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1346.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
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Hinterlassenen- und Invalidenleis- tungen, soweit diese zusammen mit anderen gemäss Bundesrecht anrechen- baren Einkünften 100 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen. Sie ist nicht verpflichtet
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1346.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Hinterlassenen- und Invalidenleis- tungen, soweit diese zusammen mit anderen gemäss Bundesrecht anrechen- baren Einkünften 100 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen. Sie ist nicht verpflichtet
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2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gesetzgeber Versicherter Lohn AHV-Bruttolohn abzüglich Koordinationsbetrag von 25% des anrechen- baren Lohnes, höchstens BVG Koordinationsabzug Gesetzgeber Altersrente 6.0% des Sparguthabens im Alter 65
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1544.1 - Gedruckter Bericht
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Regierungsrat Rechenschaftsbericht 2006 Rechenschaftsbericht des Regierungsrates des eidgenössischen Standes Zug an den Kantonsrat über das Amtsjahr 2006 Staatskanzlei des Kantons Zug Der Regierungsra
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3161.8 - Zusatzbericht und -antrag Nr. 2 des Regierungsrats
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% des mehrjährigen Durchschnitts um insgesamt 10 Millionen Franken zur Ausrichtung von rückzahl- baren Darlehen und die Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen. Es sollen auch Unter- nehmen mit einem
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3212.2 - Antwort des Regierungsrats
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Verfügung. b) Was schlägt der Regierungsrat vor, oder ist er bereit, die längst nicht mehr akzeptier- baren Zustände in eigener Kompetenz zu lösen? Offenbar fehlt es an den dafür benötig- ten Systemen, der
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3161.9 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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t von insgesamt 66,1 Millionen Franken; 60,1 Millionen Franken für die Ausrichtung von rückzahl- baren Darlehen sowie 6 Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge (siehe Vorlage Nr. 3161.5 - 16470)
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2982.2 - Antwort des Regierungsrats
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sein. 4. Ist der Regierungsrat bereit, die für eine Gesamtbetrachtung zu einer lokalen, erne uer- baren Elektrizitätsversorgung noch fehlende Studie zur Abschätzung des Windenergie- potentials im Kanton
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3064.2 - Antwort des Regierungsrats
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Wohnraum in erster Linie mit finanziellen Fördermitteln (§ 6 WFG). Dazu gehören , neben nicht rückzahl- baren Beiträgen zur Verbilligung von Mietzinsen, das Gewähren von Darlehen für den Erwerb von Bauland,
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2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ä- higen Stadtbahntrassee ab. Mit Variante 3 konkurrenzieren sich Stadtbahn und Bus. Die den k- baren baulichen und technischen Möglichkeiten zum Ausbau der Nordstrasse decken die Be- dürfnisse ab. E