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Art. 1 Abs. 3 aExpaV, Art. 1 Abs. 2 ExpaV
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Regeste:
Art. 1 Abs. 3 ExpaV (Fassung bis 31. Dezember 2015), Art. 1 Abs. 2 ExpaV (aktuelle Fassung) – Voraussetzung der zeitlich befristeten Erwerbstätigkeit in der Schweiz für die Anwendung der Ex
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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
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Regeste:
§§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz, § 31 BO Cham – Bedeutung der Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege und Archäologie zu einem Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone im Ra
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Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG
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Regeste:
– Nach Art. 77 Abs. 1 BPR kann bei der Kantonsregierung Beschwerde geführt werden wegen Verletzung des Stimmrechts (Stimmrechtsbeschwerde), wegen Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen (A
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Art. 77 Abs. 1 BPR und Art. 82 lit. c BGG
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Regeste:
– Nach Art. 77 Abs. 1 BRP kann bei der Kantonsregierung Beschwerde geführt werden wegen Verletzung des Stimmrechts (Stimmrechtsbeschwerde), wegen Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen (
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Art. 266 i.V.m. 261 ZPO
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Regeste:
- Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen gegen periodische Medien setzt unter anderem voraus, dass offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund für die betreffende Publikation vorliegt. Vors
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Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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Regeste:
Anwaltsprüfungsverordnung – Ein Kandidat, der bei der Wiederholung der mündlichen Anwaltsprüfung in einem Gebiet als ungenügend bewertet wurde, hat die Anwaltsprüfung insgesamt nicht bestan
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Art. 286 Abs. 2 ZGB; Art. 129 Abs. 1 ZGB
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Regeste:
– Zur Frage, ob die dem gekündigten und in der Folge arbeitslos gewordenen Unterhaltsschuldner ausbezahlte Abgangsentschädigung (nebst den Arbeitslosentaggeldern) als Einkommen anzurechne
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§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
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Regeste:
§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV – Der Gemeinderat bzw. Stadtrat ist im Bereich der Bezeichnung gemeindlicher Strassen oder Plätze nicht verpflichtet, eine (kommunale oder kantonale) Nomenklatur
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Art. 276 ZPO
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Regeste:
– Die Abänderung von vorsorglichen Massnahmen ist zulässig, wenn sich die Umstände seit deren Erlass erheblich und dauernd geändert haben. Wird der geltend gemachte Wegfall von bisher e
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EG Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 i.V.m. EG Nr. 988/2009 vom 16. September 2009, Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP), Stand 1. April 2012, Art. 20 Abs. 3 AHVV
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Regeste:
EG Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 i.V.m. EG Nr. 988/2009 vom 16. September 2009; Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP), Stand 1. April 2012; Art. 20 Abs. 3 AHVV –