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1146.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1146.2 (Laufnummer 11272) INTERPELLATION VON FRANZ MÜLLER UND GERHARD PFISTER BETREFFEND HILFE AN UNWETTERGESCHÄDIGTE IN OBERÄGERI (VORLAGE NR. 1146.1 - 11229) ANTWORT DES REGIE
1160.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nachdem zu genehmigen. In jenem Zeit- punkt sollen die weiteren Kredite für die Planungsarbeiten und allenfalls die Objekt- oder Rahmenkredite für die Bauausführung beschlossen werden. Diese weiteren Be- schlüsse
Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung
veranlasst die notwendigen Ergänzungen und zusätzlichen Abklärungen. 2 Sie leitet die geprüften und allenfalls ergänzten Gesuche mit den nötigen Hinweisen an die Ausgleichskasse weiter. § 13 Ergänzende Abklärungen
Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat)
Konkordat und Organe von Pädagogischer Hochschule und Fachhochschule zusammenzu- führen seien oder ob allenfalls andere Zuordnungen von Fachbereichen zu einer der beiden Hochschulen geeignet sind, die Zusammenarbeit
Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die SBB zur teilweisen Vorfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich
folgenden Bedingungen: a) Die Kantone Aargau, Glarus, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen und Thurgau, allenfalls subsidiär für diese, der Kanton Zürich, beteiligen sich ebenfalls an der Vorfinanzierung; 1) BGS
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (EG BZG)
Schutz- raumbauten. 6 531.1 2 Das Amt für Zivilschutz und Militär bewilligt den Bau der Schutzräume, allenfalls unter Auflagen, und kann die Bauherrschaft zur Leistung von Si- cherheiten verpflichten. § 19
Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz
Einsatz­ leitfahrzeug (1), Zusatz­ fahrzeug für Transporte (5), Ersteinsatz­/Lösch­ fahrzeug Allenwinden (nur Baar) (1) 3 Oberägeri, Unterägeri, Menzin­ gen, Hünenberg, Steinhausen, Risch, Walchwil, Neuheim
Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)
zwischen den Beteiligten; b) gibt, sofern keine Einigung möglich ist, das Ergebnis den Beteiligten und allenfalls übergeordneten Stellen bekannt und formuliert gegebe- nenfalls Empfehlungen; c) gibt bei erheblichem
Schulgesetz (SchulG)
werden können, eine entsprechende Sonderschulung erhalten. 2 Der Schulpsychologische Dienst trifft, allenfalls unter Beizug weiterer Fachpersonen, die notwendigen Abklärungen. Er bezieht alle Beteiligten,
Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Prüfungsordnung erst nachträglich erkannt, kann das Amt das Fähigkeitszeugnis zurückfordern bzw. allenfalls ungültig erklären. § 18 Prüfungsleitung 1 Das Amt leitet und organisiert die Qualifikationsverfahren

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