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Nachlassverfahren
Regeste: Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht – Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg  oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, w
Geburtenmeldungen der Gemeinde an die Pro Juventute
ergänzend dar, dass eine Bekanntgabe von Daten aus dem Einwohnerkontrollregister an die Pro Juventute allenfalls unter den folgenden, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen zulässig wäre: Die Einwohnergemeinde
Kindes- und Erwachsenenschutz
Regeste: Art. 363 Abs. 2 und 3 ZGB – Bei der Validierung eines Vorsorgeauftrag s muss die Höhe der Mandatsentschädigung konkret bestimmbar sein (Erw. 3.6).Aus dem Sachverhalt: Die verwitwete A. l
Art. 12 lit. a und c BGFA - Interessenkollision
der, besteht ebenfalls das Problem eines Interessenkonflikts, weshalb der Verwaltungsrat (oder allenfalls die Generalversammlung) verpflichtet ist, dafür einen geeigneten Vertreter (besonderen Prozessbeistand)
Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 DSG
Regeste: – Verwertbarkeit von Dashcamaufzeichnungen in einem Strafverfahren ; Persönlichkeitsverletzung durch Bearbeitung von Personendaten – Rechtfertigung durch ein überwiegendes privates oder ö
Art. 66 a ff. StGB
Regeste: Landesverweisgung; sog. unechte HärtefallprüfungAus den Erwägungen: 3.1 Auch mit Bezug auf die persönlichen und familiären Verhältnisse von X. ist vorab auf die vorstehenden Erwägungen (
Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
Regeste: Art. 20a Abs. 5 VRV – Personen, die infolge geistiger Beeinträchtigungen ganz allgemein der Begleitung bzw. des Schutzes bedürfen, fallen nicht unter den Begriff der «Gehbehinderung» der Ve
Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49bis AHVV
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs.1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49 bis AHVV – Ausrichtung von Ausbildungszulagen . Ausbildungscharakter von Praktika (Erw. 2.3.1 und 2.4). Die Pr
Vollstreckung
Regeste: Art. 41 SchKG – Das Wahlrecht  des Gläubigers zwischen der Pfandbetreibung und der Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs bedeutet nicht, dass er für die gleiche Forderung gleichzeitig neben
§§ 29-31 BeurkG
Regeste: – Beglaubigung von Unterschriften ; beglaubigt die Urkundsperson zur Vorbereitung des Beglaubigungsaktes Unterschriften als echt, obwohl diese Unterschriften auf dem fraglichen Dokument

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