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Art. 270 ZPO
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Regeste:
– Die Einreichung einer Schutzschrift gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift ist nach unbe
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Arbeitsrecht
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Regeste:
Art. 322 OR – Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung , wonach dem Arbeitnehmer ein höherer Fixlohn unter der Bedingung ausbezahlt wird, dass er das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmt
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§ 11 PG
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Regeste:
– Jede auf einem neuen Grund beruhende Krankheit löst eine neue Sperrfrist aus. Ein Zusammenzählen der Fehltage erfolgt damit nur (aber immerhin), wenn aufgrund derselben gesundheitliche
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Zivilprozessordnung
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Regeste:
Art. 270 ZPO – Die Einreichung einer Schutzschrift gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift i
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Art. 433 ff. ZGB
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Regeste:
– Medizinische Massnahmen ohne Zustimmung des Patienten im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung ; Inhalt und Bedeutung des Behandlungsplans. Der Behandlungsplan als solcher ist g
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 8 ZGB, § 122 Abs. 1 StG
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Einsprache verspätet eingereicht hat, ob die Veranlagungsverjährung eingetreten ist und schliesslich allenfalls die Frage, ob ein Steueraufschubtatbestand vorliegt.
3. a) Zuerst ist die Frage zu klären, ob in: NStP [53, 1999], 173). Aufgrund von Indizien oder gestützt auf die gesamten Umstände kann allenfalls ein indirekter Zustellbeweis erbracht werden.
c) Die Rekursgegnerin macht in der Vernehmlassung
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Zivilstandswesen
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Regeste:
Art. 38 Abs. 3 IPRG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 ZGB – «achtenswerte Gründe» zur Bewilligung der Namensänderung eines Kindes bei einer gemäss dem schweizerischen Namensrecht nicht vorgesehenen
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Art. 29 Abs. 2 BV
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Regeste:
– Eine Partei, die eine Eingabe ohne Fristansetzung zur Kenntnisnahme zugestellt erhält und sich dazu äussern will, hat das ihr zustehende Replikrecht in aller Regel innert einer Frist v
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Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB
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Regeste:
– Güterrechtliche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich das Recht bzw. die
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Art. 12 lit. i BGFA
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Regeste:
Nach hat der Anwalt die Klientschaft bei der Übernahme des Mandats über die Grundsätze seiner Rechnungslegung hinreichend aufzuklären . Ferner hat er die Klientschaft unaufgefordert und u