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§ 191 Abs. 1 lit. b StG
Regeste: – Anspruch auf  Steueraufschub . Die kurzfristige  Fremdvermietung von deutlich weniger als zwei Jahren schliesst die Annahme einer  Ersatzbeschaffung nicht aus. Der Entscheid für ein
Art. 33 lit. a DBG; § 30 Abs. 1 lit a StG
Regeste: – Bei einer an den Kreditgeber entrichteten Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung einer Festhypothek handelt es sich im  Regelfall nicht um abzugsfähige  Schuldzinsen (Erw. 3).A
Art. 158 ZPO
Regeste: – Ein schutzwürdiges Interesse gemäss Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO kann auch in der Abklärung der Beweis- und Prozessaussichten liegen. Der Gesuchsteller hat glaubhaft zu machen, dass ihm di
Art. 141 ZPO
Regeste: – Eine  Zustellung durch öffentliche Publikation darf nur als ultima ratio erfolgen. Als unmöglich darf eine Zustellung nur dann erachtet werden, wenn vorgängig sämtliche sachdienlichen
Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG, § 20 Abs. 1 lit. b StG, § 7 VV StG
Regeste: - Leben zwei Personen in einer 5.5 Zimmer-Wohnung, so kommt ein Unternutzungsabzug ausnahmsweise in Betracht, wenn eines oder mehrere Zimmer praktisch leer stehen und weder als Lagerraum (
Art. 223 Abs. 2 und Art. 229 ZPO
Regeste: – Wird im Verfahren mit Dispositionsmaxime nach Ausbleiben der Klageantwort eine Hauptverhandlung durchgeführt, ist die Position der beklagten Partei durch Art. 229 Abs. 1 ZPO beschränkt.
Denkmalschutz
Regeste: § 4 DSG, ISOS, akzessorische Überprüfung des Zonenplanes im Baubewilligungsverfahren? - Kann eine Villa in einem Quartier, das im ISOS als erhaltenswert mit dem Erhaltungsziel A aufgeführt
Art. 14 Abs. 1 AVG, Art. 37 lit. a, 39 Abs. 1 und 4 AVV
Regeste: – Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers in einem  Personalverleihunternehmen bestimmen oder massgeblich beeinflussen können, sind keine « Arbeitnehmer » im Sinne von Art.
Denkmalpflege
dem Gebäude lässt sich trotz Unterschutzstellung die gleiche Rendite erzielen wie bisher. Dass allenfalls durch den Abbruch des Gebäudes und verschiedene Neubauten eine höhere Rendite erzielt werden könnte
§§ 19 und 28 PG, § 21 Abs. 4 Arbeitszeitverordnung, § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts, § 11 GO RR
Regeste: §§ 19 und 28 PG, § 21 Abs. 4 Arbeitszeitverordnung, § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes, § 11 GO RR – Mit der  Genehmigung einer Vereinbarung über die Auflösung des Ar

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