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531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
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aller Versicherungsansprüche einen Schaden zu tra- gen, so wird der ungedeckt bleibende Schaden allen Vertragspartnern im Verhältnis zu den an diesem Standort geleisteten Teilnehmertagen der letz- ten
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925.21 - Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat)
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(Vorortspatente) und von einem Konkordatskan- ton (Konkordatspatente) ausgestellt werden, haben in allen Konkordatskan- tonen Gültigkeit. 2 Indessen können die Kantone in ihren Ausführungsbestimmungen ein
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414.192 - Promotionsordnung für die Fachmittelschule
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Promotionsent- scheid. Die Jahresnote in den einzelnen Fächern entspricht dem arithmeti- schen Mittel aus allen erteilten Prüfungsnoten und wird auf halbe Noten ge- rundet. * § 2 a.F. * … 1) BGS 414.11 GS 28, 401 Klassenlehrperson mit der Schülerin bzw. dem Schüler ein Gespräch zur Klärung der Gründe und über die allenfalls zu treffenden Massnahmen. 5 Am Ende des zweiten Semesters jedes Schuljahres erhalten die Lernenden
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414.26 - Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
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Schülerin bzw. des beschuldigten Schülers zu ermitteln. Dabei ist ein Protokoll zu erstellen, das von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist. Zudem ist ein kurzer Bericht über das bisherige Verhalten der Schülerin Klassenlehrperson eine Häufung leichter Fälle fest, so lädt sie die Schülerin bzw. den Schüler sowie allenfalls weitere Beteiligte, bei Minder- jährigen auch die Erziehungsberechtigten, zu einem Gespräch ein
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512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
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Polizei gelöscht. 3 Ist eine Person mit mehreren Delikten erfasst, so bleiben die Eintragungen zu allen Delikten so lange in den Personen- und Falldaten gespeichert, bis die Aufbewahrungsfristen für alle
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153.711 - Verfügung über die Unterzeichnungsbefugnisse in der Direktion des Innern und die Delegation von Zuständigkeiten der Direktion des Innern an die Ämter, besonders im Personalbereich
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amtsinter- nen Weisungen. Für bestimmte Sachgebiete kann Kollektivunterschrift ein- geräumt werden. In allen Fällen bleiben die Zeichnungsvorschriften des Finanzhaushaltgeset- zes vom 31. August 20064) vorbehalten
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154.11 - Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz)
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sind schriftlich einzurei- chen: a) bei Ansprüchen gegen eine Gemeinde beim Gemeinderat; b) * bei allen andern Ansprüchen bei der Sicherheitsdirektion. 3 Bestreitet die angegangene Behörde den Anspruch
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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variable Hypotheken seit Fälligkeit ohne Eintragung im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht zu, das allen eingetragenen Pfandrechten vorgeht18). Das gesetz- liche Pfandrecht entsteht mit der Rechtskraft der
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157.12 - Verordnung über die Informationssicherheit von Personendaten (VIP)
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chkeit * 1 Die Organe sind verantwortlich für die Gewährleistung der Informationssi- cherheit in allen Phasen der Datenbearbeitung. Für die Gewährleistung der Sicherheit der Personendaten in der Phase
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412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
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Schülerinnen und Schülern mit besonderer Förderung finden regel- mässig schulische Standortgespräche mit allen Beteiligten statt. * 2 Förderziele, Massnahmen, Zuständigkeiten sowie die Dauer bis zur Über- prüfung