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§ 61 Abs. 1 Ziff. 2 bzw. Abs. 2, 67 VRG. §§ 3, 33 Abs. 1, 37a GG, § 9 Abs. 1, 13 und 29 f. SHG
Regeste: – Die  Ermahnung durch den Regierungsrat als mildeste aufsichtsrechtliche Massnahme beeinträchtigt nicht ein rechtsschutzbedürftiges Interesse der Gemeinde, weshalb diese dagegen nicht b
Art. 119 ZPO, Art. 326 ZPO
Regeste: – Das Novenverbot im Beschwerdeverfahren gemäss Art. 326 ZPO gilt auch im Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege, unabhängig davon, dass in diesem Verfahren der beschränkte Unter
Auskunftsrecht; Unterlagen betreffend Bevormundungs- / Verbeiständungsverfahren im Gemeindearchiv
abwägung ist vom zuständigen Archiv aufgrund der vorhandenen Akten und allenfalls weiterer Informationen vorzunehmen. Allenfalls sind – im Einverständnis mit der betroffenen Person – geeignete Beratungsstellen Beratungsstellen (z.B. Opferberatungsstellen) beizuziehen. Betreffend die leiblichen, allenfalls noch lebenden Elternteile wies der DSB auf Art. 268c ZGB hin, der die Auskunft über die leiblichen Eltern für
§§ 10 und 13 des Personalgesetzes
Regeste: – öffentliches Personalrecht; missbräuchliche Kündigung. Rechtliches Gehör. Die von der Arbeitgeberin aufgeführten Kündigungsgründe sind auf ihre Sachlichkeit hin zu prüfen. Es lag ein sac
Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
Regeste: – Die  Unterstellung eines Betriebes unter den  AVE GAV FAR bedeutet, dass grundsätzlich dessen ganzes Personal ebenfalls den Bestimmungen des AVE GAV FAR untersteht. Gemäss der bundes
Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV
Regeste: – Die Schulung im Ausland stellt in casu einen beachtlichen Grund im Sinne von Art. 23bis Abs. 3 IVV für die Durchführung von medizinischen Massnahmen im Ausland dar (Erw. 4.3.2).Aus dem S
Art. 147 ZPO, Art. 219 ZPO, Art. 223 ZPO
Regeste: – Nachfristansetzung zur Einreichung einer Gesuchsantwort. Im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren, in welchem das Gericht bei versäumter Klageantwort der beklagten Partei eine kurze Nachf
Art. 318 ZPO
Regeste: – Der  Berufungskläger hat grundsätzlich einen Antrag in der Sache selbst zu stellen. Anträge auf Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zu neuer Entscheidung ober blosse Aufhebungsantr
Art. 37 Abs. 2 und Art. 39 BV; § 5 Abs. 1 und § 73 KV; Art. 160 Abs. 1 und Art. 161 ZGB; § 33 und § 37 GG
zugemutet werden darf, ihren Familiennamen nach den Vorgaben der Statuten wählen zu müssen, damit die allenfalls erwünschte Weitergabe des Korporationsbürgerrechts an den Ehegatten des Korporationsbürgers sowie
Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
Regeste: – Neben der Beitrags- und Abrechnungspflicht sind auch andere Anwendungsfälle von Art. 52 AHVG denkbar. (Erw. 3.1.1). Handelt der Arbeitgeber als Zahlstelle, qualifiziert er sich im Bereic

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