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412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
igkeit gelten auch die Führung eines Familienhaushaltes und das Leisten von Militärdienst, g) in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich am Stichdatum der Rechnungsstellung der zivilrechtliche Wohnsitz
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
Angaben gemäss Bst. b, g, l, n und o einsehen. § 11 Herkunft der Angaben im Benutzerregister 1 Von allen im Kanton Zug steuerpflichtigen Personen werden die Angaben gemäss § 10 Abs. 2 Bst. b bis g aus den
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und c) die Summe der
751.14 - Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
Strassen und Wege dürfen im Rahmen ihrer Zweckbestim- mung und der gesetzlichen Vorschriften von allen benutzt werden. Die Be- nutzung darf den bestimmungsgemässen Gebrauch durch andere nicht über- mässig
933.141 - Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Fischerei in der zürcherisch-zugerischen Grenzstrecke der Sihl
Ufer aus in der Zeit zwischen 8.30 Uhr und 10.30 Uhr untersagt. § 24 1 Die Angelfischerei ist in allen Revieren vom 1. Oktober bis 31. Januar un- tersagt. Vom 1. Februar bis 30. April ist sie nur von der
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
Vögel (Jagdgesetz) vom 25. Okto- ber 19904) kann die Pass- und Fallenjagd innerhalb der Jagdzeit an allen Wochentagen von Montag bis Samstag sowie während dieser Nächte ausge- übt werden. * 3) BGS 932.11
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und c) die Summe der
413.14-A1 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW)
obliegen insbesondere folgendeAuf- gaben: a) Beraten und unterstützen der Leitung der HFW und des KBZ in allen Bereichen der HFW; b) überprüfen und Anpassen der Lehrpläne und Studienkonzepte; c) abklären neuer
223.1 - Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
1 Die Gemeindeschreiberin und der Gemeindeschreiber sind mit der Ein- schränkung gemäss Abs. 2 zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsa- chen befugt, sofern sie das zugerische Anwaltspatent oder ein
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb

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