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153.755 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Sicherheitsdirektion im Bereich der polizeilichen Unterstützungseinsätze an die Zuger Polizei
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Sin- ne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat. § 3 Mitteilung 1 Die Polizei setzt die Sicherheitsdirektion in allen Fällen in Kenntnis. 2 153.755 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung
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132.11 - Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG)
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bezweckt die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen. § 2 Massnahmen 1 Der Regierungsrat hält die zur Zweckerreichung erforderlichen und
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414.312 - Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU)
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Lehre und der Anteil Forschung & Entwicklung mindestens je 20 Stellenprozente betragen − Tätigkeit in allen Leistungsaufträgen erwünscht − aktives Engagement in der Scientific Community und in der Fachöffe
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414.313 - Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung HSLU, GebVo-HSLU)
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erheben. Art. 10 Hochschulsport Campus Luzern 1 Die Rektorin oder der Rektor ist ermächtigt, von allen Studierenden für die Bereitstellung des Angebots des Hochschulsports Campus Luzern einen Beitrag von
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826.14-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
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Stand 31. Dezember1980, sowie sämtliche Rechte und Pflichten. 2 Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Rechtsträgerin über (vgl. Art. 333 OR). 3 Allfällige Rückersta
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413.19 - Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
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Ausländerin- nen und Ausländer, die elternlos sind oder deren Eltern im Ausland wohnen, und d) in allen übrigen Fällen der Kanton, in dem sich bei Ausbildungsbe- ginn der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern
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141.111 - Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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innen (Kantonsrat) und gegen aussen (Öffentlichkeit). § 2 Geltungsbereich 1 Die Anlage kommt bei allen Abstimmungen im Kantonsrat zum Einsatz. Vorbehalten bleibt Abs. 2. 2 Die Anlage kommt nicht zum Einsatz
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821.20 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung)
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3 Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen müssen in allen Innenbereichen dieser Einrichtungen eine Ge- sichtsmaske tragen. Kinder vor ihrem 7. Geburtstag sind
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632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
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werden fünf Jahre lang aufbewahrt. 3 Die steuerpflichtige Person und deren Vertretung können bei allen selbst erfassten bzw. geteilten Steuererklärungen die protokollierten Daten gemäss § 10 Abs. 1 Bst
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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tung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre Tätigkeit tragen müssen. * a) * … b) * … 3 Die Arb