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153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
Sin- ne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat. § 3 Mitteilung 1 Die Polizei setzt die Sicherheitsdirektion in allen Fällen in Kenntnis. 2 153.755 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung
132.11 - Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG)
bezweckt die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen. § 2 Massnahmen 1 Der Regierungsrat hält die zur Zweckerreichung erforderlichen und
414.312 - Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU)
Lehre und der Anteil Forschung & Entwicklung mindestens je 20 Stellenprozente betragen − Tätigkeit in allen Leistungsaufträgen erwünscht − aktives Engagement in der Scientific Community und in der Fachöffe
414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
erheben. Art. 10 Hochschulsport Campus Luzern 1 Die Rektorin oder der Rektor ist ermächtigt, von allen Studierenden für die Bereitstellung des Angebots des Hochschulsports Campus Luzern einen Beitrag von
826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
Stand 31. Dezember1980, sowie sämtliche Rechte und Pflichten. 2 Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Rechtsträgerin über (vgl. Art. 333 OR). 3 Allfällige Rückersta
413.19 - Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Ausländerin- nen und Ausländer, die elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, und d) in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich bei Ausbildungsbe- ginn der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern
141.111 - Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
innen (Kantonsrat) und gegen aussen (Öffentlichkeit). § 2 Geltungsbereich 1 Die Anlage kommt bei allen Abstimmungen im Kantonsrat zum Einsatz. Vorbehalten bleibt Abs. 2. 2 Die Anlage kommt nicht zum Einsatz
821.20 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung)
3 Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen müssen in allen Innenbereichen dieser Einrichtungen eine Ge- sichtsmaske tragen. Kinder vor ihrem 7. Geburtstag sind
632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
werden fünf Jahre lang aufbewahrt. 3 Die steuerpflichtige Person und deren Vertretung können bei allen selbst erfassten bzw. geteilten Steuererklärungen die protokollierten Daten gemäss § 10 Abs. 1 Bst
154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb

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