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3308.2a - Beilage 1: Informatikstrategie
verfügbar. Ziel ist die Erleichterung des Behördenverkehrs. Der Fokus liegt dabei auf Leistungen, die allen Beteiligten den grössten Nutzen bringen, und auf der durchgängig elektronischen Ab- wicklung. Die
3313.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
s keine Wahl gemäss Abs. 5 stattfindet – selber für die Kosten aufzukommen haben. Damit will man allen Gemeinden – also neben den Einwohnergemeinden auch den Bür- ger-, Kirch- und Korporationsgemeinden
3322.1 - Antwort des Regierungsrats
Vergleich mit einkommens- schwachen Haushalten ohne Sozialhilfe angemessen zu sein. Daher werden nicht allen unter- stützten Personen SIL ausgerichtet. Regierungsratsbeschluss vom 23. November 2021 90/sl 2
3330.1 - Antwort des Regierungsrats
sind die ersten Schritte im Ablauf des Verfahrens (Augenschein, Fachbericht zur Schutzwürdigkeit) in allen drei Fällen grundsätzlich gleich. In jedem Fall erhal- ten die Parteien (Eigentümerschaft und Sta
3380.1 - Postulatstext
16885 Wir stehen für unsere humanitäre Tradition ein und setzen uns gleichzeitig ein für ein Zug, das Allen und nicht bloss Wenigen eine Zukunft bietet. Solidarität mit Schwächeren ist dabei ein wichtiger Wert
3381.1 - Motionstext
onvention (BRK) ratifiziert, welche am 15. Mai 2021 in Kraft trat. Die Schweiz ist verpflichtet, allen Menschen mit Behinderungen die politi- schen Rechte zu garantieren (Art. 29 BRK). Die Stärke einer
3409.1 - Interpellationstext
Flächen den Pestizideinsatz zu be - schränken? 4. Waschplätze für Spritzmaschinen: a) Wurde bei allen Landwirtschaftsbetrieben, die Pestizide einsetzen, bereits einmal der Waschplatz für Spritzmaschinen
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
von der Gegenpartei für den Fall gütlicher Beilegung des Streites angeboten wurde, so kann sie zu allen Kosten verurteilt werden. * 4 Die Enteignerin bzw. der Enteigner hat für die notwendigen aussergericht-
826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
Stand 31. Dezember1980, sowie sämtliche Rechte und Pflichten. 2 Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Rechtsträgerin über (vgl. Art. 333 OR). 3 Allfällige Rückersta
154.31 - Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG)
Die Beiträge nach § 4 Abs. 5 und 6 sind für alle Arbeitgebenden verbindlich und entsprechend von allen Arbeitgeben- den gleichermassen zu entrichten. § 7 Versicherter Jahreslohn 1 Der versicherte Jahreslohn

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