Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6888 Inhalte gefunden
163.4 - Verordnung über den Anwaltstarif (AnwT)
Klientschaft die Höhe der Rechnung ganz oder teilweise bestreitet. 5. Auslagen § 25 Ersatzanspruch 1 Bei allen Geschäften haben die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen An- spruch auf Ersatz ihrer notwendigen Beurkundungsakt. 2 In der Gebühr nicht enthalten ist die Entschädigung für die mit der Beur- kundung allenfalls verbundenen Nebenleistungen, namentlich für die Bera- tung und für rechtliche und tatbeständliche
163.4 - Verordnung über den Anwaltstarif (AnwT)
Klientschaft die Höhe der Rechnung ganz oder teilweise bestreitet. 5. Auslagen § 25 Ersatzanspruch 1 Bei allen Geschäften haben die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen An- spruch auf Ersatz ihrer notwendigen Beurkundungsakt. 2 In der Gebühr nicht enthalten ist die Entschädigung für die mit der Beur- kundung allenfalls verbundenen Nebenleistungen, namentlich für die Bera- tung und für rechtliche und tatbeständliche
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
Antragstellung für vorsorgliche Schutzmassnahmen; h) Beratung von Behörden und Privatpersonen in allen Fragen des Denk- mal- und Kulturgüterschutzes; i) * Durchführung von Kulturgüterschutzmassnahmen in
411.218 - Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik)
familiäre, schulische und soziale Umfeld aktiv einzubeziehen, f) die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen beteiligten Fachperso- nen und Institutionen regelmässig zu pflegen, g) die problembezogenen Aufgaben pflegen, j) die eigenen persönlichen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten zu re- flektieren und allenfalls zu ändern oder auszubauen und k) die eigene Fort- und Weiterbildung zu planen. 2 411.218 3 Das
411.214 - Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe
Vorschulstufe, auf der Primarstufe oder auf beiden Stufen ausweisen; c) die Befähigung zum Unterricht in allen Fachbereichen (Generalis- tin / Generalist) oder in einem breiten Spektrum der Fachbereiche (Fä-
153.77 - Verfügung über die Zeichnungsberechtigung und die Delegation von Zuständigkeiten in der Finanzdirektion
Finanzdirektion gemäss § 3 Abs. 3 OG bleibt vorbehalten. § 7 Vorbehalt weiterer Vorschriften 1 In allen Fällen bleiben die Zeichnungsvorschriften des Finanzhaushaltge- setzes, der Verordnung über die Z
154.213 - Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton
Arbeitgebers. 3 Die Arbeitnehmervertretungen haben Anspruch auf Information und Stel- lungnahme zu allen vom Arbeitgeber in Aussicht genommenen arbeitsrecht- lichen Regelungen, sofern diese nicht von un
924.113 - Verfügung betreffend kantonale Hangbeiträge
landwirtschaftliche Pacht und das bäuerliche Bodenrecht1), verfügt: § 1 1 Der Beitrag beträgt in allen Zonen pro Hektare und Jahr für Dauerweiden Fr. 10.– und für übrige beitragsberechtigte Flächen Fr
651.1 - Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz; ZGKBG)
Statuten. § 6 Andere Finanzierungsformen 1 Die Zuger Kantonalbank kann sich weitere Betriebsmittel in allen banküb- lichen Formen oder auf dem Finanzmarkt beschaffen. 2 Die Zuger Kantonalbank kann Titel herausgeben
432.1 - Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
des Grundeigentümers in ein Verzeichnis einzutragen, das von der Baudirektion geführt wird und bei allen Gemeindekanzleien aufliegt. 3. Vollzug, Finanzierung, Abgeltung § 14 Bewirtschaftung, Pflege 1 In Biotope und zur Aufwertung intensiv genutzter Gebiete im Sinne des Naturschutzes gesichert oder allenfalls neu geschaffen werden. 5 Artenschutz bedeutet Schutz einzelner Tier- oder Pflanzenarten. Schutz-

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch