-
Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
-
Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig, wenn dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch der allenfalls tiefere Kurswert unterschritten würde. Der Betrag der Schwankungsreserven ist insgesamt in der
-
Wertberichtigungen
-
Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig, wenn dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch der allenfalls tiefere Kurswert unterschritten würde. Der Betrag der Schwankungsreserven ist insgesamt in der
-
Grundsätze zur Besteuerung von Beteiligungen und deren Erträge
-
Transaktionen, die im Konzern eine ungerechtfertigte Steuerersparnis bewirken, führen zu einer Berichtigung des steuerbaren Reingewinns oder zu einer Kürzung des Beteiligungsabzugs. Eine ungerechtfert
-
Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
-
Für die Begriffsdefinition von Beteiligungen, Beteiligungserträgen (Ausschüttungen/Kapitalgewinne), Gestehungskosten und Nettoertrag aus Beteiligungen gilt das Kreisschreiben ESTV Nr. 27 vom 17. Dezem
-
Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
-
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
-
Grundsätzliches zur Ersatzbeschaffung
-
Beim Ersatz von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Liegenschaften durch beweglich
-
Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
-
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
-
Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
-
Stille Reserven können bei Zuzug in die Schweiz gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden und werden somit gleich wie bei Wegzug ins Ausland behandelt. Damit wird im Ergebnis nur derjenige Reingewinn be
-
Blum Verena
-
Pädagogische Hochschule Zug verena.blum@phzg.ch +41 41 727 12 63 Dozentin Bildungs- und Sozialwissenschaften Ausbildung Arbeitsschwerpunkte
Dozentin Bildungs- und Sozialwissenschaften (Unterricht
-
Ambulante Behandlung
-
nach Art. 63 StGB Diese Massnahme wird vom Gericht angeordnet mit dem Ziel der Behandlung einer schweren psychischen Störung und/oder der Behandlung einer Abhängigkeit von Suchtstoffen (oder anderer