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1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1271.2/1288.2 (Laufnummer 11795) MOTION VON MANUEL AESCHBACHER UND THOMAS VILLIGER BETREFFEND BEFREIUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN VON DER KIRCHENSTEUER (VORLAGE NR. 1271.1 - 115
1272.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1272.2 - 11851 5 - Das Energiegesetz verweist somit für generelle Förderprogramme auf separate, allenfalls dem fakultativen Referendum unterstellte Kreditbeschlüsse des Kantons- rates. § 5 Abs. 1 des E MINERGIE- Standard zu bauen und auch zu erneuern, könnte mit einem neuen kantonalen Förderprogramm allenfalls unterstützt, jedoch nicht mehr breit angestossen werden. Die bereits erwähnten Mitnahmeeffekte weiterzuführen. Dieser Standard ist etabliert und braucht keine spezielle Förderung mehr. Ob und allenfalls wie weit der MINERGIE-P-Standard weiter zu verfolgen ist, ist zu prüfen. 5. A n t r a g Nichte
1280.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010: Wachstumsabschwächung der Beiträge mit Zweckbindung Anpassung der kantonalen Gesetzgebung vom 2. Juni 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, g
1288.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1271.2/1288.2 (Laufnummer 11795) MOTION VON MANUEL AESCHBACHER UND THOMAS VILLIGER BETREFFEND BEFREIUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN VON DER KIRCHENSTEUER (VORLAGE NR. 1271.1 - 115
1287.1 - Motionstext
Zug verfassungskonform sind. Je nach Ergeb- nis des Rechtsgutachtens muss der Regierungsrat oder allenfalls die kantonsrätliche Kommission die entsprechenden Anträge dem Kantonsrat unterbreiten. Wir erinnern
1290.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1290.1 (Laufnummer 11616) MOTION DER SP-FRAKTION BETREFFEND ERHALT DER STANDORTQUALITÄTEN DES KANTONS ZUG VOM 30. NOVEMBER 2004 Die SP-Fraktion hat am 30. November 2004 folgende
1297.04 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Ka
1297.02 - Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Ka
1333.04 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1333.4 (Laufnummer 11810) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR DEN ANBAU EINES ZUSÄTZLICHEN UNTERRICHTSRAUMS FÜR DAS FACH BILDNERISCHES GESTALTEN IN DER KANTONSSCHUL
1219.2 - Antwort des Regierungsrates
Projekt einer genauen Kosten-/Nutzen-Analyse zu unterziehen und ausser kompletten Streichungen allenfalls auch Projektreduktionen oder Etappierungen in Betracht zu ziehen? Antwort: Der Regierungsrat hat

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