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Art. 127 Abs. 3 BV
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Regeste:
– Bei der interkantonalen Steuerausscheidung ist es im Falle eines erfahrenen Rechtsanwaltes und Partners einer grossen Anwaltskanzlei unzulässig, auf grobe Schematisierungen abzustelle
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Adressauskunft der Einwohnerkontrolle an ein deutsches Gericht
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gestützt auf § 8 Abs. 1 DSG erteilen. Es stellte sich damit die Frage, ob ausländische Gerichte allenfalls als «Dritte» im Sinn von § 8 Abs. 2 Bst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Bst. k DSG zu verstehen sind, und
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Verwaltungspraxis
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der Versammlung: Steuersubstrat mal Steuerfuss. Vor der Schlussabstimmung zum Budget muss der allenfalls korrigierte Wert eingesetzt werden. Die Anpassung auf der Einnahmenseite (tieferer Steuerfuss)
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Handelsregisterrecht
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Regeste:
§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV – Keine Legitimation zur Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde, wenn ein Aktionär sich gegen bereits erfolgte Eintragungen von Kapitalerh
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Art. 319 ZPO
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Regeste:
– Gegen die im Endentscheid des Einzelrichters verfügte Ordnungsbusse kann Beschwerde geführt werden, auch wenn gleichzeitig Berufung gegen den Entscheid des Einzelrichters erhoben wurd
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Polizei, Militär, Zivilschutz, Notorganisation
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Regeste:
Art. 1 Abs. 3 BGBM, Art. 67 Abs. 3 SSV, § 4 Ziff. 38 Verwaltungsgebührentarif – Das BGBM gewährleistet Erwerbstätigen den freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt, wobei als Erwerbstä
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Regeste:
Art. 404 ZGB; § 47 EG ZGB; § 8 VESBV; Art. 92 SchKG – Der Vermögensbegriff im Sinne von Art. 404 ZGB ist weit auszulegen (Erw. 2). Genugtuungszahlungen gelten als Vermögen im Sinne von A
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Art. 146 Abs. 1 StGB
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Regeste:
– arglistige Täuschung der IV-Stelle. Da psychische Beschwerden nicht auf objektiven Befunden beruhen, wird zur Diagnosestellung im Rentenverfahren weitgehend auf die Angaben des Explor
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§ 8 VESBV; Art. 16 FZV
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Regeste:
– Voraussetzungen der Berücksichtigung von Freizügigkeitsguthaben bei der Vermögensermittlung im Sinne von § 8 Abs. 3 VESBV.Aus dem Sachverhalt:
Mit Entscheid vom 5. Mai 2015 genehmig
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Gemeinderecht
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der Versammlung: Steuersubstrat mal Steuerfuss. Vor der Schlussabstimmung zum Budget muss der allenfalls korrigierte Wert eingesetzt werden. Die Anpassung auf der Einnahmenseite (tieferer Steuerfuss)