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Nachlassverfahren
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Regeste:
Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. e aSchKG, Übergangsrecht – Ob das alte Recht mit Mehrwertsteuerprivileg oder das neue Recht ohne Mehrwertsteuerprivileg anwendbar ist, hängt davon ab, w
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Geburtenmeldungen der Gemeinde an die Pro Juventute
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ergänzend dar, dass eine Bekanntgabe von Daten aus dem Einwohnerkontrollregister an die Pro Juventute allenfalls unter den folgenden, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen zulässig wäre:
Die Einwohnergemeinde
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Kindes- und Erwachsenenschutz
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Regeste:
Art. 363 Abs. 2 und 3 ZGB – Bei der Validierung eines Vorsorgeauftrag s muss die Höhe der Mandatsentschädigung konkret bestimmbar sein (Erw. 3.6).Aus dem Sachverhalt:
Die verwitwete A. l
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Art. 12 lit. a und c BGFA - Interessenkollision
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der, besteht ebenfalls das Problem eines Interessenkonflikts, weshalb der Verwaltungsrat (oder allenfalls die Generalversammlung) verpflichtet ist, dafür einen geeigneten Vertreter (besonderen Prozessbeistand)
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Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 DSG
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Regeste:
– Verwertbarkeit von Dashcamaufzeichnungen in einem Strafverfahren ; Persönlichkeitsverletzung durch Bearbeitung von Personendaten – Rechtfertigung durch ein überwiegendes privates oder ö
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Art. 66 a ff. StGB
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Regeste:
Landesverweisgung; sog. unechte HärtefallprüfungAus den Erwägungen:
3.1 Auch mit Bezug auf die persönlichen und familiären Verhältnisse von X. ist vorab auf die vorstehenden Erwägungen (
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Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
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Regeste:
Art. 20a Abs. 5 VRV – Personen, die infolge geistiger Beeinträchtigungen ganz allgemein der Begleitung bzw. des Schutzes bedürfen, fallen nicht unter den Begriff der «Gehbehinderung» der Ve
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Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49bis AHVV
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Regeste:
Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs.1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49 bis AHVV – Ausrichtung von Ausbildungszulagen . Ausbildungscharakter von Praktika (Erw. 2.3.1 und 2.4). Die Pr
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Vollstreckung
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Regeste:
Art. 41 SchKG – Das Wahlrecht des Gläubigers zwischen der Pfandbetreibung und der Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs bedeutet nicht, dass er für die gleiche Forderung gleichzeitig neben
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§§ 29-31 BeurkG
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Regeste:
– Beglaubigung von Unterschriften ; beglaubigt die Urkundsperson zur Vorbereitung des Beglaubigungsaktes Unterschriften als echt, obwohl diese Unterschriften auf dem fraglichen Dokument