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1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1271.2/1288.2 (Laufnummer 11795) MOTION VON MANUEL AESCHBACHER UND THOMAS VILLIGER BETREFFEND BEFREIUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN VON DER KIRCHENSTEUER (VORLAGE NR. 1271.1 - 115
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1272.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1272.2 - 11851 5 - Das Energiegesetz verweist somit für generelle Förderprogramme auf separate, allenfalls dem fakultativen Referendum unterstellte Kreditbeschlüsse des Kantons- rates. § 5 Abs. 1 des E MINERGIE- Standard zu bauen und auch zu erneuern, könnte mit einem neuen kantonalen Förderprogramm allenfalls unterstützt, jedoch nicht mehr breit angestossen werden. Die bereits erwähnten Mitnahmeeffekte weiterzuführen. Dieser Standard ist etabliert und braucht keine spezielle Förderung mehr. Ob und allenfalls wie weit der MINERGIE-P-Standard weiter zu verfolgen ist, ist zu prüfen. 5. A n t r a g Nichte
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1280.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
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Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie 2004 bis 2010: Wachstumsabschwächung der Beiträge mit Zweckbindung Anpassung der kantonalen Gesetzgebung vom 2. Juni 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, g
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1288.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1271.2/1288.2 (Laufnummer 11795) MOTION VON MANUEL AESCHBACHER UND THOMAS VILLIGER BETREFFEND BEFREIUNG DER JURISTISCHEN PERSONEN VON DER KIRCHENSTEUER (VORLAGE NR. 1271.1 - 115
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1287.1 - Motionstext
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Zug verfassungskonform sind. Je nach Ergeb- nis des Rechtsgutachtens muss der Regierungsrat oder allenfalls die kantonsrätliche Kommission die entsprechenden Anträge dem Kantonsrat unterbreiten. Wir erinnern
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1290.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1290.1 (Laufnummer 11616) MOTION DER SP-FRAKTION BETREFFEND ERHALT DER STANDORTQUALITÄTEN DES KANTONS ZUG VOM 30. NOVEMBER 2004 Die SP-Fraktion hat am 30. November 2004 folgende
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1297.04 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
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Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Ka
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1297.02 - Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
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Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafverfahren (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Ka
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1333.04 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1333.4 (Laufnummer 11810) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR DEN ANBAU EINES ZUSÄTZLICHEN UNTERRICHTSRAUMS FÜR DAS FACH BILDNERISCHES GESTALTEN IN DER KANTONSSCHUL
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1219.2 - Antwort des Regierungsrates
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Projekt einer genauen Kosten-/Nutzen-Analyse zu unterziehen und ausser kompletten Streichungen allenfalls auch Projektreduktionen oder Etappierungen in Betracht zu ziehen? Antwort: Der Regierungsrat hat