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1277.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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entschädigt. Schadener- satzbegehren sind nach den für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber anwend- baren Haftpflichtrecht geltend zu machen. Für öffentliche Auftraggeberinnen und Auf- traggeber gilt das
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1316.06 - Antrag der Kommissionsminderheit
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t oder nach rechtskräf- tigem Rechtsmittelentscheid steht die Gebührenrechnung einem vollstreck- baren gerichtlichen Urteil gemäss Art. 80 SchKG2) gleich. 2. Abschnitt Handänderungsgebühr § 13 Gegenstand
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1316.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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pro Stunde erscheint der Stawiko als 'eher willkürlich gewählt.' Nicht auf eindeutig nachvollzieh- baren Grundlagen beruhten auch die vorgesehenen Multiplikationsfaktoren und Maximalgebühren. Auch wenn den
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1316.02 - Antrag des Regierungsrates
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t oder nach rechtskräf- tigem Rechtsmittelentscheid steht die Gebührenrechnung einem vollstreck- baren gerichtlichen Urteil gemäss Art. 80 SchKG2) gleich. 2. Abschnitt Handänderungsgebühr § 13 Gegenstand
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1222.2 - Antwort des Regierungsrates
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sich auf deren Anteil an der direkten Bundessteuer aus; bei den Gemeinden hat er keine unmittel- baren finanziellen Konsequenzen. Für den Kanton Zug sind ab 2008 jährliche Mindereinnahmen von Fr. 3 - 3
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1321.2 - Antrag des Regierungsrates
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altung Aufschluss zu geben. 7 Für Kultureinrichtungen ohne eigenes Ensemble werden die anrechen- baren Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveranstal- tungen an der Gesamtzahl der
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2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Darauf verzichtet werden kann nur mit Zustimmung der vorgesetzten Stelle, wenn es sich bei der straf- baren Handlung um eine Übertretung handelt und im Fall einer Verurteilung von einer Strafe abzusehen wäre
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2214.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Richtplan ein neues Kapitel eingefügt, welches die Grundlagen für die Schaffung von Wohnraum zu tra g- baren finanziellen Bedingungen aufzeigt. Der Anteil an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen bleibt
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2108.04a - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Voll-Synopse
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sofern die anordnen- de Behörde nicht aus zwingenden Gründen den sofortigen Vollzug des anfecht- baren Entscheides angeordnet hat. 2 Der Präsident der Beschwerdeinstanz kann die aufschiebende Wirkung von
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2070.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2070.2 Laufnummer 14104 Als Postulat überwiesene Motion von Beni Riedi und Thomas Aeschi betreffend Strafvollzug im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2070.1 - 13852) Bericht und Antrag des Regierung