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1134.2a - Beilage
4498 2001-0234 Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2003 Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben
1133.1 - Motionstext
Effizienz und Koordination der diversen Ein- richtungen und Institutionen verbessert werden kann, allenfalls unter Aus- lagerung oder Zusammenlegung von Dienstleistungen. 2 1133.1 - 11197 3. Es ist als Folge
1148.2b - Beilage 2
Wichtigste PROJEKTE der KANTONALEN STEUERVERWALTUNG ZUG Beilage 2 (Stand: August 2003; sortiert nach Startdatum der Projekte) Beantwortung der Interpellation Tännler/Betschart 1 Nr. Projektname Beschr
1172.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Hans-Beat Uttinger mit der Gründung der AG weder neue Aufgaben noch neue Ausgaben entstehen, sondern allenfalls neue Einnahmen beschafft werden, die entweder über eine Ge- winnausschüttung oder über günstigere mindestens 51 % der Aktien zurückbehalten. Die restlichen Aktien könnten an Dritte veräussert werden. Allenfalls kann die Geschäftsleitung eingebunden werden. Wenig Enthusiasmus löste in der Kommission der neue
1172.2 - Antrag des Regierungsrates
Natürliche und juristische Personen sind als Aktionäre zugelassen. 2 Die Vereinbarungskantone und allenfalls später beitretende Kantone müssen gemeinsam mindestens 51 Prozent des Aktienkapitals in ihrem Besitz
1171.6 - Antrag von Felix Häcki zur 2. Lesung
Folgejahr im Budget weitergeführt wird. Erst wenn die Erfahrungen des ersten Jahres vorliegen, soll allenfalls über weitere Gelder für „Bahn und Bus aus einem Guss“ diskutiert werden. __________ 300/mb
1181.2 - Antwort des Regierungsrates
n schriftlich mitgeteilt. Er hat sodann Gelegenheit, sein eigenes Angebot zu überprüfen und es allenfalls zu korrigieren. 4. Sollte ein auswärtiger Unternehmer günstiger sein als ein Einheimischer, der
1180.1 - Interpellationstext
Konsequenzen werden daraus gezogen? 4. Welche Kompetenzen hatte der Angestellte und wie wurden diese allenfalls überschritten? 5. Wusste man bei der Einstellung von der Verfehlung und den entsprechenden Konsequenzen Erfolgt aufgrund der sofortigen Entlassung zu Lasten des Kantons Zug eine Lohnfortzahlung und allenfalls für wie lange? __________ 300/sk
751.14-A1 - Gesetz über Strassen und Wege (Anhang 1: Verzeichnis der Kantonsstrassen gemäss § 5 GSW) (GSW)
(Strasse 381) – Alosen – Raten –Wissenbach – Grenze ZG/SZ (bei Biberbrugg) S Moosrank (Strasse 381) – Allenwinden – Schmittli (Strasse 381) T Felderhus (Strasse P) – Neuheim U Feldstrasse (Strasse 4) – Baarerstrasse
740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
Kanton Zug 740.11 Verordnung zum Energiegesetz Vom 12. Juli 2005 (Stand 1. Mai 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 2 des Energiegesetzes vom 1. Juni 20041), beschliesst: 1.

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