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2019: Regierungsrat
Es geht um eine  Baubewilligung einer dritten  Projektänderung bzw. die Dacheindeckung, die Vordacherweiterung, die Erweiterung der Verglasung des Dachgeschosses an der Fassade Nord-Ost sowie eine
2017: Entscheide gegen andere Direktionen
expeditions», mit welchen aufs Geratewohl und ohne thematische Abgrenzung nach etwas gesucht wird, das allenfalls ein vertieftes Wissen lohnen könnte. Vorliegend ersucht der Beschwerdeführer um Herausgabe der
§ 52a Mehrwertabgabe
1 Die Mehrwertabgabe gleicht Vorteile aus, die ausschliesslich entstehen durch a) erstmalige und dauerhafte Zuweisung von Boden zu Bauzonen; b) Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu ande
Enteignung
1 Kanton und Gemeinden besitzen für öffentliche Zwecke das srecht. 2 Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für a)   den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für künftige
§ 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
keinen Raum für kantonales Anschlussrecht gibt. Im Gegenteil. Diese kantonale Bestimmung könnte allenfalls zu Missverständnissen führen. Man könnte sich fragen, ob die bundesrechtlichen oder die kantonalen
§ 45 Ablauf des Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahrens
1 Das Baugesuch ist öffentlich aufzulegen. Es wird am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage im  Amtsblatt publiziert. 2 Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdig
§ 3 Vorentscheid für Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne
1 Der Gemeinderat leitet die Erschliessungs- , Baulinien- oder Strassenplanung durch Beschluss ein und bestimmt die Verfahrensschritte. 2 Ersuchen Dritte um die Erschliessungs-, Baulinien- o
§ 35 Anzurechnende Geschossfläche
1 Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer sind als Geschossfläche anzurechnen: a)  sämtliche Flächen des Erdgeschosses und der darüber liegenden Geschosse, einschliesslich der Treppenhäuser und
§ 29 Arealbebauungen
Materialien § 29 (aufgehoben: 31. Dezember 2018) Das Instrument der  Arealbebauung als zweistufiges Baubewilligungsverfahren wurde abgeschafft und durch den einfachen Bebauungsplan als Planungsin
Ablauf von gemeindlichen Sondernutzungsplanungen
1 Der Gemeinderat leitet die Erschliessungs- , Baulinien- oder Strassenplanung durch Beschluss ein und bestimmt die Verfahrensschritte. 2 Ersuchen Dritte um die Erschliessungs-, Baulinien- o

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