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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb
512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
Zuger Polizei stellt per Inkrafttreten dieser Verordnung sicher, dass die Anstellungsverhältnisse mit allen Mitarbeitenden mit hoheitlicher poli- zeilicher Gewalt grad- und lohnmässig der neuen Verordnung
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
oder anderen ver- gleichbaren Leistungen mit mindestens 25 Prozent gewichtet. b) Der Preis wird bei allen anderen Aufträgen mit mindestens 35 Prozent gewichtet. § 3 Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
Angaben gemäss Bst. b, g, l, n und o einsehen. § 11 Herkunft der Angaben im Benutzerregister 1 Von allen im Kanton Zug steuerpflichtigen Personen werden die Angaben gemäss § 10 Abs. 2 Bst. b bis g aus den
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
Vögel (Jagdgesetz) vom 25. Okto- ber 19904) kann die Pass- und Fallenjagd innerhalb der Jagdzeit an allen Wochentagen von Montag bis Samstag sowie während dieser Nächte ausge- übt werden. * 3) BGS 932.11
414.312 - Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU)
Lehre und der Anteil Forschung & Entwicklung mindestens je 20 Stellenprozente betragen − Tätigkeit in allen Leistungsaufträgen erwünscht − aktives Engagement in der Scientific Community und in der Fachöffe
215.313 - Verordnung über die Führung des Grundbuchs mittels Informatik, den elektronischen Geschäftsverkehr sowie die Aufsicht über das Grundbuch (IT-Grundbuch-Verordnung)
Papier-Schuldbrief-Register (Titelkontrolle). 2 Bemerkungen im Sinne von Art. 130 Abs. 1 GBV7), können zu allen Ein- trägen angebracht werden. § 4 Datenbezug 1 Das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) kann
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und c) die Summe der
414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
erheben. Art. 10 Hochschulsport Campus Luzern 1 Die Rektorin oder der Rektor ist ermächtigt, von allen Studierenden für die Bereitstellung des Angebots des Hochschulsports Campus Luzern einen Beitrag von
3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Schifffahrt dient der Naherholung, arbeitet mit den lokalen Tourismuspartnern zusammen und steht allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Dieses öf- fentliche Interesse rechtfertigt die finanzielle Un

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