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§ 61 Abs. 1 Ziff. 2 bzw. Abs. 2, 67 VRG. §§ 3, 33 Abs. 1, 37a GG, § 9 Abs. 1, 13 und 29 f. SHG
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Regeste:
– Die Ermahnung durch den Regierungsrat als mildeste aufsichtsrechtliche Massnahme beeinträchtigt nicht ein rechtsschutzbedürftiges Interesse der Gemeinde, weshalb diese dagegen nicht b
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Art. 119 ZPO, Art. 326 ZPO
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Regeste:
– Das Novenverbot im Beschwerdeverfahren gemäss Art. 326 ZPO gilt auch im Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege, unabhängig davon, dass in diesem Verfahren der beschränkte Unter
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Auskunftsrecht; Unterlagen betreffend Bevormundungs- / Verbeiständungsverfahren im Gemeindearchiv
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abwägung ist vom zuständigen Archiv aufgrund der vorhandenen Akten und allenfalls weiterer Informationen vorzunehmen. Allenfalls sind – im Einverständnis mit der betroffenen Person – geeignete Beratungsstellen Beratungsstellen (z.B. Opferberatungsstellen) beizuziehen.
Betreffend die leiblichen, allenfalls noch lebenden Elternteile wies der DSB auf Art. 268c ZGB hin, der die Auskunft über die leiblichen Eltern für
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§§ 10 und 13 des Personalgesetzes
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Regeste:
– öffentliches Personalrecht; missbräuchliche Kündigung. Rechtliches Gehör. Die von der Arbeitgeberin aufgeführten Kündigungsgründe sind auf ihre Sachlichkeit hin zu prüfen. Es lag ein sac
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Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
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Regeste:
– Die Unterstellung eines Betriebes unter den AVE GAV FAR bedeutet, dass grundsätzlich dessen ganzes Personal ebenfalls den Bestimmungen des AVE GAV FAR untersteht. Gemäss der bundes
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Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV
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Regeste:
– Die Schulung im Ausland stellt in casu einen beachtlichen Grund im Sinne von Art. 23bis Abs. 3 IVV für die Durchführung von medizinischen Massnahmen im Ausland dar (Erw. 4.3.2).Aus dem S
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Art. 147 ZPO, Art. 219 ZPO, Art. 223 ZPO
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Regeste:
– Nachfristansetzung zur Einreichung einer Gesuchsantwort. Im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren, in welchem das Gericht bei versäumter Klageantwort der beklagten Partei eine kurze Nachf
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Art. 318 ZPO
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Regeste:
– Der Berufungskläger hat grundsätzlich einen Antrag in der Sache selbst zu stellen. Anträge auf Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zu neuer Entscheidung ober blosse Aufhebungsantr
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Art. 37 Abs. 2 und Art. 39 BV; § 5 Abs. 1 und § 73 KV; Art. 160 Abs. 1 und Art. 161 ZGB; § 33 und § 37 GG
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zugemutet werden darf, ihren Familiennamen nach den Vorgaben der Statuten wählen zu müssen, damit die allenfalls erwünschte Weitergabe des Korporationsbürgerrechts an den Ehegatten des Korporationsbürgers sowie
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Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
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Regeste:
– Neben der Beitrags- und Abrechnungspflicht sind auch andere Anwendungsfälle von Art. 52 AHVG denkbar. (Erw. 3.1.1). Handelt der Arbeitgeber als Zahlstelle, qualifiziert er sich im Bereic