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Abzug von behinderungsbedingten Kosten
Gemäss§ 30 Bst. i StG bzw. Art. 33 Abs. 1 Bst h bis DGB können behinderungsbedingte Kosten der steuerpflichtigen Person oder der von ihr unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Behinde
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Gesuche um Befreiung von der Steuerpflicht sind schriftlich an die Rechtsabteilung der Kantonalen Steuerverwaltung zu richten. Die Rechtsabteilung erteilt bei Bedarf auch telefonische Auskünfte.Wer um
Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Bei in ungetrennter Ehe lebenden Eheleuten sind beide Eheteile steuerpflichtig, so dass jeder Eheteil unabhängig vom anderen ein Auskunftsrecht hat. Getrennt lebende und geschiedene Eheleute haben Akt
Drittpersonen, die der steuerpflichtigen Person gleichgestellt sind
Erben Auskunftsberechtigt sind die gesetzlichen und eingesetzten Erben einer verstorbenen Person, die in deren Rechte und Pflichten eingetreten sind. Vermächtnisnehmer sind davon ausgeschlossen. Währe
Zuständigkeit und Verfahrensrecht
Für die Inventaraufnahme ist das Erbschaftsamt der Gemeinde zuständig, in welcher die verstorbene Person ihren letzten steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Die Kantonale Steuerverwaltung
Gesetzliche Grundlage
Folgenden Behörden dürfen die Kantonale Steuerverwaltung oder die gemeindlichen Steuerämter gestützt auf das zugerische Steuergesetz generell schriftliche Auskünfte aus den Steuerakten erteilen:
Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Der Fall des Wegzugs ins Ausland ist steuerlich analog zu behandeln. Sachverhalt: Das Ehepaar Y hat 2 Kinder, zieht am 1. März
Exkurs: Pflegekinder
Pflegekinder folgende wirtschaftliche Leistungen: Kost und Logis, Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen für Kleinauslagen auf, welche üblicherweise Lebenshaltungskosten. Hingegen kann der steuerpflichtige Vollwaise den persönlichen Abzug und allenfalls den Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien geltend machen.
Voraussetzungen allgemein
Zur Geltendmachung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: Die Kosten für das drittbetreute Kind entstehen vor der Vollendung des 14. Altersjahres
Revisionsgründe
Gemäss § 139 StG kann eine rechtskräftige Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid auf Antrag oder von Amtes wegen zugunsten der steuerpflichtigen Person revidiert werden, wenn folgende vorliegen

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