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2019: Regierungsrat
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Es geht um eine Baubewilligung einer dritten Projektänderung bzw. die Dacheindeckung, die Vordacherweiterung, die Erweiterung der Verglasung des Dachgeschosses an der Fassade Nord-Ost sowie eine
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2017: Entscheide gegen andere Direktionen
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expeditions», mit welchen aufs Geratewohl und ohne thematische Abgrenzung nach etwas gesucht wird, das allenfalls ein vertieftes Wissen lohnen könnte. Vorliegend ersucht der Beschwerdeführer um Herausgabe der
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§ 52a Mehrwertabgabe
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1 Die Mehrwertabgabe gleicht Vorteile aus, die ausschliesslich entstehen durch a) erstmalige und dauerhafte Zuweisung von Boden zu Bauzonen; b) Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu ande
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Enteignung
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1 Kanton und Gemeinden besitzen für öffentliche Zwecke das srecht. 2 Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für a) den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für künftige
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§ 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
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keinen Raum für kantonales Anschlussrecht gibt. Im Gegenteil. Diese kantonale Bestimmung könnte allenfalls zu Missverständnissen führen. Man könnte sich fragen, ob die bundesrechtlichen oder die kantonalen
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§ 45 Ablauf des Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahrens
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1 Das Baugesuch ist öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im Amtsblatt publiziert. 2 Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdig
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§ 3 Vorentscheid für Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne
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1 Der Gemeinderat leitet die Erschliessungs- , Baulinien- oder Strassenplanung durch Beschluss ein und bestimmt die Verfahrensschritte. 2 Ersuchen Dritte um die Erschliessungs-, Baulinien- o
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§ 35 Anzurechnende Geschossfläche
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1 Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer sind als Geschossfläche anzurechnen: a) sämtliche Flächen des Erdgeschosses und der darüber liegenden Geschosse, einschliesslich der Treppenhäuser und
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§ 29 Arealbebauungen
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Materialien § 29 (aufgehoben: 31. Dezember 2018)
Das Instrument der Arealbebauung als zweistufiges Baubewilligungsverfahren wurde abgeschafft und durch den einfachen Bebauungsplan als Planungsin
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Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
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1 Der Gemeinderat leitet die Erschliessungs- , Baulinien- oder Strassenplanung durch Beschluss ein und bestimmt die Verfahrensschritte. 2 Ersuchen Dritte um die Erschliessungs-, Baulinien- o