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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erfüllt werden. Der Regierungsrat setzt sich jedoch letztlich für eine Bundeslösung ein, zumal in allen Kanto- nen die gleichen Probleme bestehen, welche auch gleiche Lösungen erfordern. Der Regie- rungsrat , DVD's, Computer oder Spielkonsolen, immer mehr auch inter- aktive Medien wie etwa Internet mit allen seinen Möglichkeiten. Eine Prognose über weitere neue technische Möglichkeiten, bewegte Bilder zu Kinder- und Jugendmedienschutz. Unter dem Begriff "Kinder- und Jugendmedienschutz" wird der Schutz vor allen Gefährdungen verstanden, denen junge Menschen aufgrund des Medienkonsums – gewollt oder ungewollt
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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erfüllt werden. Der Regierungsrat setzt sich jedoch letztlich für eine Bundeslösung ein, zumal in allen Kanto- nen die gleichen Probleme bestehen, welche auch gleiche Lösungen erfordern. Der Regie- rungsrat , DVD's, Computer oder Spielkonsolen, immer mehr auch inter- aktive Medien wie etwa Internet mit allen seinen Möglichkeiten. Eine Prognose über weitere neue technische Möglichkeiten, bewegte Bilder zu Kinder- und Jugendmedienschutz. Unter dem Begriff "Kinder- und Jugendmedienschutz" wird der Schutz vor allen Gefährdungen verstanden, denen junge Menschen aufgrund des Medienkonsums – gewollt oder ungewollt
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1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erfüllt werden. Der Regierungsrat setzt sich jedoch letztlich für eine Bundeslösung ein, zumal in allen Kanto- nen die gleichen Probleme bestehen, welche auch gleiche Lösungen erfordern. Der Regie- rungsrat , DVD's, Computer oder Spielkonsolen, immer mehr auch inter- aktive Medien wie etwa Internet mit allen seinen Möglichkeiten. Eine Prognose über weitere neue technische Möglichkeiten, bewegte Bilder zu Kinder- und Jugendmedienschutz. Unter dem Begriff "Kinder- und Jugendmedienschutz" wird der Schutz vor allen Gefährdungen verstanden, denen junge Menschen aufgrund des Medienkonsums – gewollt oder ungewollt
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1854.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, dies in Über- einstimmung mit einer generell bei allen schweizerischen Ombudsstellen festzustellenden Ten- denz. Die staatsrechtliche Stellung der Ombudsstelle Konfliktlösung zu bemühen. Bemerkung: Die Zuständigkeit der Ombudsstelle für Personalkonflikte ist bei allen in der Schweiz eingerichteten parlamentarischen Ombudsstellen gegeben und hat sich überall über Jahre Abgrenzung fallen die Exekutiven von Kanton, Einwohner-, Bür- ger-, Kirch- und Korporationsgemeinden samt allen öffentlichen Verwaltungsdiensten. Ebenfalls durch eine positive Umschreibung (Abs. 2 Bst. b) wird
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1886.01 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Zur Frage der Beibehaltung der Friedensrichterämter in den Gemeinden führte das Obergericht bei allen Gemeinden bereits im September 2008 eine Befragung durch (vgl. nachfolgend Ziffer 5.3.2.1). Ebenfalls Justiz im Rahmen der Einführung des neuen Prozessrechts in diesem Sinne umzugestalten. Dabei wurde in allen Kantonen dem Obergericht eine Aufsichts- und/oder Führungsfunktion eingeräumt. Das von der SVP vo fordert die neue Bundesgerichtsgesetzgebung (Art. 80 BGG) grundsätzlich in den Kanto- nen ebenfalls in allen Fällen die Möglichkeit eines Rechtsmittels an eine obere Instanz. Dem trägt die neue Strafprozessordnung
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2553.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die langfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit der GVZG zu erhalten und die Leistungspflicht aus allen künftig entstehenden Schadenfällen direkt über die GVZG erfüllen zu können. Dieses Ziel soll im M rfahrens 1. Allgemeine Anmerkungen Nach der ersten Lesung der Vorlage im Regierungsrat wurde bei allen Einwohnergemeinden, den im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, der Datenschutzstelle, beim privater Versicherungsgesellschaf- ten für fünf unterschiedliche Objekte. Das Monopol besteht in allen 18 Kantonen, welche über eine kantonale Gebäudeversicherung verfügen. Neuerdings sind zudem im Kanton
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2762.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zentral- schweiz sowie allen Einwohner-, Bürger-, Kirch- und Korporationsgemeinden des Kantons Zug zur Vernehmlassung unterbreitet. Eingegangen sind Vernehmlassungen von allen angefragten politischen Kantons Zug hat die Vorlage zustimmend zur Kenntnis ge- nommen. Keine Einwendungen bzw. Zustimmung zu allen Punkten mitgeteilt haben die kathol i- sche Kirchgemeinde Baar bzw. die katholische Kirchgemeinde von Interesse sein dürfte. Durchaus denkbar und zu begrüssen ist, dass die Abstimmungshilfe auch allen anderen Zugerinnen und Zugern – in elektro- nischer Form durch Aufschaltung im Internet – zugänglich
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1642.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes
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Ergebnis eines umfassenden Mitberichtsver- fahrens beim Obergericht, bei der Staatskanzlei und bei allen Direktionen. Den nachfolgenden Bericht gliedern wir wie folgt: 2 1642.1 - 12630 1. Das Wichtigste Rechte - erst ab Streitwerten von 15'000 Franken in arbeits- und mietrechtlichen und 30'000 Franken in allen übrigen Fällen möglich10. 2.4 In Strafsachen standen bisher die Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassations- Grundfreiheiten28 hinaus die Möglichkeit eines Weiterzugs an das Verwal- tungsgericht in grundsätzlich allen verwaltungsrechtlichen Belangen gewährleistete, d.h. auch in den Streitigkeiten im Bereich des kantonalen
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2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schweiz am 26. April 1997 in Kraft getreten. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens kommen überein, mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen jede Diskriminierung der Frau zu verbieten (Art. 2 Bst. b CEDAW). Die Vertragsstaaten treffen auf allen Gebieten, insbesondere auf politischem, sozialem, wirt- schaftlichem und kulturellem Gebiet, alle Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann die Gleichstellung der Geschlechter in allen Le- bensbereichen fördert und sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Dis-
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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dafür einen gewichteten Durchschnitt der Einkommenssteuern in allen Kantonen im Verhältnis zu den gewichteten Gewinnsteuersätzen in allen Kantonen ermitteln. Es ist im Moment nicht einfach vorhersehbar die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Die Umsetzung der STAF führt in allen Kantonen und somit auch in Zug zu einem grösseren Umbau des Unternehmenssteuer- rechts. Flankiert jedoch können sich im Rahmen der kantonalen Vernehmlassungen und Beratungen noch Änderungen ergeben. Allen nachfolgenden Berechnungen in diesem Bericht und Seite 22/46 2904.1 - 15893 Antrag wurde ein Zeta-Faktor-1