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Abzug von behinderungsbedingten Kosten
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Gemäss§ 30 Bst. i StG bzw. Art. 33 Abs. 1 Bst h bis DGB können behinderungsbedingte Kosten der steuerpflichtigen Person oder der von ihr unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Behinde
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Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
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Gesuche um Befreiung von der Steuerpflicht sind schriftlich an die Rechtsabteilung der Kantonalen Steuerverwaltung zu richten. Die Rechtsabteilung erteilt bei Bedarf auch telefonische Auskünfte.Wer um
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Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
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Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
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Drittpersonen, die der steuerpflichtigen Person gleichgestellt sind
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Erben Auskunftsberechtigt sind die gesetzlichen und eingesetzten Erben einer verstorbenen Person, die in deren Rechte und Pflichten eingetreten sind. Vermächtnisnehmer sind davon ausgeschlossen. Währe
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Zuständigkeit und Verfahrensrecht
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Für die Inventaraufnahme ist das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig, in welcher die verstorbene Person ihren letzten steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Die Kantonale Steuerverwaltung
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Gesetzliche Grundlage
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Folgenden Behörden dürfen die Kantonale Steuerverwaltung oder die gemeindlichen Steuerämter gestützt auf das zugerische Steuergesetz generell schriftliche Auskünfte aus den Steuerakten erteilen:
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Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
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Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Der Fall des Wegzugs ins Ausland ist steuerlich analog zu behandeln.
Sachverhalt: Das Ehepaar Y hat 2 Kinder, zieht am 1. März
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Exkurs: Pflegekinder
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Pflegekinder folgende wirtschaftliche Leistungen: Kost und Logis, Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen für Kleinauslagen auf, welche üblicherweise Lebenshaltungskosten. Hingegen kann der steuerpflichtige Vollwaise den persönlichen Abzug und allenfalls den Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien geltend machen.
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Voraussetzungen allgemein
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Zur Geltendmachung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: Die Kosten für das drittbetreute Kind entstehen vor der Vollendung des 14. Altersjahres
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Revisionsgründe
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Gemäss § 139 StG kann eine rechtskräftige Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid auf Antrag oder von Amtes wegen zugunsten der steuerpflichtigen Person revidiert werden, wenn folgende vorliegen