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Bau- und Planungsrecht
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der Überbauung. Für wesentliche Änderungen ist nach der geltenden Rechtsprechung die Zustimmung von allen Eigentümern der Arealfläche notwendig. Das heisst mit anderen Worten, dass eine wesentliche Änderung
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Firmenschutz
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angegeben werden muss. Die Firmen der Aktiengesellschaft müssen sich gemäss Art. 951 Abs. 2 OR aber von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen dieser Rechtsform deutlich unterscheiden. Die im Hand
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Umfrage bei Schülerinnen und Schülern einer Oberstufenklasse
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befassen sich ausdrücklich mit der Personendatenbearbeitung. Neben dem allgemeinen Hinweis, dass bei allen Erhebungsverfahren ein besonderes Augenmerk dem Datenschutz gelten muss, werden zusätzlich spezifische rson aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beanstanden sei. Weiter stellte sie die Frage, ob und allenfalls wie solche Umfragen datenschutzkonform durchgeführt werden könnten.Aus den Erwägungen:
1. Grundsätze (§ 5 Abs. 1 Bst. a DSG). Es stellt sich deshalb die Frage, ob das Schulgesetz der Schule bzw. allenfalls einzelnen Lehrpersonen mit der Umsetzung des Qualitätsentwicklungskonzepts bzw. der Durchführung
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Zivilrecht
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angegeben werden muss. Die Firmen der Aktiengesellschaft müssen sich gemäss Art. 951 Abs. 2 OR aber von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen dieser Rechtsform deutlich unterscheiden. Die im Hand
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§§ 9 und 10 ÖffG
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die Sitzungen des Regierungsrates – mit Ausnahme des Kantons Solothurn – nicht öffentlich sind. In allen übrigen Kantonen sind die Protokolle der Sitzungen des Regierungsrates nur unter der Einschränkung verstärkt, dass sich einzelne Mitglieder nicht an die getroffenen Entscheide gebunden fühlen und diese allenfalls hintertreiben. Öffentlichkeit ist wichtig, muss aber da seine Grenzen haben, wo sie die Arbeit
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§ 25 Abs. 1 lit. a DMSG
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betrifft, so ist der Zusammenstellung im Anhang zu entnehmen, dass sich die entsprechenden Fassaden in allen Geschossen sogar zu 100 % erhalten haben sollen. Die entsprechenden Binnenwände im Obergeschoss seien
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Öffentlichkeitsprinzip
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wesentlichen Teilen der Beschwerdeführer. Er obsiegt lediglich in einem Punkt, unterliegt hingegen in allen anderen. Die Verfahrenskosten sind somit ihm zu wesentlichen Teilen aufzuerlegen und lediglich in spezialgesetzlich geregelt. Sie sind daher frei, eine der drei genannten Protokollierungsarten oder allenfalls auch eine von ihnen selbst bestimmte Unterart für die Aufzeichnung des Inhalts ihrer Sitzungen Zeitpunkt, Teilnehmer und Protokollführer der Sitzung sowie über die behandelten Traktanden und die allenfalls gefassten Beschlüsse. Die Vorbringen des Beschwerdeführers erweisen sich daher als unbegründet
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Erwachsenenschutzrecht
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Behandlungsbereitschaft führen dürften. Die angeordnete medizinische Massnahme ist demnach unter allen Aspekten rechtmässig und nicht zu beanstanden.
II./3.6 Zusammenfassend lässt sich festhalten,
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Art. 450e Abs. 3 und 4 Satz 1 ZGB und Art. 433 ff. ZGB
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Behandlungsbereitschaft führen dürften. Die angeordnete medizinische Massnahme ist demnach unter allen Aspekten rechtmässig und nicht zu beanstanden.
II./3.6 Zusammenfassend lässt sich festhalten,
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Personalrecht
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Betroffenen das Recht ein, sich vor Erlass eines in ihre Rechtsstellung eingreifenden Entscheides zu allen wesentlichen Punkten, welche die Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts betreffen, (zumindest