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Rückerstattung der Verrechnungssteuer
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ist dem Beschwerdeführer nach neuem Recht zu gewähren. Die Beschwerde ist in Übereinstimmung mit allen Parteien im Hauptpunkt gutzuheissen.
4. Strittig unter den Parteien sind die Kostenfolgen und die
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Sozialversicherung
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allein genügt hierzu nicht. Das Gericht stellt sodann auf jene Sachverhaltsdarstellung ab, die es von allen möglichen Geschehensabläufen als die wahrscheinlichste ansieht. Dabei ist der Beweismaxime, wonach äusseren Einwirkung. Besondere Bedeutung kommt der Voraussetzung eines äusseren Ereignisses – allenfalls im Körperinnern – zu. Hat ein solches nicht stattgefunden, und sei es auch nur als Auslöser eines
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Verfahrensrecht
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110) statuiert, dass wer zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt ist, sich am Verfahren vor allen kantonalen Vorinstanzen als Partei beteiligen können muss. Mit dieser Bestimmung wird der kantona Einsprache verspätet eingereicht hat, ob die Veranlagungsverjährung eingetreten ist und schliesslich allenfalls die Frage, ob ein Steueraufschubtatbestand vorliegt.
3. a) Zuerst ist die Frage zu klären, ob in: NStP [53, 1999], 173). Aufgrund von Indizien oder gestützt auf die gesamten Umstände kann allenfalls ein indirekter Zustellbeweis erbracht werden.
c) Die Rekursgegnerin macht in der Vernehmlassung
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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befassen sich ausdrücklich mit der Personendatenbearbeitung. Neben dem allgemeinen Hinweis, dass bei allen Erhebungsverfahren ein besonderes Augenmerk dem Datenschutz gelten muss, werden zusätzlich spezifische ergänzend dar, dass eine Bekanntgabe von Daten aus dem Einwohnerkontrollregister an die Pro Juventute allenfalls unter den folgenden, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen zulässig wäre:
Die Einwohnergemeinde diesen Beratungsfällen gemäss Verordnung über die Aktenführung nachvollziehbar zu dokumentieren. Allenfalls stellt sich die Frage, inwiefern es notwendig ist, die betroffenen Schülerinnen und Schüler tatsächlich
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Art. 51 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 29 AVIG und 15 Abs. 1 AVIG
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antretbare Stelle findet, handelt in Erfüllung der allen versicherten Personen obliegenden Schadenminderungspflicht. Er hat nicht das Risiko einer allenfalls noch längeren Arbeitslosigkeit auf sich zu nehmen der Vermittlungsunfähigkeit nur dann, wenn die Akten Hinweise enthalten, dass der Arbeitnehmer allenfalls wegen anderer persönlicher Umstände in der Zeit zwischen dem Ende der alten und dem Beginn der
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Art. 39 UVG; 50 UVV
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allein genügt hierzu nicht. Das Gericht stellt sodann auf jene Sachverhaltsdarstellung ab, die es von allen möglichen Geschehensabläufen als die wahrscheinlichste ansieht. Dabei ist der Beweismaxime, wonach
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Zivilgesetzbuch
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Gesamthandverhältnissen, was dadurch begründet ist, dass die Erbengemeinschaft – im Unterschied zu allen anderen Gesamthandverhältnissen – nicht rechtsgeschäftlich, sondern zwingend von Gesetzes wegen eintritt mangelhaften Rechtsmittelbegehren ausnahmsweise einzutreten ist, wenn sich aus der Begründung – allenfalls in Verbindung mit dem angefochtenen Entscheid – ergibt, was der Berufungskläger in der Sache verlangt lassen, ob überhaupt eine Rüge vorliegt und in welchen Punkten aus welchen Gründen die Beklagten allenfalls eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine falsche Feststellung des Sachverhalts geltend machen
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Art. 602 f. ZGB; Art. 70 ZPO; Art. 311 Abs. 1 ZPO
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Gesamthandverhältnissen, was dadurch begründet ist, dass die Erbengemeinschaft – im Unterschied zu allen anderen Gesamthandverhältnissen – nicht rechtsgeschäftlich, sondern zwingend von Gesetzes wegen eintritt mangelhaften Rechtsmittelbegehren ausnahmsweise einzutreten ist, wenn sich aus der Begründung – allenfalls in Verbindung mit dem angefochtenen Entscheid – ergibt, was der Berufungskläger in der Sache verlangt lassen, ob überhaupt eine Rüge vorliegt und in welchen Punkten aus welchen Gründen die Beklagten allenfalls eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine falsche Feststellung des Sachverhalts geltend machen
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Art. 257 ZPO
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sämtliche relevanten Punkte des Aktienkaufvertrages regeln und sich für den Aktienkauf noch nicht in allen Teilen und unveränderlich binden wollten. Jedenfalls sind die Einwände der Gesuchsgegnerin nicht
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§ 7, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 1 ÖffG, § 22 Abs. 1 VRG
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wesentlichen Teilen der Beschwerdeführer. Er obsiegt lediglich in einem Punkt, unterliegt hingegen in allen anderen. Die Verfahrenskosten sind somit ihm zu wesentlichen Teilen aufzuerlegen und lediglich in