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Art. 1 Abs. 3 aExpaV, Art. 1 Abs. 2 ExpaV
Regeste: Art. 1 Abs. 3 ExpaV (Fassung bis 31. Dezember 2015), Art. 1 Abs. 2 ExpaV (aktuelle Fassung) – Voraussetzung der zeitlich befristeten Erwerbstätigkeit in der Schweiz für die Anwendung der Ex
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der  Ortsbildschutzzone im Ra
Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG
Regeste: – Nach Art. 77 Abs. 1 BPR kann bei der Kantonsregierung  Beschwerde geführt werden wegen Verletzung des Stimmrechts (Stimmrechtsbeschwerde), wegen Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen (A
Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG
Regeste: – Nach Art. 77 Abs. 1 BRP kann bei der Kantonsregierung Beschwerde  geführt werden wegen Verletzung des Stimmrechts (Stimmrechtsbeschwerde), wegen Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen  (
Art. 266 i.V.m. 261 ZPO
Regeste: - Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen  gegen periodische Medien setzt unter anderem voraus, dass offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund für die betreffende Publikation vorliegt. Vors
Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Regeste: Anwaltsprüfungsverordnung – Ein Kandidat, der bei der Wiederholung der mündlichen Anwaltsprüfung in einem Gebiet als ungenügend bewertet wurde, hat die Anwaltsprüfung insgesamt nicht bestan
Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB
Regeste:  – Zur Frage, ob die dem gekündigten und in der Folge arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner ausbezahlte Abgangsentschädigung (nebst den Arbeitslosentaggeldern) als Einkommen anzurechne
§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
Regeste: § 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV – Der Gemeinderat bzw. Stadtrat ist im Bereich der Bezeichnung gemeindlicher Strassen oder Plätze nicht verpflichtet, eine (kommunale oder kantonale) Nomenklatur
Art. 276 ZPO
Regeste: – Die  Abänderung von vorsorglichen Massnahmen ist zulässig, wenn sich die Umstände seit deren Erlass erheblich und dauernd geändert haben. Wird der geltend gemachte Wegfall von bisher e
EG Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 i.V.m. EG Nr. 988/2009 vom 16. September 2009, Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP), Stand 1. April 2012, Art. 20 Abs. 3 AHVV
Regeste: EG Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 i.V.m. EG Nr. 988/2009 vom 16. September 2009; Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV  (WVP), Stand 1. April 2012; Art. 20 Abs. 3 AHVV –

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