und lohnmässig der neuen Verordnung
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721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
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oder anderen ver- gleichbaren Leistungen mit mindestens 25 Prozent gewichtet. b) Der Preis wird bei allen anderen Aufträgen mit mindestens 35 Prozent gewichtet. § 3 Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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Angaben gemäss Bst. b, g, l, n und o einsehen. § 11 Herkunft der Angaben im Benutzerregister 1 Von allen im Kanton Zug steuerpflichtigen Personen werden die Angaben gemäss § 10 Abs. 2 Bst. b bis g aus den
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
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Vögel (Jagdgesetz) vom 25. Okto- ber 19904) kann die Pass- und Fallenjagd innerhalb der Jagdzeit an allen Wochentagen von Montag bis Samstag sowie während dieser Nächte ausge- übt werden. * 3) BGS 932.11
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414.312 - Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU)
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Lehre und der Anteil Forschung & Entwicklung mindestens je 20 Stellenprozente betragen − Tätigkeit in allen Leistungsaufträgen erwünscht − aktives Engagement in der Scientific Community und in der Fachöffe
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215.313 - Verordnung über die Führung des Grundbuchs mittels Informatik, den elektronischen Geschäftsverkehr sowie die Aufsicht über das Grundbuch (IT-Grundbuch-Verordnung)
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Papier-Schuldbrief-Register (Titelkontrolle). 2 Bemerkungen im Sinne von Art. 130 Abs. 1 GBV7), können zu allen Ein- trägen angebracht werden. § 4 Datenbezug 1 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) kann
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und c) die Summe der
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414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
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erheben. Art. 10 Hochschulsport Campus Luzern 1 Die Rektorin oder der Rektor ist ermächtigt, von allen Studierenden für die Bereitstellung des Angebots des Hochschulsports Campus Luzern einen Beitrag von
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3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schifffahrt dient der Naherholung, arbeitet mit den lokalen Tourismuspartnern zusammen und steht allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Dieses öf- fentliche Interesse rechtfertigt die finanzielle Un