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Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig, wenn dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch der allenfalls tiefere Kurswert unterschritten würde. Der Betrag der Schwankungsreserven ist insge­samt in der
Wertberichtigungen
Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig, wenn dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch der allenfalls tiefere Kurswert unterschritten würde. Der Betrag der Schwankungsreserven ist insge­samt in der
Grundsätze zur Besteuerung von Beteiligungen und deren Erträge
Transaktionen, die im Konzern eine ungerechtfertigte Steuerersparnis bewirken, führen zu einer Berichtigung des steuerbaren Reingewinns oder zu einer Kürzung des Beteiligungsabzugs. Eine ungerechtfert
Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
Grundsätzliches zur Ersatzbeschaffung
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
Blum Verena
Pädagogische Hochschule Zug verena.blum@phzg.ch +41 41 727 12 63 Dozentin Bildungs- und Sozialwissenschaften Ausbildung Arbeitsschwerpunkte Dozentin Bildungs- und Sozialwissenschaften (Unterricht
Ambulante Behandlung
nach Art. 63 StGB Diese Massnahme wird vom Gericht angeordnet mit dem Ziel der Behandlung einer schweren psychischen Störung und/oder der Behandlung einer Abhängigkeit von Suchtstoffen (oder anderer

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