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412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
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igkeit gelten auch die Führung eines Familienhaushaltes und das Leisten von Militärdienst, g) in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich am Stichdatum der Rechnungsstellung der zivilrechtliche Wohnsitz
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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Angaben gemäss Bst. b, g, l, n und o einsehen. § 11 Herkunft der Angaben im Benutzerregister 1 Von allen im Kanton Zug steuerpflichtigen Personen werden die Angaben gemäss § 10 Abs. 2 Bst. b bis g aus den
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und c) die Summe der
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751.14 - Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
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Strassen und Wege dürfen im Rahmen ihrer Zweckbestim- mung und der gesetzlichen Vorschriften von allen benutzt werden. Die Be- nutzung darf den bestimmungsgemässen Gebrauch durch andere nicht über- mässig
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933.141 - Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Fischerei in der zürcherisch-zugerischen Grenzstrecke der Sihl
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Ufer aus in der Zeit zwischen 8.30 Uhr und 10.30 Uhr untersagt. § 24 1 Die Angelfischerei ist in allen Revieren vom 1. Oktober bis 31. Januar un- tersagt. Vom 1. Februar bis 30. April ist sie nur von der
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026
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Vögel (Jagdgesetz) vom 25. Okto- ber 19904) kann die Pass- und Fallenjagd innerhalb der Jagdzeit an allen Wochentagen von Montag bis Samstag sowie während dieser Nächte ausge- übt werden. * 3) BGS 932.11
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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten mindestens 4.0 beträgt, b) höchstens drei Fachnoten ungenügend sind und c) die Summe der
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413.14-A1 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW)
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obliegen insbesondere folgendeAuf- gaben: a) Beraten und unterstützen der Leitung der HFW und des KBZ in allen Bereichen der HFW; b) überprüfen und Anpassen der Lehrpläne und Studienkonzepte; c) abklären neuer
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223.1 - Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkundungsgesetz; BeurkG)
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1 Die Gemeindeschreiberin und der Gemeindeschreiber sind mit der Ein- schränkung gemäss Abs. 2 zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsa- chen befugt, sofern sie das zugerische Anwaltspatent oder ein
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb