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Art. 731b OR
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Regeste:
– Mängel in der Organisation der Gesellschaft . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organisationsmange
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Regeste:
Art. 8 ZGB – Versendet eine Behörde – hier die Grundstückgewinnsteuer-Kommission – einen Entscheid per A- oder B-Post ist der Beweis für die erfolgte Zustellung an einem bestimmten Tag du
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Strafrecht
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Regeste:
Kostenauflage bei Rückzug der Berufung vor Ablauf der Frist für die Berufungserklärung : Die Partei, welche gegen ein Urteil des Strafgerichts fristgerecht Berufung anmeldet und diese vo
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Familienrecht
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Regeste:
Art. 134 ZGB, Art. 298 ZGB, Art. 308 ZGB – Verfahren betreffend Abänderung des Scheidungsentscheids . Keine Änderung der Obhut(E. 3). Partieller Entzug der elterlichen Sorge bei Uneinigke
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Art. 3, 13, 14, 16, 19, 21 und 33c BeurkG
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Regeste:
Mehrfacher Verstoss gegen das Beurkundungsgesetz (E. 2 und 3). Disziplinarmassnahme (E. 4).Aus den Erwägungen:
1. Die Vorinstanz kam zum Schluss, der Beschwerdeführer habe in seiner
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Art. 400 Abs. 1 OR
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Regeste:
– Auslegung der Klageanträge nach Vertrauensprinzip . Qualifikation als Stufenklage (E. 2). Der Rechenschaftsanspruch der Auftraggeberin kann sich bei gegebenem Kontrollinteresse au
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§ 11 Abs. 1 GO Zug, Art. 21 Abs. 2 RPG
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Regeste:
– Teilungültigkeit einer Volksinitiative. Eine Initiative darf übergeordnetem Recht nicht widersprechen. Betrifft der Widerspruch nur einen Teil des Initiativtexts, kann das Begehren für
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Gleichstellung von Frau und Mann
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Regeste:
Art. 3 GlG, Art. 5 Abs. 1 und 2 GlG, Art. 6 GlG – Glaubhaftmachen einer Geschlechterdiskriminierung ; Untersuchungsmaxime (Erw. 3). Grundsätzlich spricht keine natürliche Vermutung dafür,
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§ 30 lit. a, § 156 Abs. 2 StG, Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG
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Regeste:
– Bei Verzugszinsen auf Steuer- und Nachsteuerschulden handelt es sich um private Schuldzinsen im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG und § 30 lit. a StG. Dies gilt auch für Verzugszinsen
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Steuerrecht
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Regeste:
Art. 58 DBG, § 58 StG, Massgeblichkeitsprinzip – Gemäss Massgeblichkeitsprinzip bildet die Handelsbilanz Ausgangspunkt und Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung (E. 3.3). Werterhelle