-
933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
-
Kanton Zug 933.111 Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee Vom 23. Mai 1996 (Stand 1. November 2021) Die Konkordatskommission, gestützt auf § 20 des Konkordates über die F
-
933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
-
Kanton Zug 933.111 Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee Vom 23. Mai 1996 (Stand 1. November 2021) Die Konkordatskommission, gestützt auf § 20 des Konkordates über die F
-
2002: Regierungsrat
-
Richtpläne sind nach Art. 9 Abs. 1 RPG für die Behörden verbindlich, nicht jedoch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Falls das Trasse einer neuen Strassen rechtlich gesichert werden s
-
Wertberichtigungen auf börsenkotierten Wertschriften und Fremdwährungsanlagen
-
Aktiven ausgebucht wird. Der darüber hinausgehende Anteil am Verkaufserlös stellt grundsätzlich steuer baren Gewinn dar (ASA Band 16, S. 486).
-
Wertberichtigungen
-
Aktiven ausgebucht wird. Der darüber hinausgehende Anteil am Verkaufserlös stellt grundsätzlich steuer baren Gewinn dar (ASA Band 16, S. 486).Wertschriften ohne Kurswert dürfen gemäss Art. 960 a Abs. 2 OR höchstens
-
Auf der Suche nach den Erdbeeren
-
In Holzhäusern, wo zwischen Erdbeerfeldern und Golfpark Fuchs und Hase einander „Gute Nacht“ sagen, steht ein schmuckes, kleines Schulhaus. Hier übten elft fleissige Schülerinnen und Schüler der 1. b
-
Geschichte
-
Die Geschichte der Feuerwehr Risch Geschichtlicher Hintergrund Geburtsstunde der Feuerwehr Die Feuerwehr der neuen Gemeine Risch bis 1863 Tiefschläge der Feuerwehr Modernes Löschwesen Feuer
-
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
-
Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen finden sich zunächst einmal in den Rechnungslegungsvorschriften des 957 ff. des Obligati
-
632.1 - Steuergesetz
-
dem Wegzug der steuerpflich tigen Person aus dem Kanton oder mit dem Wegfall der im Kanton steuer baren Werte. 6 632.1 3 Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz be steht die Privatvermögen können die Kosten der Verwaltung durch Dritte und die weder rückforderbaren noch anrechen baren ausländischen Quellensteuern abgezogen werden. 2 Von den Erträgen aus Liegenschaften des Privatvermögens Beziehungen erhöht werden. 2 Bei beschränkter Steuerpflicht gemäss § 53 werden die im Kanton steuer baren Werte zu dem Steuersatz besteuert, der dem gesamten Gewinn und Kapital entspricht. Vorbehalten bleibt
-
2900.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Benchmark nutzen Externe Akteure Umsetzung von verrechen- baren Dienstleistungen rund um die Grund- und Weiter- bildung Umsetzung von verrechen- baren Dienstleistungen rund um die Grund- und Weiter- bildung