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Staats- und Verwaltungspraxis
Zurückhaltung zu üben hat, auch wenn eine andere Bewertung, als sie der Regierungsrat vorgenommen hat, allenfalls denkbar wäre. 5.3 5.3.1 Der Regierungsrat stützte sich in seinem Nichtunterschutzstellungsbeschluss durch die Verwaltung von Amtes wegen abzuklären. Die erforderlichen Auskünfte sind einzuholen und allenfalls mündlich erteilte Auskünfte schriftlich festzuhalten (Art. 43 Abs. 1 ATSG). Die Untersuchungspflicht (etwa: dafür, ob dessen Eltern für Kinderbetreuung zur Verfügung stünden, oder dafür, ob er selber allenfalls als Servicetechniker selbst bei einem Pensum von 100 % aufgrund von Wochenendarbeit unter der Woche
Jugendstrafrecht
IV 49 E. 1.10 in fine). Entgegen der Ansicht der Vor­instanz ist jedoch keine (heikle und damit allenfalls unzulässige) Lückenfüllung erforderlich. Die Auslegung des Gesetzes ergibt klar, dass die Verjährung
Art. 97 f. StGB, Art. 44 Abs. 3 JStPO
IV 49 E. 1.10 in fine). Entgegen der Ansicht der Vor­instanz ist jedoch keine (heikle und damit allenfalls unzulässige) Lückenfüllung erforderlich. Die Auslegung des Gesetzes ergibt klar, dass die Verjährung
Art. 8 Abs. 3 BV, Art. 17 Abs. 1 und 43 Abs. 1 ATSG, Art. 87 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 IVV
durch die Verwaltung von Amtes wegen abzuklären. Die erforderlichen Auskünfte sind einzuholen und allenfalls mündlich erteilte Auskünfte schriftlich festzuhalten (Art. 43 Abs. 1 ATSG). Die Untersuchungspflicht (etwa: dafür, ob dessen Eltern für Kinderbetreuung zur Verfügung stünden, oder dafür, ob er selber allenfalls als Servicetechniker selbst bei einem Pensum von 100 % aufgrund von Wochenendarbeit unter der Woche aufzuheben, mit der Folge, dass die vormals zugesprochene Rente weiter auszurichten ist, bis – allenfalls – zu einem späteren Zeitpunkt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Veränderung
§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
Zurückhaltung zu üben hat, auch wenn eine andere Bewertung, als sie der Regierungsrat vorgenommen hat, allenfalls denkbar wäre. 5.3 5.3.1 Der Regierungsrat stützte sich in seinem Nichtunterschutzstellungsbeschluss
Denkmalschutz
Zurückhaltung zu üben hat, auch wenn eine andere Bewertung, als sie der Regierungsrat vorgenommen hat, allenfalls denkbar wäre. 5.3 5.3.1 Der Regierungsrat stützte sich in seinem Nichtunterschutzstellungsbeschluss
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
zwingende Gesetzesbestimmungen, welche einer Reduktion der Fahrbahnbreiten auf dieser Hauptstrasse allenfalls entgegenstehen?   3.c) Welcher Flächengewinn für den Langsamverkehr ist bei einer Reduktion von
Verrechnungssteuer (Rückerstattung)
hierfür vorgesehenen gesetzlichen oder behördlich erstreckten bzw. im Falle eines Hinderungsgrundes allenfalls wiederhergestellten Frist mit der Steuererklärung, welche für die Steuerperiode der Fälligkeit Sachverhalt lit. A).  5.1 Die Beschwerdeführer machen im Wesentlichen geltend, es könne ihnen – allenfalls – fahrlässiges, nicht jedoch vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden, indem sie die nun auf sobald eine erstmalige Korrektur durch die Steuerbehörden erfolgt ist, auch wenn diese Korrektur allenfalls noch nicht rechtskräftig ist (Lissi/Vitali, a.a.O., Art. 23 N 42, mit Hinweis auf Urteil des S
§ 20 Arbeitszeitverordnung
h noch die internen Weisungen der Beschwerdegegnerin konsultiert hat, um festzustellen, ob und allenfalls welche Auswirkungen ihre Krankheit auf ihren Feriensaldo hat. Hätte sie nämlich entsprechende
Personalrecht
h noch die internen Weisungen der Beschwerdegegnerin konsultiert hat, um festzustellen, ob und allenfalls welche Auswirkungen ihre Krankheit auf ihren Feriensaldo hat. Hätte sie nämlich entsprechende

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